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Händler verweigert Gewährleistung - was nun?

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Händler verweigert Gewährleistung - was nun?

Stellt euch bitte mal folgenden Fall vor:

Herr K. erwirbt in einer Filiale einer großen Elektronikkette - nennen wir sie Jupiter - eine Digitalkamera. Bei dieser tritt in unregelmäßigen Abständen ein vorübergehender Defekt auf, irgendwann bleibt der Defekt dauerhaft und das Gerät funktioniert nicht mehr. Herr K. bringt die Kamera innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf zurück zum Händler, der das Produkt zur Reparatur zum Hersteller schickt.

Nach zwei Wochen erhält Herr K. eine sms von Jupiter mit einem Kostenvoranschlag von einer dreistelligen Summe. Er ruft verwundert beim Kundenservice an und beruft sich auf die Gewährleistung. Der Mitarbeiter verweist darauf, der Hersteller stufe den Schaden als "unsachgemäße Handhabung, Stoß-/Fallschaden" ein und leiste daher keine Garantie. Herr K. versichert, dass die Kamera nie hingefallen sei und nie einen Stoß abbekommen habe. Der Mitarbeiter verspricht schließlich, es beim Hersteller noch mal versuchen zu wollen.

Wenige Tage später erhält Herr K. ein Schreiben von Jupiter, in dem erneut die gleiche dreistellige Summe für die Reparatur veranschlagt wird. Anbei liegt ein Formular, in das er eintragen soll, ob er zu diesen Konditionen eine Reparatur wünscht oder die Kamera defekt zurückhaben will.

Herr K. reagiert, indem er schreibt, dass er die zweimalige Ankündigung hoher Reparaturkosten als zweimaliges Scheitern von Jupiter betrachte, seine Gewährleistungsansprüche zu erfüllen. Aus diesem Grund habe er das Recht, vom Kauf zurückzutreten, was er hiermit tue. Er fordert, ihm innerhalb von 14 Tagen entweder den Kaufpreis zurückzuerstatten oder ihm eine neue Kamera zuzusagen. Andernfalls wolle er Gebrauch von seiner Rechtsschutzversicherung machen.

Den Brief versendet er mit eingescannter Unterschrift als pdf per Mail und erhält tags darauf eine Lesebestätigung. Sonst hört er jedoch nichts mehr von Jupiter, die Frist von 14 Tagen verstreicht ohne Reaktion. Herr K. ist nun ratlos: Er ist zwar tatsächlich rechtsschutzversichert, aber die Selbstbeteiligung an den Anwaltskosten ist genauso hoch wie der Streitwert (der Kaufpreis der Kamera) und er schreckt vor einem zeit- und kostenaufwändigen Klageverfahren zurück, obwohl er sich im Recht fühlt.

Was würdet ihr Herrn K. raten, um trotzdem zu seinem Recht zu kommen?


von sadekcan am 22.09.2006 15:57
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1676 weitere Beiträge zum Thema "Gewährleistung".


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>Händler verweigert Gewährleistung - was nun?
ich würde pers. beim Geschäftsführer/Filialleiter vorsprechen und wenn die nixmachen, damit drohen, die Öffentl. zu informieren, dass Jupiter sich nicht an Gesetze hält.

Ist wie bei Premiere- erst in den höheren Regionen wird entlich was getan.

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"


von M.J. am 22.09.2006 16:55
Status: Unsterblich (1309 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Händler verweigert Gewährleistung - was nun?
Macht der Kollege von Sat.. äh Jupiter genauso, die haben mein Navi erst zurückgenommen, als ich denen gesagt habe, daß mein Anwalt das übernommen hat. Hat 17,40 EUR gekostet (eine Beratungsgebühr) für 299 EUR Navi.

Gruß

Michael




von Michael32 am 22.09.2006 20:27
Status: Tao (5386 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 69 User(n) bewertet)

>Händler verweigert Gewährleistung - was nun?
Probleme mit der Gewährleistung,

dieses Problem hatte ich vor 2 Wochen als gelöst zu den Akten gelegt. Bei mir war es ein Kaffeeeautomat für 350€. Meine Lösung war sehr einfach. Durchhalten, sachlich bleiben. Hilfreich war das BGB mit den §§ 349 ff. Ich hatte stets auf die Lieferung einer mangelfreien Ware gedrängt. Eine erfolglose reparatur ging voraus. Die Anwälte einer "geilen" Elektro-Marktkette versuchten von Anfang an mit Einschüchterung, abstarkten Urteilen aus 1991, nicht nachvollziehbaren Abschreibungen etc., mich aus dem Rennen zu werfen. Parallel zu meiner Reklamation startete ich eine Kampagne bei den Medien. Diese verschwieg ich bei der E-Marktkette nicht. Das Ganze zog sich über 6 Monate hin. Vor 14 Tagen erreichte mich ein Schreiben der Syndikusanwälte der E-Marktkette, ich solle im Handel vorsprechen, um meine Wünsche darzulegen. Eigentlich eine Frechheit, da nicht meine Wünsche neu waren, sondern der Gesetzgeber im BGB genau vorschreibt, was Sache ist. Ende gut, alles gut. Ich bekam eine neue Maschine, meine Kosten für meine Aufwendungen hatte ich mit 100 € angesetzt, wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Gewährleistung für dieses neue Gerät beträgt wieder 2 Jahre. Hinweisen möchte ich auf die Broschüre der Verbrauerzentrale: Ihre Rechte beim kauf und Reklamation. Mein Tip. Am Ball bleiben.
Locher


von clearer am 26.09.2006 11:06
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Händler verweigert Gewährleistung - was nun?
Vielen Dank für die Tipps. Ich werde - nachdem heute die Frist abläuft - in den nächsten Tagen mal persönlich hingehen und zur Not den Geschäftsführer verlangen. Wenn das nichts bringt: Welches Vorgehen empfiehlt sich für eine Medienkampagne? Einfach Leserbriefe an die lokalen Zeitungen schreiben oder gibt es da bessere Methoden?


von sadekcan am 26.09.2006 11:27
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Händler verweigert Gewährleistung - was nun?
Hallo Sadekcan,

ich würde an Deiner Stelle die Angelegenheit dem RA übergeben und nicht weiter warten.


Gruß

Michael



von Michael32 am 26.09.2006 15:04
Status: Tao (5386 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 69 User(n) bewertet)

>Händler verweigert Gewährleistung - was nun?
Ich habe am 11.5.2011 beim "PC-Spezialist" in Bamberg ein MSI A6403 Notebook gekauft. Das Gerät lief bereits am ersten Tag schlecht und das System stürzte beim Versuch neue Software zu installieren so ab, daß ich zum Händler mußte, der das System „resetten" mußte. Dabei zeigte sich daß Personal außerordentlich unfreundlich und überheblich und gab ausschließlich mir als Nutzer die Schuld.
In den folgenden Wochen nutze ich den Rechner, dennoch kam es immer wieder vor, daß das ganze System minutenlang hing, keine Eingaben möglich waren oder der Rechner abstürzte.

Nach nur 4 Wochen fuhr der Rechner gar nicht mehr hoch. Es wurde dann eingeschickt und 3 Wochen später erfuhr ich, daß MSI wegen eines angeblichen Wasserschadens die Reparatur auf Garantie ablehnt.
Als Beweis erhielt ich eine in sehr schlechtem Deutsch verfasste E-Mail mit Bilder die helle Verfärbungen im inneren des Rechners zeigen.
Das Notebook ist aber definitiv bei mir nicht mit Wasser in Berührung gekommen.
Entweder hat man mir einen Rückläufer verkauft oder der Wasserschaden ist entstanden nachdem ich es beim Verkäufer abgegeben habe und dieser hat ihn bei einem Reparaturversuch in seiner Werkstatt verursacht.
Der Inhaber von "PC-Spezialist" in Bamberg hat, nach massiven Beschwerden von mir, erreicht daß MSI das Gerät auf Kulanz repariert. Arbeitsspeicher und Festplatte wurden ausgetauscht. Ich erhielt das Gerät Anfang August zurück, natürlich waren alle meine Daten verloren.
Da ich inzwischen einen anderen Rechner gekauft habe und dem MSI-Gerät auch so nicht mehr vertraute, habe ich es seit der Rückgabe nicht mehr benutzt, sondern versucht es für einen angemessenen Preis als gebraucht zu verkaufen.
Am 23.10. habe ich versucht das Gerät anzuschalten, aber es lief nicht hoch.
Auf meine sofortige Beschwerde, verweigerte mir der Inhaber von "PC-Spezialist" in Bamberg jegliche Gewährleistung und verwies mich an den Hersteller.

Was kann ich jetzt tun?
Am 15.11. läuft das erste halbe Jahr der Gewährleistung aus und somit die Beweispflicht des Händlers.
Kann ich unter den Umständen mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen?


Nebenbei ist es wichtig zu erwähnen, daß das Personal dort einen ganz erheblichen Schulungsbedarf im Umgang mit Kunden hat. Überheblich, belehrend, aber um blumige Ausreden nicht verlegen, warum der Kunde Schuld ist und nicht das Gerät.


von Citronaut am 27.10.2011 06:11
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Händler verweigert Gewährleistung - was nun?
quote:
Herr K. reagiert, indem er schreibt, dass er die zweimalige Ankündigung hoher Reparaturkosten als zweimaliges Scheitern von Jupiter betrachte, seine Gewährleistungsansprüche zu erfüllen. Aus diesem Grund habe er das Recht, vom Kauf zurückzutreten, was er hiermit tue.

Grober Fehler, da es noch nicht mal zu Versuch 1 gekommen ist und sich der Zähler somit noch bei "0" befindet!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"


von radfahrer999 am 27.10.2011 06:32
Status: Unsterblich (2087 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 41 User(n) bewertet)

>Händler verweigert Gewährleistung - was nun?
In wenigen Tagen läuft das erste halbe Jahr Gewährleistung aus und damit die Beweislast auf Seite des Händlers.
Wenn der Händler die Gewährleistung jetzt kategorisch ausschließt, kann ich dann mit sofortiger Wirkung vom Kauf zurücktreten und den Händler auffordern, mir den Kaufpreis zurückzuerstatten?
Wie ist das dann mit dem Stichtag und der Beweispflicht, wenn der Händler erst nach dem 11. November reagiert?
Nach meinem Rechtsverständnis müßte das Verhältnis gelten, an dem Tag wo ich den Händler in Verzug setze?
Muß ich mich überhaupt noch mit dem Händler darüber zanken, wieviele Reparaturversuche es waren?
Eigentlich nich. Er weigert sich und ist damit für mich als Handelspartner indiskutabel, oder?

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""


von Citronaut am 27.10.2011 18:08
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Händler verweigert Gewährleistung - was nun?
Eine schriftliche Mängelanzeige mit ausfühlicher Fehlerbeschreibung und Seriennummer des PC inklusive Kopie des Kaufbeleges mit gerichtsfester Zustellung wäre hier wohl der geeignete Weg.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 27.10.2011 21:36
Status: Tao (21129 Beiträge)
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