unterhalt für kind aus erster ehe bei erneuter heirat

16. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
dale
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 16x hilfreich)
unterhalt für kind aus erster ehe bei erneuter heirat

hallo,
ist der neue ehemann bei zweiter heirat für ein kind aus erster ehe ( 22 jahre alt -gemeinsames sorgerecht mit vater) zum unterhalt ( studium ) verpflichtet oder tragen dies die eigentlichen eltern gemeinsam?
vielen dank
dale

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

(1) generell tragen beide Elternteile die Verpflichtung zum Unterhalt für das Kind.

(2) Bei einem Kind, das studiert, bleibt die Unterhaltsbedürftigkeit, und somit die Unterhaltsverpflichtung der Eltern, bestehen bis zum Ende des Studiums, maximal jedoch bis zum 27. Lebensjahr.

(3) Welcher Elternteil wieviel Unterhaltsbeiträge zahlen muss, bestimmt sich nach der Leistungsfähigkeit. Mit anderen Worten, wieviel der jeweilige Elternteil verdient.

Mit freundlichen Grüßen,

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dale
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 16x hilfreich)

vielen dank für den beitrag.
meine frage habe ich noch nicht richtig formuliert.
es geht darum, ob der neue ehemann ( nicht der vater des kindes) durch die ehe zum unterhalt verpflichtet wird.
muß er einspringen, wenn ich nicht zahlungsfähig wäre? oder wird der leibliche vater dadurch irgendwie entlastet?
herzlichen dank
dale

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AlexG
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Dale,
auch wenn dieses jetzt keinANtwort eines Juristen ist, so kann ich Dir aus meiner Erfahrung sagen, dass für den Unterhalt (meines Wissen, nach Aussage unseres Anwaltes) ausschliesslich der Kindsvater (Erzeuger) herangezogen wird, NICHT der Stiefvater. So sieht es zumindest bei uns aus. Ich (Stiefvater) habe mit dem Unterhalt für die Kidner meiner Frau, wir leben alle zusammen, nichts zu tun.

Ich hoffe nun keinen Blödsinn geschrieben zu haben!

glück Auf!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dale
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 16x hilfreich)

vielen dank für die antwort... hat noch jemand exakte juristische kenntnisse? für den fall dass das neu verheiratete elternteil aus irgendwelchen gründen nicht mehr bezahlen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag "Dale",

ja, Alex hat recht. Der Stiefvater ist juristisch gesehen nicht für die Kinder des Lebenspartners verantwortlich und somit auch nicht unterhaltsverpflichtet. Daran ändert nichts, wenn der Lebenspartner leistungsunfähig wird (z.B. arbeitslos).

Gemäß den Regelungen im BGB sind Verwandte gerader Linie verpflichtet, gegenseitig Unterhalt zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen,

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
karin 1
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Dale,
ich glaube das ich etwas weiter helfen kann,da ich in der gleichen Situation bin.

Bei mir sieht es folgendermaßen aus:

Sohn lebt beim Vater und ich bin Unterhaltspflichtig.Soweit auch ok.
Konnte aber keinen Unterhalt zahlen,da mein Verdienst nicht hoch genug war,und ich nach Abzug der Steuern noch weit unter meinem Selbstbehalt lag ( 840,- Euro ) Als geschiedener hat man ja die Steuerklasse 1.Jetzt nach 3,5 Jahren habe ich mich noch mal getraut und promt kamen auch die Unterhaltsansprüche.Durch meine Heirat bin ich in eine andere St.Kl -5- gerutscht.Mein Einkommen hat sich nicht verändert bzw.etwas weniger als bei St.Kl 1.Nach Überprüfung meiner finanziellen Lage hätte ich nicht zahlen können aber Vater Staat dreht es passend.
Dadurch das ich wieder verheiratet bin wird das Einkommen von meinem neuen Ehemann mit angerechnet.Das sieht folgendermaßen aus.

1. Der Selbstbehalt für meinem Mann und mich liegt pro Person bei 840,-Euro.
2. 100,.Euro zieht man von meinem Selbstb. ab ,da mein Mann ja nun mehr Ausgaben hat als ich. Somit müssen uns 1580,- Euro zum Leben bleiben.Alles was darüber hinaus an Einkommen da ist /// dazu zählen Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld,Einkommenrückerstattung und alle sonstigen Vergütungen. Das alles wird zusammengerechnet und durch 12 Mon. geteilt. Diese Summe die sich daraus ergibt wird auf den monatlichen Lohn umgelegt, so das der Lohn pro Monat viel höher ist. Also alles was über 1580,- Euro liegt kann für den Unterhalt angerechnet werden.

Im Endefekt zahlt mein neuer Ehemann für meinen Sohn und das finde ich nicht ok,weil es mein Sohn ist und er damit überhaupt nichts zu tun hat.
Als ich mich dann bei der zuställigen Behörde deswegen beschwert habe,bekam ich als Antwort : Ihr neuer Ehemann ist für Sie unterhaltspflichtig und von daher kann der Unterhalt für das Kind gezahlt werden da wir ja nun über unserem Satz von 1580,-Euro liegen .
Das ist ja echt toll,das der neue Partner dafür gerade stehen soll.


Ich hoffe das diese Info etwas weiter hilft.


MfG. Karin

-----------------
"von Karin 1
Neuling"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Karin,

ja, das ist richtig. Jedoch beachten Sie bitte, dass Ihr Mann nur mittelbar für die Unterhaltsberechnung Ihres Kindes herangezogen wird, und sich sein Einkommen nur mittelbar darauf auswirkt.

Unmittelbar ist er juristisch für Ihr Kind nicht verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Nachtrag:

Das bedeutet, dass bei einer Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten der Ehemann/die Ehefrau nicht für die Unterhaltszahlungen für das Kind des Partners herangezogen werden können.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
karin 1
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 16x hilfreich)

Guten Tag BoBo,
wie muß ich das verstehen --mittelbar ??

Ich verstehe überhaupt nichts mehr.
Mein Anwalt sagte mir das meinem Sohn 307 Euro Unterhalt zustehen.Soweit sogut.Ich habe aber nur ca 200 Euro und nun sagt mir der tolle Anwalt das mein Mann die restlichen 107 Euro dazu legen muss,damit mein Sohn den Unterhalt bekommt.Das fand ich gar nicht toll weil mein Mann ja nicht für meinen Sohn aufzukommen hat.Ich sagte meinem Anwalt dann das es ja wohl nicht richtig ist und die Sache noch nicht ausgestanden ist.Darauf die Antwort ,,Dann hätten Sie nicht mehr Heiraten müssen.
Das kann ja wohl alles nicht war sein.Bin total entäuscht von unseren tollen Anwälten die sich nur an solchen Sachen bereichern und nicht für solche Menschen da sind um ihnen zu helfen und alles zu verstehen.

MfG

-----------------
"von Karin 1
Neuling"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bianka
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Karin!

"Mittelbar" bedeutet, daß Dein neuer Mann im Grunde nicht für den Unterhalt Deines Kindes aufkommt, sondern dafür sorgen muß, daß Du auf Deinen Selbstbehalt kommst. Dein neuer Mann ist DIR gegenüber unterhaltspflichtig, und da Du bei Zahlung des vollen Kindesunterhaltes unter dem Selbsbehalt liegen würdest, muß er Dich entsprechend unterstützen. Im Prinzip verstehe ich auch ehrlich gesagt nicht, warum Du Dich so ärgerst. Sei doch froh, daß Du dadurch in der Lage bist, Deinem Kind seinen rechtmäßigen Unterhalt zu zahlen, dieser steht ihm/ihr doch schließlich zu. Und Dein neuer Mann wird doch sicher gewußt haben, daß er nach einer Eheschließung mit Dir automatisch für Dich zu sorgen hat. Abgesehen davon, daß man ja in der Regel im Eheleben eh eine GEMEINSAME Kasse hat.

Viele Grüsse
Bianka

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
karin 1
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Bianka,
du hast Recht ist ja auch soweit alles ok.Mich ärgert es trozdem das jemand für etwas zahlen soll womit er nichts zu tun hat.Zumal immer gesagt wird das ein neuen Partner nicht zum Unterhalt von nicht eigenen Kinder herangezogen wird.Dann stimmt doch diese Aussage von Vaterstaat nicht. Wie dem auch sei,bin froh das ich so einen tollen Mann habe und er auch voll und ganz zu mir steht.Wünsche das auch jedem anderen der eine neue Beziehung eingeht.

Danke an alle für die Infos :)


MfG Karin

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Karin,

(1) mich würde die Argumentation und die jeweils dazugehörigen gesetzlichen Grundlagen Ihres Anwaltes bezüglich der Unterhaltszahlungen interessieren.

Denn ich kann die Begründung, dass wenn Sie nicht / teilweise nicht leistungsfähig sind, um Ihren Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ihres Kindes nachzukommen, Ihr Mann die Differenz bezahlen muss. Dieses ist schon mit

§ 1601 BGB
Unterhaltsverpflichtete

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.


nicht vereinbar.

(2) Ein Beispiel für den mittelbaren Einfluss ist:

§ 1604
Einfluss des Güterstands

Besteht zwischen Ehegatten Gütergemeinschaft, so bestimmt sich die Unterhaltspflicht des Mannes oder der Frau Verwandten gegenüber so, wie wenn das Gesamtgut dem unterhaltspflichtigen Ehegatten gehörte. Sind bedürftige Verwandte beider Ehegatten vorhanden, so ist der Unterhalt aus dem Gesamtgut so zu gewähren, wie wenn die Bedürftigen zu beiden Ehegatten in dem Verwandtschaftsverhältnis ständen, auf dem die Unterhaltspflicht des verpflichteten Ehegatten beruht.

Mit freundlichen Grüßen,

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Bianka
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallöchen!
Sorry, Bobo, aber das versteht ja kein ******* ;)

Viele Grüsse
Bianka

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Bianka,

(1) merken Sie es sich einfach so, dass bei Gütergemeinschaft das Vermögen als Ganzes (Vermögen der Ehefrau und des Ehemannes) als Ganzes angesehen wird bei Unterhaltsangelegenheiten.

(2) Merken Sie sich zudem, dass nur Verwandte in gerader Linie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. Der Ehemann der Ehefrau also nicht, sofern es nicht seine Kinder sind (bezogen auf den vorliegenden Fall). Sein Einkommen wird jedoch mittelbar angerechnet, ohne ihn direkt in juristische Verpflichtung gegenüber das Kind zu nehmen.

Begründung:

Er ist nicht der biologische Vater des Kindes, und somit nicht mit diesem verwandt.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
flocke467
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo zusammen! Kann mir jemand sagen ob das Einkommen meiner neuen Frau auf die jetzige Unterhaltshöhe angerechnet wird? Zahle jetzt vollen Satz.

beispiel: mein EK.=250€ Unterhalt

mein EK+ ihr EK=mehr Unterhalt?

gruss Jens

14x Hilfreiche Antwort

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