>Höhe des Kostgeldes
Lange gesucht und jetzt endlich was gefunden!Auch meine 21-jährige Tochter hat in diesem Jahr -gut ein Jahr nach Erlangung des schulischen Teils der Fachhochschulreife- eine Ausbildung begonnen und erhält eine Ausbildungsvergütung von 475,--Euro. Auf einer Internetseite fand ich hinsichtlich Aufteilung der Ausbildungsvergütung die Drittelregelung: 1/3 Kostgeld, 1/3 Kleidung, Sparen etc. und 1/3 Taschengeld. Demzufolge betrüge das Kostgeld 160 Euro, was sich erstaunlicherweise mit dem Mietkostenanteil meiner schwerstbehinderten Töchter, der im Rahmen der Grundsicherung gezahlt wird, deckt. Bezüglich des Kindergeldes wurde davon ausgegangen, dass die Eltern es erhalten. Meiner Tochter erscheint der Betrag jedoch zu hoch.
Auch sie hält sich wenig zu Hause auf, nutzt dann aber Internet und Telefon, Waschmaschine, Wäschetrockner, Staubsauger etc. .
Mit dem Essen ist es unterschiedlich, mal isst sie was, mal nicht.
Wenn ihre Wäsche in der allgemeinen Schmutzwäsche ist wird sie mitgewaschen, sonst wäscht sie sie alleine.
Den Hinweis auf den Mietspiegel in diesem Threat habe ich genutzt und dort wurde mir für das 14,14qm große Zimmer mit Balkon ein Mietzins von 117,22 Euro kalt ausgewiesen. Bei der Berechnung habe ich aber nur das Zimmer berechnet und die Mitbenutzung der anderen Räume ausser acht gelassen.
Kurz nach Ausbildungsbeginn kauften wir für unsere Tochter einen PKW, den sie selber unterhält. Kosten für vorgenommene Inspektion, anzuschaffende Winterreifen, fälligen Zahnriemenwechsel und HU wären im Kostgeld enthalten, ebenso wie weitere evtl. anfallende Reparaturen. Der Aspekt der KFZ-Unterhaltung stand aber bei den vergangenen Gesprächen über Kostgeld noch nicht zur Debatte. Die Autoversicherung wird halbjährlich von unserem Konto abgebucht, unsere Tochter zahlt uns den Betrag monatlich. Als sie mich nach der Höhe des Versicherungsbeitrages fragte sprach ich sie auf das Thema Kostgeld an. Wir wechselten einige Worte und ich bat sie nochmal darüber nachzudenken und dann mit uns Eltern zu reden. Ja, und auf dieses Gespräch warten wir nun.
Erwähnenswert ist vielleicht auch noch, dass sie von ihrer ersten Ausbildungsvergütung nichts abgegeben hat, auch nicht das, was zumindest ihr angemessen erscheint.
Ich persönlich finde es immer sehr schwer in solchen Dingen zu raten, denn es ist ja hier nur eine Seite zu lesen. Aus Sicht der Eltern stellt sich die Situation vielleicht anders dar. Interessant finde ich aber auch den Aspekt des Erbes!
Steffi85, du sprichst an, dass du dich um deine Eltern wenn sie alt und grau sind kümmern wirst. Woher weisst du denn ob sie überhaupt alt und grau werden? Mir fällt da ein Sprüchlein ein: Ehre das Mütterlein, so lange es lebt, wenn es im Grabe liegt ist es zu spät. Gilt natürlich genauso für das Väterlein.
So einiges ist hier bei mir ja doch anders als bei Steffi85, vielleicht hat ja der eine oder andere auch für mich einen Tipp.
Ich werde den Threat weiter verfolgen und evtl. bei dem anstehenden Eltern-Tochter Gespräch zu Rate ziehen.
LG
Rechtsberatung online
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Steuerberatung online
Steuerberater antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-steuerprofi.de
von Pralinchen am 01.10.2006 15:23
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden