auerwittethiel

Leserwertung: 
5,0 (von 1) Sterne Bewertung
 Thema bewerten!

14904 Aufrufe

auerwittethiel

Vor ca. 2 Monaten bekam mein Kind (14 Jahre) eine Rechnung von der Afendis AG (Besuch von Porno Seiten im Internet, obwohl das m.E. nicht zulässig ist) Nun versucht auerwitte thiel einen Monatsbeitrag von 39,99@ (die Kosten belaufen sich zwischenzeitlich auf ca. 160€) einzutreiben.
Ich gedenke Strafanzeige gegen die Betreiber dieser Seitn zu erheben.
Hat hier jemand schon erfahrung damit?



von guitarman am 29.08.2006 01:16
Status: Frischling (2 Beiträge)
Sterne Bewertung Nutzer Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>auerwittethiel
Da würde ich diese Fuzzies doch mal schnell um einen Vertragsnachweis mit Hinweis auf die Minderjährigkeit Deiner Tochter bitten...

-----------------
"Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. "


von zuspät am 29.08.2006 03:02
Status: Philosoph (554 Beiträge)
Sterne Bewertung Nutzer Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>auerwittethiel
Das ist natürlich nicht zulässig, so Ihr Ihr Kind keine falschen Angaben zum Alter gemacht hat. Denn dies wäre dann ebenfalls nicht zulässig!

Lassen Sie sich den Vertrag zukommen mit dem Hinweis darauf, dass Ihr Kind minderjährig ist. Reden Sie ebenfalls mit Ihrem Kind und erklären Sie ihm, dass es sich bei der falschen Angabe des Alters um Betrug handelt.


von murgab am 29.08.2006 10:53
Status: Unsterblich (3023 Beiträge)
Sterne Bewertung Nutzer Userwertung:  3,0  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>auerwittethiel
so würde ich das ebenfalls sehen, weisen sie in einem nebensatz ruhig noch darauf hin, dass scheinbar kein ausreichender schutz für minderjährige integriert wurde und sie es als eltern missbilligen, das ihr kind derart einfach an pornograhpisches material herankommt.



von luDa am 29.08.2006 11:11
Status: Unsterblich (1777 Beiträge)
Sterne Bewertung Nutzer Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>auerwittethiel
Nabend!
Hatte im März ähnliches erlebt.
Sohn ist ebenfalls auf Pornoseiten im Internet unterwegs gewesen. Bekamen dann Mahnungen von Auer Witte Thiel. Habe Einschreiben geschickt, mit dem Hinweis, dass der Vertrag mit meinem Sohn "schwebend unwirksam" ,da nicht volljährig und ohne Zustimmung der Eltern ist.
Die Kanzlei reagierte überhaupt nicht auf das Einschreiben. Weiterhin kamen Mahnungen mit Forderungen ins Haus. Auch auf meine dann geschriebenen emails kam keine Reaktion. Im Mai hat das dann aufgehört. Auf das angedrohte gerichtliche Mahnverfahren warten wir jetzt noch gespannt.;)
Also alles heiße Luft.
Hoffe,dass ich helfen konnte



von Punica74 am 01.09.2006 22:03
Status: Junior (66 Beiträge)
Sterne Bewertung Nutzer Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>auerwittethiel
Ach die Auer Witte Thiel

mir ist also nicht bekannt das Auer Witte Thiel schon jemals nen MB beantragt hat.


Also machen Sie sich keine Sorgen, schmeissen die weitte Post der Damen und Herren einfach in die Tonne.


MFG




von Marc007 am 03.09.2006 11:21
Status: Legende (266 Beiträge)
Sterne Bewertung Nutzer Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>auerwittethiel
marco
bist Du da sicher ?
Der auftraggeber gibt ja die order an awt und wenn die kosten für den MB von Diesem getragen werden geht der MB eben raus

Nicht das der MB dann in den Papierkorb landet.
Falls MB in diesem Fall : Widerspruch komplett und begründungslos und anschliesende Widerspruchsrücknahmebitten natürlich negieren
gruß
thehellion


von thehellion am 03.09.2006 11:56
Status: Tao (8906 Beiträge)
Sterne Bewertung Nutzer Userwertung:  3,6  (von 198 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>auerwittethiel
Zielich ich hab im Kollegenkreis schon viel mit Auer Witte Thiel zu tun gehabt.

Wenn ein MB kommt, dann NATÜRLICH WIEDERSPRUCH einlegen, und es auch auf eine Hauptverhandlung ankommen lassen.

Aber wie gesagt mir ist nicht bekannt das die schonmal nen MB beantragt hätten, da das auch kein RICHTIGER Anwalt ist sondern 3 Bubi Anwälte die Ihren Namen dafür hergaben, und der Rest ist ein Callcenter die MFG nicht von OLG unterscheiden können.

MFG



von Marc007 am 03.09.2006 14:53
Status: Legende (266 Beiträge)
Sterne Bewertung Nutzer Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>auerwittethiel
Klar ein callcenter
MFG ...war doch mal ein Lied von den Fantastischen Vier oder ?

gruß
thehellion


von thehellion am 03.09.2006 21:39
Status: Tao (8906 Beiträge)
Sterne Bewertung Nutzer Userwertung:  3,6  (von 198 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

AuerWitteThiel

@ Marc007

das heisst doch: MTFG,

mit trotzdem freundlichen Grüssen




von Dietmar_S. am 04.09.2006 06:35
Status: Senior (187 Beiträge)
Sterne Bewertung Nutzer Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>auerwittethiel
Ich meinte schon MFG

Mir freundlichen Grüßen....





von Marc007 am 04.09.2006 11:39
Status: Legende (266 Beiträge)
Sterne Bewertung Nutzer Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!