Urheberrecht Songtexte

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
cooling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht Songtexte

hab eine frage hier wie sieht es aus wenn ich fremde songtexte z.b. Beatels oder auch die neueren Hits die songtexte in einem Forum veröffendliche.

ist dies statthaft,verboten,
wie auch immer hab in einem Forum dies gelesen die Songtexte veröffendlichen doch hab zweifel an dieser sache teilzunehmen.

wie sieht es aus ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde abraten. Songtexten werden gem. §2 UrhG grundsätzlich urheberrechtliche Werksqualiät zugestanden. Sie müssten geg. mit einer kostenpflichtigen Abmahnung und mit Schadenersatzforderungen des Rechteinhabers rechnen. Ferner müssten Sie nach §106 UrhG mit strafechtlicher Verfolgung wegen unerlaubter Verbreitung des geschützten Werkes rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Was allerdings zulässig sein dürfte, ist die Meinungsäußerung zu den Songtexten, im Rahmen einer Auseinandersetzung mit den Inhalten natürlich auch durch Zitieren von Zeilen oder längeren Abschnitten, unter Umständen sogar des gesamten Textes. Ich würde insofern davon ausgehen, dass eine verfassungskonforme Auslegung des §24 UrhG in diesem Fall recht großzügig ausfallen müßte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cooling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

tja danke erstmal was meinerseits alles bestätigt nun aber wie kommt es dazu daß LKA & BKA kein Intresse auf zeigen (sind sie damit betroffen dann okay )die auf einer Plattform zu unterbinden b.z.w. Anzeigen erhebt gegen diese machenschaften die es immerhin in 4 mon. über 1300 songtexte in einem Forum veröffendlichen und drüber hinaus,eine HP machen diese noch per a - b - c sortieren

es ist kein ende in sicht


-----------------
" "

-- Editiert von cooling am 03.02.2007 17:00:29

-- Editiert von cooling am 03.02.2007 17:01:58

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nun, bei Urheberrechtssachen handelt es sich um absolute Antragsdelikte. Die Polizei kann zwar auch ohne einen Strafantrag tätig werden und sollte das auch in dem Umfang tun, der erforderlich ist, um eine Strafverfolgung zu ermöglichen, der Musikindustrie ist es jedoch in Fällen wie diesen durchaus zumutbar sich selbst darum zu kümmern. Dass die Musikindustrie sich, wenn sowas in kleinerem Rahmen passiert, nicht darum kümmert, mag damit zusammenhängen, dass man nicht seine zahlenden Fans gegen sich aufbringen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cooling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


kennen sie die entspechende Addys?

bei Warner Musik stoßen sie auf keinerlei ansprech addy

bei Sonicbmg ? findet man ebenfalls keinen ansprech partner tote
mail addys Papierkorb mails

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cooling
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

draf ihnen mitteilen daß ich einen Ansprechpartner gefunden hab.

SonicBMG

mag zu hoffen das nun Rechtanwälten dessen Personenkreisen gut genug sind um den endesprechenden Schaden zu mindern wenn überhaupt

neuester stand 1468 Songtexte

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.232 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen