>Händler verweigert Gewährleistung - was nun?
Ich habe am 11.5.2011 beim "PC-Spezialist" in Bamberg ein MSI A6403 Notebook gekauft. Das Gerät lief bereits am ersten Tag schlecht und das System stürzte beim Versuch neue Software zu installieren so ab, daß ich zum Händler mußte, der das System „resetten" mußte. Dabei zeigte sich daß Personal außerordentlich unfreundlich und überheblich und gab ausschließlich mir als Nutzer die Schuld.
In den folgenden Wochen nutze ich den Rechner, dennoch kam es immer wieder vor, daß das ganze System minutenlang hing, keine Eingaben möglich waren oder der Rechner abstürzte.
Nach nur 4 Wochen fuhr der Rechner gar nicht mehr hoch. Es wurde dann eingeschickt und 3 Wochen später erfuhr ich, daß MSI wegen eines angeblichen Wasserschadens die Reparatur auf Garantie ablehnt.
Als Beweis erhielt ich eine in sehr schlechtem Deutsch verfasste E-Mail mit Bilder die helle Verfärbungen im inneren des Rechners zeigen.
Das Notebook ist aber definitiv bei mir nicht mit Wasser in Berührung gekommen.
Entweder hat man mir einen Rückläufer verkauft oder der Wasserschaden ist entstanden nachdem ich es beim Verkäufer abgegeben habe und dieser hat ihn bei einem Reparaturversuch in seiner Werkstatt verursacht.
Der Inhaber von "PC-Spezialist" in Bamberg hat, nach massiven Beschwerden von mir, erreicht daß MSI das Gerät auf Kulanz repariert. Arbeitsspeicher und Festplatte wurden ausgetauscht. Ich erhielt das Gerät Anfang August zurück, natürlich waren alle meine Daten verloren.
Da ich inzwischen einen anderen Rechner gekauft habe und dem MSI-Gerät auch so nicht mehr vertraute, habe ich es seit der Rückgabe nicht mehr benutzt, sondern versucht es für einen angemessenen Preis als gebraucht zu verkaufen.
Am 23.10. habe ich versucht das Gerät anzuschalten, aber es lief nicht hoch.
Auf meine sofortige Beschwerde, verweigerte mir der Inhaber von "PC-Spezialist" in Bamberg jegliche
Gewährleistung und verwies mich an den Hersteller.
Was kann ich jetzt tun?
Am 15.11. läuft das erste halbe Jahr der Gewährleistung aus und somit die Beweispflicht des Händlers.
Kann ich unter den Umständen mit sofortiger Wirkung vom
Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen?
Nebenbei ist es wichtig zu erwähnen, daß das Personal dort einen ganz erheblichen Schulungsbedarf im Umgang mit Kunden hat. Überheblich, belehrend, aber um blumige Ausreden nicht verlegen, warum der Kunde Schuld ist und nicht das Gerät.
von Citronaut am 27.10.2011 06:11
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