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Ergebnisse des 1.Staatsexamens -- Durchgefallen

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Ergebnisse des 1.Staatsexamens -- Durchgefallen

Um es möglich abstrakt zu halten....
Ich habe die Ergebnisse meines 2. und letzen Versuches (1.Staatsexamen) erhalten: Durchgefallen! Endgültig!
Zuerst hatte ich mich noch nicht zum P.amt getraut, um Einsicht in die Klausuren zu bekommen.
Als ich dies tat, traf mich der Schlag. Ich habe die erforderliche Punktzahl, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden denkbar knapp verfehlt- genauso wie im 1.Versuch.
Nun habe ich also bei der Einsicht Klausur auf Klausur gelesen und dabei zuerst mein Augenmerk auf die Bewertung der Prüfer gelegt.
Es ist kaum zu fassen, aber bei 3 der 4 Klausuren gab es in den Benotungen 2-3 Punkte Unterschied. Bei einer Klausur wurde die Note schliesslich nach erfolgter Rücksprache auf die geringere Punktzahl festgesetzt.
Da mir wirklich nur SEHR WENIG zum Bestehen der Klausuren fehlt, fände ich es eine Sauerei, wenn offensichtlich kleine Machtspielchen zwischen den Prüfern ausgetragen würden. Dass dieses auf den Schultern eines Examenskandidaten ausgetragen wird, ist m.E. äusserst ungerecht.
Meine Frage an euch ist, ob euch ähnliche Fälle bekannt sind und ob eine solche Schwankung bei der Bewertung in dieser Form normal ist?
Seit 3 Tagen kann ich deswegen nicht schlafen, da ich das Gefühl habe bis jetzt noch nicht alles getan zu haben!
Ich habe mich auch schon vereinzelt darüber unterhalten, doch von einer Prüfungsanfechtung wurde mir schon von einigen abgeraten.
Diese seien zu teuer (bei anwaltlicher Beratung...!)und leider äusserst selten von Erfolg gekrönt!
Kann mir jemand einen Tipp geben.
Vielen Dank im Voraus!

P.S.: Möge der Schlaf endlich wiederkehren
!!



von Verzweifelt100 am 08.09.2006 03:53
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ergebnisse des 1.Staatsexamens -- Durchgefallen
Das ist richtig. Widerspruch macht in den allerseltensten Fällen Sinn. Das klappt kaum. Falls Du es aber trotzdem tun willst, dann denke daran, daß die Widerspruchsfrist - wie bei allen Verwaltungsakten - 1 Monat beträgt.

Auch bei mir waren die Klausuren sehr unterschiedlich korrigiert. Als ich Einsicht in meine Klausuren genommen habe, habe ich die gleichen Feststellungen gemacht wie Du. Allerdings hat es bei mir insgesamt gereicht.

Meines Erachtens ist eine faire Korrektur nur möglich, wenn der Zweitkorrektor die Punktzahl des Erstkorrektors nicht kennt. Allerdings müßte dann der Drittkorrekter bei jeder zweiten Klausur wohl ran...

Das alles wird Dir aber nichts nützen. Tut mir leid für Dich. ich wünsche Dir trotzdem alles Gute!

Gruß Justice

-- Editiert von justice005 am 08.09.2006 12:17:53


von justice005 am 08.09.2006 12:16
Status: Tao (9462 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Ergebnisse des 1.Staatsexamens -- Durchgefallen
Ja..das mit dem Widerspruch ist mir ja auch bewusst.
Die "Freiheit der Lehrenden" im Falle meiner Klausurbewertungen kann ich nur sehr schlecht nachvollziehen. Es waren wirklich durchweg die Uni-Professoren, die meine Klausuren schlecht bewerteten (teilweise sogar exakt die, die meine Scheinklausuren während des Studiums in der Bewertung nach oben gesetzt hatten...)
Die Richter und der Staatsanwalt sahen die Klausuren als den Anforderungen gerecht werdend an. Aber seitdem ich die Klausuren durchgelesen habe und ich einige meiner engsten Bekannten in diese Situation eingeweiht habe, bin ich hin- und hergerissen....Einige raten mir zur Anfechtung.Andere sagen, dass ich das Geld lieber sparen soll (mangels Erfolgsaussichten).
Ich kann fast nichts essen, habe Bauschschmerzen und schlafe nur sehr schlecht.
Mittlerweile kenne ich auch schon 5 Leute aus meinem Durchgang, die allesamt durchgefallen sind. Die waren jedoch alle klar und eindeutig gescheitert.
Vielleicht ist es auch nur der letzte Strohhalm an den man sich anfangs zu klammern versucht.
Aber zu akzeptieren dass es vorbei ist, ist sehr schwer.
Ich habe zwar weitere Pläne und bin motiviert, aber meine Stimmung ist momentan auf dem Tiefpunkt. Mit Jura will ich definitiv nichts mehr zu tun haben. Meine Klausuren wären auch bei optimaler Bewertung allenfalls im unteren ausreichenden Bereich.
Vielleicht sollte es auch so sein.
Trotzdem finde ich die Durchfallquoten bei Juristen übertrieben.
Jetzt wird sich jeder fragen: Ja..warum hat er dann nicht eher aufgehört?!
Weil ich fest daran geglaubt habe, dass ich bestehe und meine Scheinergebnisse mir keinen Anlass zur Skepsis gegeben hatten.
An der Uni bin ich durch keine Klausur gefallen und habe alle Scheine im befriedigenden Bereich auf Anhieb bestanden.
Was allerdings das Examen mit der Uniausbildung zu tun hat, ist mir schleierhaft.
Es grüsst ein gefrusteter Ex-Jurastudent!

P.S.: Danke Justice..für Deine ehrliche Antwort

-- Editiert von Verzweifelt100 am 08.09.2006 17:19:37

-- Editiert von Verzweifelt100 am 08.09.2006 17:22:53


von Verzweifelt100 am 08.09.2006 17:14
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ergebnisse des 1.Staatsexamens -- Durchgefallen
Also ich halte 2-3 Punkte Unterschied im Bereich um ausreichend schon erheblich.

Da das Widerspruchverfahren (und Gerichtsverfahren)nicht die Welt kostet und auch vor dem Verwaltungsgericht kein Anwaltszwang herrscht sollte man eine Anfechtung zumindest ohne Anwalt in Erwägung ziehen. Und wenn auch nur aus dem Grund alles mögliche getan zu haben.


von Stefan 5 am 27.09.2006 03:38
Status: Unsterblich (3992 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 67 User(n) bewertet)

>Ergebnisse des 1.Staatsexamens -- Durchgefallen
Für derartige Entscheidungen sind kommende Generationen dann dankbar. Sie landen als abschreckendes Beispiel auf der ersten Seite im Skript.

Ein Student hatte mal geklagt, weil ihm sein Schönfelder wegen unzulässiger Markierungen konfisziert wurde und die Klausur mit 0 Punkten gewertet wurde.

Die entsprechende Entscheidung des VG Mainz, die sich mit zulässigen und unzulässigen Markierungen befaßt, ziert jetzt auch die erste Seite im Skript.

Gruß Justice


von justice005 am 27.09.2006 14:08
Status: Tao (9462 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Ergebnisse des 1.Staatsexamens -- Durchgefallen
Übrigens, mit einem nicht bestandenen 1. Staatsexamen kann man aber schon noch z.B. den Bachelor of Laws studieren. Zumindest habe ich einen Bekannten, der das macht. Aber er war "nur" einmal durchgefallen. Ob es nach einem endgültigen Nichtbestehen des 1. Staatsexamens auch geht, kann ich nicht sagen. Ich denke aber schon, da die berufliche Tätigkeit ja dann in eine andere Richtung geht und der Bachelor und Master nicht mit Staatsexamen abschließen.



von ratlos987 am 26.06.2007 07:55
Status: Stift (40 Beiträge)
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