Höhe des Kostgeldes

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

4343 Aufrufe
>Höhe des Kostgeldes
Du schreibst, eine Ausbildung in diesem Jahr zu beginnen, ein paar Stunden später von dem ersten erhaltenen Lohn.
Wird in deiner zukünftigen Firma die Ausbildungsvergütung noch vor Beginn der Ausbildung gezahlt?

Das erwartete Kostgeld soll nicht zum Erhalt deines Erbes und auch nicht für dich gespart werden, sondern um die sehr hohen Kosten begleichen zu können.
Wie haben deine Eltern das bislang geschafft?

Wird das Haus nicht instandgehalten, also als Erbe erhalten? Wenn doch, würdest du doch in die eigene Tasche einzahlen! denn zumindest steht dir doch ein Pflichtteil zu.

War/ist die Frage der Höhe des *Geldes nur fürs Schlafen* der Auslöser, dass ihr ein gutes Verhältnis hattet????

Auf all diese Ungereimheiten frage ich mich, ob das ganze hier ein Fake ist.


-----------------
"Das Leben wie ein Lokus ist, man macht viel durch, oft ist es Mist ;-)"

-- Editiert von Bosel am 01.10.2006 03:11:36

-- Editiert von Bosel am 01.10.2006 03:14:21


von Bosel am 01.10.2006 03:07
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Hallo Steffi,
das Kostgeld sollte dementsprechen geringer als eine eigene Wohnung aber dennoch angemessen sein.
Denn auch wenn du den Wohnraum nicht oder nur selten nutzt,so wird er dir dennoch zur verfügung gestellt.
Ich denke mir das es an meinem Beispiel gut ersichtlich sein kann:

Ich Verdiene etwas mehr als 400€,wohne 2 Wochen im Monat ganz und 2 Wochen nicht bei meinen Eltern.
Sie berechnen mir für meine 17 qm,75€ mtl. Miete (Mietsatz in meiner Region für eine Wohnung:5,11€ pro qm) + 50€ (1/3 tel der Strom/Gas kosten) Nebenkosten,da PC und TV,sowie 50€ für 2 Wochen Essen.
Desweiteren zahle ich Freiwillig den Telefonanschluss von 50€,den mein Vater via Internet und meine Mutter via Telefon mitnutzen, macht zusammen als reines Kostgeld 175€ + 50 € Teleanschluss also fast 50% meines Lohnes.
Eine eigene Wohnug würde mir doppelt soviel + Nebenkosten + Unterhalt... kosten.
(Beispiel : 50 qm Singel Wohnung 50qm * 5,11 € = 255,50 € Kaltmiete + Nebenkosten ca 150€ + Unterhalt ca 150€)da kommst du im Moanat dicke auf 555,50 nur zum Wohnen/Leben. Also da drücke ich doch lieber auch wenn es etwas mehr als sagen wir 1/3 tel des Nettolohnes ist bei meinen Eltern ab und habe so für meine Freizeit mehr übrig.

Also liegt der Vorteil bei mir.

In deinem Fall biete deinen Eltern da du nur selten zuhause bist quadratmeter mal Mietsatz deiner Region + 50€ Verpflegungsrücklage an.Es kann immer mal vorkommen das du länger zuhause bist und wenn nicht dann haben deine Eltern eben mal Taschengeld von dir bezogen.

Und warum was und wieviel abgeben,ich denke einfach mal du bist 18,dann war Hotel Mama 18 jahre in vollferpflegung für dich Tag und Nacht offen gewesen ohne Kosten für dich,deine Eltern haben sich 18 Jahre um dich gekümmert,alles gezahlt,jetzt haben sie doch da du selbst arbeitetst,erwachsen bist,dafür das sie gewährleisten das du jederzeit Zuhause wohnen kannst,eine entsprechende Entlohnung verdient,sieh das ganze also nicht als es ist zu teuer an sondern denke nach was würde dein Leben kosten wenn du eine eigene Wohnung vom Lehr Gehalt zahlen müsstest.

Anmerkung: Beträge von über 200€ fände jedoch auch ich zu teuer!

Denke mal drüber nach

ganz lieben Gruss und einen schönen Sonntag

Yamy30



von YAMY30 am 01.10.2006 07:42
Status: Senior (103 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Hallo,

also ich kann mich in vielen Punkten Yamy anschließen. Das soll auch keine Kritik sein, sondern lediglich Überlegungen zu Deiner Situation.

Ich habe für meine 14 qm im Schwesternwohnheim auch immerhin 200 Euro zahlen müssen plus Telefon und Lebensmittel. Da waren am Ende des Monats auch nicht mehr so viele Euros für das eigene Vergnügen übrig, da meine Ausbildungsvergütung bei etwa 500 Euro im Monat lag.

Ich denke, es kommt darauf an, was Du verdienen wirst. Ein drittel bis die Hälfte deines Gehaltes würde ich schon für angemessen halten. Immerhin musst Du Dich auch um nichts kümmern oder? Wie sieht es mit sonstigen Dienstleistungen Deiner Eltern aus? Z.B. Wäsche waschen, Bereitstellen von Waschmittel, Bereitstellen von anderen Reinigungsmaterialien (Staubsauger), musst Du Rasdenmähen oder andere Hausarbeiten erledigen oder machen Deine Eltern das für Dich? Könntest Du eine warmne Mahlzeit bei Deinen Eltern bekommen? Und warum kannst Du keine Lebensmittel zu Deiner Ausbildungsstätten mitnehmen? Ein geschmiertes Brötchen sollte doch drin sein, oder?

Hmmm.. aber wie gesagt. Um das ganze genauer zu betrachten wären einige Angaben deinerseits hilfreich. Was machst Du für eine Ausbildung usw.

LG


von Moemchen am 01.10.2006 12:29
Status: Praktikant (29 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Hallo yamy und Moemchen .

Yamy Du gehst von 50 % Deines Lehrlingsgehaltes aus .

Also 175 € was Deine Eltern
verlangt haben , finde ich auch noch korrekt vom Preis her und 50 € , was Du freiwillig gezahlt hast.

So nun finde ich hat aber Steffi nicht ganz unrecht.
Ich weiss jetzt nicht
Yamy wie alt Du bist , aber wenn auch bei Dir damals schon
die 154 € Kindergeld gezahlt wurden , dann sieht die Rechnung jetzt so aus.

175 €+ 154 € = 329 € + 50 € freiwillig = 379 €

Was Deine Eltern für Dich zum Unterhalt zur Verfügung hatten. Und das für 2 Wochen im Monat. Berichtige mich bitte , wenn ich da was falsch sehe.

Mir wurde z.B vom Jugenamt gesagt , dass einem Kind welches eine Ausbildung ausserhalb des Elternhaues
macht, z.B eine Zweitwohnung unterhalten muss oder ähnliches (Internatsunterbringung) , dann das staatliche Kindergeld auch dafür zu verwenden ist. Ok sagen wir mal es kommt jedes Wochenende nach Hause und es wird Wäsche gewaschen usw. Dann kann man sicher eine Teilberechnung anbringen.

Moemchen ich gebe Dir aber recht , dass man hier genauere Angaben braucht um sich ein Bild zu machen.

Aber wie gesagt , verhält es sich in der Tat so , wie es Steffi beschreibt , bin ich der Meinung das dies durch das staatl. Kindergeld gedeckt ist.

Bosel soweit mir bekannt ist , beginnen manche Ausbildungszeiten bereits am 01.08.2006 , war zumindest bei einem ehemaligen Nachbarsjungen von mir mal der Fall, welcher damals KFZ Mechaniker lernte. Ist eventuell auch schon mal von Bundesland zu Bundesland verschieden , wegen der Ferienzeiten.




von Ranunkel am 01.10.2006 13:00
Status: Senior (159 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Zu den Fragen:

Ich verdiene etwas über 450 Euro und soll fast 200 zusätzlich abgeben.

In finanziellen Schwierigkeiten stecken meine Eltern nicht. Sonst könnte man auch nicht mehrfach im Jahr in den Urlaub fahren *g*

@Bosel
Sorry, habe mich im ersten Abschnitt vertan, ich habe die Ausbildung bereits begonnen, habe diesen Text nur von einem alten Thread in einem anderen Forum übernommen den ich vor ein paar Monaten verfasst habe.

Warum das hier ein Fake sein soll und aus Langeweile hier schreiben soll finde ich recht lächerlich.

@Yami30
Zu deiner Rechnung: Ich habe kein Telefon, kein Internet. Ich esse auch nicht zu Hause. Die ganzen Nebenkosten die du aufführst haben meine Eltern nicht durch mich. Was die Heizkosten angeht sollte man realistisch denken. Es handelt sich im ein komplettes, zweistöckiges Haus, da soll ich als Azubi genau so viel Heizkosten zahlen wie mein wesentlich besser verdienender Vater?
Was die Wohnungskosten für eine Mietwohnung angeht: Hier bekommst du ohne Probleme Wohungen mit über 40qm und einer Kaltmiete von knapp 200 Euro. Etwas anderer Relationen als bei euch. Nebenkosten werden hier IMMER auf 50-75 Euro angegeben, allinklusive.

Was das Angebot angeht was du vorschlägst: Das habe ich getan und wurde zurückgewiesen. Wie ich vorhin schon schrieb wären es bei mir unter 60 Euro zzgl. Verpflegung (die ich nicht mal in Anspruch nehme).

Das Argument mit den "18 Jahre lang Hotel Mama" finde ich mehr als daneben. Ich kann nichts dafür das ich geboren wurde und werde mich auch später wenn meine Eltern alt und grau sind um sie kümmern. Das ist doch dann im Prinzip auch die "Gegenleistung", oder nicht? Dann kann man mir das doch nicht jetzt auch schon anrechnen.

Das Ganze habe ich ja durchgerechnet und wie gesagt hätte ich für ungefähr den selben Beitrag eine komplette eigene Wohnung. Essen und Sonstiges zahle ich doch eh schon selbst !!!

@Moemchen
Du gehst jetzt wieder von einer komplett anderen Situation aus und das du so viel zahlen musstest im Schwesternwohnheim ist für mich unbegreiflich, zumal es hier in der Gegend wesentlich preiswerter ist. Für 200 Euro bekommst du schon eine kleine Wohnung oder eine Untermietmöglichkeit inklusive aller Nebenkosten. Für 14qm ist das hier eindeutig zu viel.
"Immerhin musst Du Dich auch um nichts kümmern oder?" <--- ??? Doch, um Alles.
Da du z.B. auch im Schwesternheim gewohnt hast in der Ausbildung, hast du nicht da auch das Kindergeld bekommen? Das solltest du mit berücksichtigen. Schon werden aus 200 Euro nur noch 44 Euro.

@Rahunkel
Endlich Jemand der bisschen mehr auf die Zahlen achtet und auch mal gegenrechnet :o)
Es geht einfach um die Kosten im Gegensatz zu den erbrachten Leistugen. Über 300 Euro für einen kleinen Schlafplatz inklusive Heizung und Wasser Morgens nach dem Aufstehen finde ich halt ein wenig übertrieben wenn ich mich um den ganzen Rest selbst kümmern und noch zahlen muss. Da komme ich mit meinem Ausbildungsgehalt kaum noch hin.

Gruß Steffi


von Steffi85 am 01.10.2006 13:21
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Hallo Steffi,Nur für die bereitstellung deines Zimmers sind 200€ zuviel.
Da wäre Mietzins deiner Region * quadratmeter + Heiz und Wasserkosten angemessen also sagen wir mal Pauschal 150€ die aber tatsächlich übers Kindergeld abgedeckt sind.
Sprich mit deinen Eltern noch einmal freundlich über diese Sachlage und Schlage eventuell vor wenn sie nicht mit sich reden lassen das du das Kindergeld auf bis insgasammt gerechnet 200€ aufstockst.

Sollte ein Gespräch nichts bringen,rechne durch was du zahlen musst für eine eigene Wohnung und wenn dieses billiger ist überlege ob du ausziehst,sofern du volljährig bist.

Bei mir hat es einen anderen Sachverhalt :
Ich Lebe bei meinen Eltern da mir eine eigene Wohnung zu teuer ist.
Kindergeld entfällt da ich 31 bin
naja und warum sollte ich ausziehen wenn ich hier WG ähnlich lebe und ich mitlerweile bei gleich bleibendem Kostgeld da meine Geschwister ausgezogen sind 4 Zimmer habe also insgesammt nicht mehr 17 qm sondern jetzt 40-50 qm.
Das ich schrieb das deine Eltern 18 Jahre sagen wir mal für dich da waren,ist jedem selbst überlassen wie man darüber denkt.
Ich halte es so das ich nachdem meine Eltern 18 Jahre für mich Kochten Wuschen..
als angemessen etwas ihrer Kosten (Das telefon ) zu übernehmen.Von dem ersparten können sie sich dann mal was gönnen.
Aber jedem so wie er meint.

Dies war niemals als Kritik gedacht sondern lediglich als Beispiel.

Yamy



von YAMY30 am 01.10.2006 14:15
Status: Senior (103 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Ich habe ja auch kein Problem etwas mehr zu bezahlen als ich eigentlich an Kosten verursache :o)


von Steffi85 am 01.10.2006 14:25
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Also, wie gesagt, ich finde immernoch, das die Hälfte deines Gehaltes angemessen sind, wenn Du im Gegenzug dafür auch die Lebensmittel bekommst, die Du haben möchtest.

Und wenn Du bei Deinen Eltern wohnst, dann stellt sich für mich die Frage, was für Kosten noch auf Dich zukommen?

Wie gesagt, das soll keine Kritik sein, sondern lediglich der Versuch das zu verstehen.

Ansonsten würde ich auch gegenrechnen, ob sich nicht ein Auszug für Dich eher lohnen würde.

Haben deine Eltern Dir denn genau aufgeschlüsselt, was die beiden wofür haben möchten. So eine Art Betriebskostenabrechnung. Dann könntet ihr die einzelnen Punkte durchgehen und besprechen.

Was mein Wohnheimplatz angeht.. Ich habe kein Kindergeld bekommen, weil ich übers Jahr gerechnet zu viel Einkommen hatte. Also waren das wirklich 200 Euor plus Essen und Telefon.

Ich hoffe wirklich das du dich gütig mit deinen Eltern einigen kannst. Ansonsten zieh lieber aus, bevor das Verhältnis mit deinen Eltern übermäßig belastet wird.


von Moemchen am 01.10.2006 14:36
Status: Praktikant (29 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Zu Moemmchen:

Wenn Du doch kein Kindergeld bekommen hast, wie kannst du dann sowas sagen wie "die Hälfte der Ausbildungsvergütung"?
Denke mal nach: Kindergeld 154 Euro plus 285 Euro Kostgeld wären 439 Euro für einen 12qm Schlafplatz inklusive ein Essen pro Tag (da ich ja eh nicht zu Hause bin und höchstens ein Butterbrot zur Arbeit mitnehmen könnte) ???
Wie gesagt, man sollte in Relationen denken. Jemand der Netto 5000 Euro verdient und eine 50qm Wohnung hat zahlt auch nicht 3500 Euro Miete, nur weil er mehr verdient, oder !?


von Steffi85 am 01.10.2006 15:07
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Höhe des Kostgeldes
Lange gesucht und jetzt endlich was gefunden!Auch meine 21-jährige Tochter hat in diesem Jahr -gut ein Jahr nach Erlangung des schulischen Teils der Fachhochschulreife- eine Ausbildung begonnen und erhält eine Ausbildungsvergütung von 475,--Euro. Auf einer Internetseite fand ich hinsichtlich Aufteilung der Ausbildungsvergütung die Drittelregelung: 1/3 Kostgeld, 1/3 Kleidung, Sparen etc. und 1/3 Taschengeld. Demzufolge betrüge das Kostgeld 160 Euro, was sich erstaunlicherweise mit dem Mietkostenanteil meiner schwerstbehinderten Töchter, der im Rahmen der Grundsicherung gezahlt wird, deckt. Bezüglich des Kindergeldes wurde davon ausgegangen, dass die Eltern es erhalten. Meiner Tochter erscheint der Betrag jedoch zu hoch.
Auch sie hält sich wenig zu Hause auf, nutzt dann aber Internet und Telefon, Waschmaschine, Wäschetrockner, Staubsauger etc. .
Mit dem Essen ist es unterschiedlich, mal isst sie was, mal nicht.
Wenn ihre Wäsche in der allgemeinen Schmutzwäsche ist wird sie mitgewaschen, sonst wäscht sie sie alleine.

Den Hinweis auf den Mietspiegel in diesem Threat habe ich genutzt und dort wurde mir für das 14,14qm große Zimmer mit Balkon ein Mietzins von 117,22 Euro kalt ausgewiesen. Bei der Berechnung habe ich aber nur das Zimmer berechnet und die Mitbenutzung der anderen Räume ausser acht gelassen.

Kurz nach Ausbildungsbeginn kauften wir für unsere Tochter einen PKW, den sie selber unterhält. Kosten für vorgenommene Inspektion, anzuschaffende Winterreifen, fälligen Zahnriemenwechsel und HU wären im Kostgeld enthalten, ebenso wie weitere evtl. anfallende Reparaturen. Der Aspekt der KFZ-Unterhaltung stand aber bei den vergangenen Gesprächen über Kostgeld noch nicht zur Debatte. Die Autoversicherung wird halbjährlich von unserem Konto abgebucht, unsere Tochter zahlt uns den Betrag monatlich. Als sie mich nach der Höhe des Versicherungsbeitrages fragte sprach ich sie auf das Thema Kostgeld an. Wir wechselten einige Worte und ich bat sie nochmal darüber nachzudenken und dann mit uns Eltern zu reden. Ja, und auf dieses Gespräch warten wir nun.
Erwähnenswert ist vielleicht auch noch, dass sie von ihrer ersten Ausbildungsvergütung nichts abgegeben hat, auch nicht das, was zumindest ihr angemessen erscheint.

Ich persönlich finde es immer sehr schwer in solchen Dingen zu raten, denn es ist ja hier nur eine Seite zu lesen. Aus Sicht der Eltern stellt sich die Situation vielleicht anders dar. Interessant finde ich aber auch den Aspekt des Erbes!

Steffi85, du sprichst an, dass du dich um deine Eltern wenn sie alt und grau sind kümmern wirst. Woher weisst du denn ob sie überhaupt alt und grau werden? Mir fällt da ein Sprüchlein ein: Ehre das Mütterlein, so lange es lebt, wenn es im Grabe liegt ist es zu spät. Gilt natürlich genauso für das Väterlein.

So einiges ist hier bei mir ja doch anders als bei Steffi85, vielleicht hat ja der eine oder andere auch für mich einen Tipp.
Ich werde den Threat weiter verfolgen und evtl. bei dem anstehenden Eltern-Tochter Gespräch zu Rate ziehen.

LG

Rechtsberatung online
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Steuerberatung online
Steuerberater antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-steuerprofi.de




von Pralinchen am 01.10.2006 15:23
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Familienrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 405 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 38 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,29 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Familienrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Familienrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Nachehelicher Unterhalt
beantwortet von RA Raab für €49
Versorgungsausgleich
beantwortet von RA Newerla für €49
Mehr Fragen lesen