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30 Tage wegen KanzlerSchroeder.de

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30 Tage wegen KanzlerSchroeder.de

Finden Sie normal dass dieses Ausdruck freier Meinungsässerung : http://www.KanzlerSchroeder.de mit 30 tagessaetze belohnt wurde ?

Meine Verurteilung war am 4.6. und am 5.6 schickte mir das Bundeskanzleramt die Aufforderung "KanzlerSchroeder.de" aufzugeben. Ich habe natuerlich negativ geantwortet. Wenn Art. 5 GG nicht ausreicht, dann gibt es noch Art. 11 Charta GG.

Wenn Bush und Chirac http://www.whitehouse.org und http://www.elysee.org dulden... dann wird Gerd auch KanzlerSchroeder.de dulden müssen.


von Unionsbuerger am 08.07.2003 21:19
Status: Frischling (7 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 38 weitere Beiträge zum Thema "Tage".


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>30 Tage wegen KanzlerSchroeder.de
Zu den Tagessätzen .. hmm aber zu dem Domainnamen kann ich sagen, dass wenn es hart auf hart kommt, Du diese wohl aufgeben werden müsstest. Bush und Chirac interessieren hierfür erstmal nicht. Zumal auch nicht deren Namen verwendet werden. Und das ist das ausschlaggebende. Siehe auch hier http://www.123recht.net/article.asp?a=105




von Bummler am 09.07.2003 07:53
Status: Legende (213 Beiträge)
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>30 Tage wegen KanzlerSchroeder.de
Whitehouse.org und Konsorten verletzen keine Namensrecht. Deine Meinung kannst du schon äußern (aber nur innerhalb von Grenzen!), aber Deine Page verletzt eindeutig geltendes Namensrecht. Ob die INhalte auch irgendein Gesetz betreffen, habe ich mir nicht angeschaut, könnte auf den ersten Blick aber durchaus sein...
Was soll eigentlich die Aussage auf der Seite, das Amtsgericht hätte dich zu 30 tage Unfreiheit verurteilt??? Hier schreibst Du 30 Tagessätze, was denn nun? Und weshalb? Wegen Beleidigung, oder watt?
Außerdem...Wenn Du schon politisches Tratra auf deiner Seite von Dir gibst, dann solltest Du auch ein Impressum haben. Oder habe ich es nur nicht gesehen?

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"Wu Wei"


von Hank am 09.07.2003 10:27
Status: Unsterblich (939 Beiträge)
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>30 Tage wegen KanzlerSchroeder.de
stimmt .. impressum hab ich auch keines gesehen .. wenn das mal ein Abmahnverein mitbekommt ...


von Bummler am 09.07.2003 21:20
Status: Legende (213 Beiträge)
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>30 Tage wegen KanzlerSchroeder.de

Es handelt sich hier um eine philosophische Fabel fuer die ich die .de Adressen brauche.

KanzlerSchroeder.de vereint mit StoiberKanzler.de und eine-Frau-soll-Kanzler.de bilden den NET-DREIGESTIRN Unionsbuerger.de.... der noch kein Wahlrecht hat aber welche fordert und ausserdem zur europaeischen Kulturrevolution rufen... damit wir unsere Kulturen und nicht nur unsere Euros austauschen.

Meine Rechtskenntnisse reichen aus fuer folgende Schlussfolgerung. Art. 21 CHARTA ist staerker als Deutsches Domain-Unrecht.

UEBRIGENS:
WhiteHouse.org ist schlimmer als KanzlerSchroeder, denn es ist nicht gesagt dass alle Kanzler in Deutschland Schroeder heissen muessen.

WhiteHouse.gov, die offizielle Seite will klagen gegen ein Bordell in Autralien der so heisst... aber nicht gegen WhiteHouse.org, der die offizielle Site politisch parodiert. Dieses Rechtsverstaendnis des Presidents fin ich im Sinn der Freiheit OK und ihr ?


von Unionsbuerger am 10.07.2003 01:02
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

6 Monate wegen KanzlerSchroeder.de ?

Per einsweliger Verfuegung vom BUNDESPRESSEAMT wurde dem Autor von KanzlerSchroeder.de eine Haftstrafe von 6 Monaten versprochen, wenn er die Domain nicht aufgibt.

Dafuer hat er eine neue Internet-Adresse gleich angemeldet:

http://www.kanzlerschroeder.fr.st, denn irgenwo gibt es immer 1 Internet fuer Autorn, die Intternet Adressen als Alias nutzen !

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" "


von Unionsbuerger am 20.08.2003 22:29
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>30 Tage wegen KanzlerSchroeder.de
Also ich weiss nicht was Du vor hast .. aber ich kann Dir versichern, dass auf der Gegenseite einige Juristen sitzen die sich auf eine juristische Auseinandersetzung freuen werden ... da ist mehr Geld und Einfluss im Hintergrund als Du Dir wohl denken kannst. Zumal es schon eine eins>t<weilige Verfügung gibt. Vergleiche nie deutsches mit amerikanischem Recht ... oder bekommt hier jemadn ein paar Millionen wenn er seinen Hund im Mikrowellenherd trocknen will?


von Bummler am 21.08.2003 02:02
Status: Legende (213 Beiträge)
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Wird KanzlerSchroeder.de verstaatlicht

Das ist die Frage die das Landgerichtberlin zu beantworten haben wird.


von Unionsbuerger am 22.09.2003 19:33
Status: Frischling (7 Beiträge)
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KanzlerSchroeder.de wurde getauscht
VERGLEICH * VOM 1.12.2003 VOR DEM LANDGERICHT BERLIN ZWISCHEN DEM BUNDESPRESSEAMT UND UNIONSBUERGER.de

Wahlleiter.de, Unionsbuerger.de, Praesidentin.de, Stoiberkanzler.de und eine-Frau-soll-Kanzler-werden.de bleiben frei. KanzlerSchroeder.de wird gelöscht.

Von diesem Vergleich bleiben weiterhin ausgeschlossen Kanzler.de, Kanzler-Schroeder.de KanzlerSchroeder.fr.st sowie die Billionen andere denkbare suffixbare "Domains", die Freie Medien im Sinn des Art. 11 der Charta der Grundrechten bleiben.

Ein guter Vergleich für unsere Freiheit nur wirtschaftliche http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&;item=2771129882&category=11263 oder auch Meinungsfreiheit ?


von Unionsbuerger am 14.12.2003 16:24
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>30 Tage wegen KanzlerSchroeder.de
ich weiss nicht, warum manche sich immer gerne auf eine meinungsfreiheit berufen, die anscheinend gerne mal andere gesetze ausser acht lassen...

und es wird wohl auch weiterhin für mich immer ein rätsel bleiben...


von toedti2000 am 21.12.2003 01:26
Status: Legende (351 Beiträge)
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>30 Tage wegen KanzlerSchroeder.de
welches Gesetz ....


von Unionsbuerger am 21.12.2003 15:35
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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