Geldforderung nach Lebenstest

13. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
makaveli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldforderung nach Lebenstest

Hallo zusammen,
meine Freundin hat vor ein paar Tagen auf einer Homepage zum Spaß einen Lebenstest gemacht, der ausrechnet wie alt man wird.Solche Tests findet man oft im Internet völlig kostenfrei.So wie dieser dachte meine Freundin, bis sie gestern ne Email bekamm sie möge doch 30EU für diesen Test bezahlen.
Auf der Homepage stand aber nur ganz ganz klein das er kostenpflichig ist.Es war also nicht ersichtlich das es was kostet.Ist sowas erlaubt

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64 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!

makaveli schrieb:

quote:
Auf der Homepage stand aber nur ganz ganz klein das er kostenpflichig ist.Es war also nicht ersichtlich das es was kostet.Ist sowas erlaubt


Erkennen Sie selbst den Widerspruch? ;)

- Es steht dort, dass er kostenpflichtig ist

- Es war also nicht ersichtlich, dass es was kostet ...

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#2
 Von 
makaveli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben es ja erst danach gefunden weil wir danach gesucht haben, aber als sie sich angemeldet hat denk man ja nicht an sowas und liest jedes kleines Ding.Für mich ist das Abzocke.

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)
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#4
 Von 
Glyz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wurde der oben erwähnte Thread geschlossen?

mfg

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#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ja,sieht so aus...
Jedenfalls ging es da um diese Seite

http://www.lebenserwartung.de/index.php?ac=ANMELDEN&w=

...und der Preis ist auch 30 Euro,sogar fett geschrieben.

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#6
 Von 
Glyz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja allerdings unterhalb und unter einem *...
Müsste das nicht besser gekennzeichnet sein?

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#7
 Von 
Dustcruiser
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

auch ich hatte letzte Woche an einer Lebensprognose im Internet teilgenommen.
Bei diesem Anbieter stand jedoch nirgendwo etwas von kostenpflichtig.
Heute erhielt ich nun über e-mail eine Rechnung über € 59,- für diese besagte Lebensprognose.
Erst nach langem Suchen in den AGB dieser Firma wurde ich dann fündig.
Ich bin der Meinung dies ist unlauter und werde das auch nicht bezahlen.
In jeder Zeitschrift kann man einen ähnlichen Test kostenlos durchführen. Da kommt man doch nicht auf die Idee dass es hier etwas kostet. Zumal auch nichts in den normalen Seiten darüber steht.
Was meint Ihr ??

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#8
 Von 
Opus
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

"Ich bin der Meinung dies ist unlauter und werde das auch nicht bezahlen."

Das ist auch unlauter. In einer AGB dürfen solche Dinge wie die Preisangabe für etwas angebotenes nicht stehen. Das sind keine "allgemeine" Geschäftsbedingungen, sondern der Preis und der muss klar ersichtlich bei der "Ware" sein.

In AGBs sind Klauseln die gegen allgemein üblich erwartete Angaben verstoßen, null und nichtig. Aus diesem Grunde muss ein Vollkaufmann die AGBs nicht vorher klein durchlesen und prüfen, sondern kann sich darauf verlassen, dass die AGBs den üblichen Rahmen einhalten.

Also nicht zahlen sondern im Gegenzug eine anwaltliche und strafbewehrte Abmahnung an den Inhaber dieser Seite richten.
Das ist Irreführung und lässt diesem Inhaber einen (illegalen) Vorteil gegenüber anderen ehrlichen Anbietern zukommen.
Also, "Print-Screen" machen und ab damit zum nächsten Anwalt und verklagen!

Abmahnen kann auch ein Konkurrent, der ähnliche Angebote anbietet aber diese offen als kostenpflichtig angibt!

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#9
 Von 
hitch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe diesen test auch gemacht in dem 59euro gefordert werden. ich habe vor eine woche schon eine sms bekommen aber habe mich garnicht drum gekümmert gestern nochmal ne email (mahnung) bitte überweisen sie das geld um anwalts kosten und soweiter zu vermeiden voll bescheuert..!
weiß nicht ob ich zahlen soll oder nicht weil die anzeigen auf so ein stress hab ich auch kein bock..???

-- Editiert von hitch am 02.03.2007 00:11:15

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#10
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Hatte auch das Problem.

Lösung: Um schnell aus der Sache rauszukommen, kann man innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerufen. Würde das per mail machen, jedoch schreiben, dass man einen 'Vertragsschkuss nicht anerkennt, aber vorsorglich den Widerruf erklärt'.

Dies wird bestätigt und das war es.

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#11
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

Ihr könnt auch mal da reingucken, denn zu diesem Thema ist schon sehr viel geschrieben worden:

http://www(.)123recht(.)net/forum_topic(.)asp?topic_id=81474

(Die Klammern rausmachen!)

-- Editiert von chris_2001 am 02.03.2007 09:19:50

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#12
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auf der Homepage stand aber nur ganz ganz klein das er kostenpflichig ist.Es war also nicht ersichtlich das es was kostet.Ist sowas erlaubt <hr size=1 noshade>


Generell kann vom Kunden nicht verlangt werden, alle Einzelheiten eines Angebots bis ins Details zu lesen. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem in der Begründung zu dem Urteil mit dem Aktenzeichen X ZR 123/ 03 vom 22. 2. 2005 (Vorinstanz LG Düsseldorf) zur Bedeutung des § 123 BGB (Nichtigkeit eines Vertrags wegen Täuschung) fest. Der BGH führt in der Entscheidung auch aus, dass dem Anbieter eine Täuschungsabsicht nicht nachgewiesen werden muss. Das Urteil findet sich unter www.Lexetius.com/2005,665

Mir fällt auch der § 138 BGB ( Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher) ein. Auch nach § 305 c BGB ist der Vertrag wohl nichtig, da es sich um eine überraschende Klausel handelt. Hilfweise kann auch nach § 119 BGB (Irrtum) angefochten werden.

Infos im Netz:


ZDF-heute: Abo-Fallen und andere Maschen im Internet

(Mit Links zu Musterbriefen der Verbraucherzentralen)
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/14/0,3672,4361934,00.html



ZDF-WISO: Preisangaben müssen ersichtlich sein

Der Fall: Eine Frau hatte ihre Lebenserwartung berechnen lassen, die Kostenfalle jedoch übersehen. Der Hinweis auf den Preis in Höhe von 30 Euro befand sich am Ende eines mehrzeiligen Textes, unterhalb des Anmeldebuttons.....(mehr siehe Link)
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,4394210,00.html

(Links können mit linker Maustaste markiert und mit der rechten Maustaste in die Adresszeile des Browsers kopiert werden)

-- Editiert von Nick64 am 02.03.2007 13:17:16

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
ZDF-WISO: Preisangaben müssen ersichtlich sein

Der Fall: Eine Frau hatte ihre Lebenserwartung berechnen lassen, die Kostenfalle jedoch übersehen. Der Hinweis auf den Preis in Höhe von 30 Euro befand sich am Ende eines mehrzeiligen Textes, unterhalb des Anmeldebuttons.....(mehr siehe Link)
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/2/0,1872,4394210,00.html <hr size=1 noshade>



Die Frau musste nicht bezahlen(AZ 161 C 23695/06 ). Dazu die Pressemitteilung des Gerichts:
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070219%20-%20Lebenserwartung/070219%20-%20Lebenserwartung.htm

Es ist aber immer besser, sich auch auf das BGH Urteil X ZR 123/ 03 vom 22. 2. 2005 zu beziehen, da der BGH das höchste deutsche Zivilgericht ist. www.Lexetius.com/2005,665

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hitch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte auch das Problem.

Lösung: Um schnell aus der Sache rauszukommen, kann man innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerufen. Würde das per mail machen, jedoch schreiben, dass man einen 'Vertragsschkuss nicht anerkennt, aber vorsorglich den Widerruf erklärt'.

Dies wird bestätigt und das war es.

von KleinerJurist - 02.03.2007 00:32:58
Status: Legende (307 Beiträge----------------------------Könntest du es mir vielleicht etwas intensiver erklären wie das so funktioniert (den Vertrag widerufen.)???? ich hatte eigentlich vor das alles zu übersehn und garnicht auf diese nachrichten (emails etc.) zu antworten??

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
martin74g
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich finde es immer wieder seltsam, dass irgendwelche Forum-mitglieder (z.B. der Schnee-einsamer) bei Anfragen dieser art erstmal schreiben:

"...und der Preis ist auch 30 Euro,sogar fett geschrieben."

So ein quatsch, Schriftgröße -6 in Fett und gaaaanz unten tiiief runter gescrollt ist wohl kaum als deutliche Zahlungsaufforderung zu verstehen. Ich persönlich bin bei genealogie.de reingefallen. Beim Klicken auf OK war ich mir total sicher, dass dieser "Mini"Service kostenlos ist.
Nach einem Monat erhielt ich die Rechnung. Diese habe ich absolut ignoriert. Ein Einschreiben war mir die Sache nicht wert, müsst ihr aber selbst bewerten. Ich denke, dass damals die Zahlungsaufforderung auch nochmehr versteckt war, wie z.B. auf genlogie.de

Fazit: auf diese sche..s-seiten kann (fast) jeder rein fallen. Martin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
martin74g
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Wann gehen hier endlich die Anführungszeichen???

Ich probier es noch mal:

Anführungszeichen
Anführungszeichen!
Anführungszeichen!!

Nee

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Holla, schaut mal:


http://www.google.de/search?hl=de&q=lebensprognose+mahnung+betrug&meta=


:cheers:

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#19
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)

Hier noch umfassende FAQs von verbraucherrechtliches.de zu Internet-Vertragsfallen

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/

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#20
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Hat jemand heute die Verbrauchershow bei RTL gesehen? Da kam ein interessanter Bericht darüber. Der Anwalt hat auch gemeint, dass niemand zahlen soll.

Verbraucherschützer, Anwälte und sogar die Polizei rät, nicht zu zahlen. Die Staatsanwalt ermittelt angeblich, naja, ich sehe keine Seite die geschlossen ist. Wären dies P2P-Seiten mit illegalen Downloads, wären die Betreiber schon längst im Knast, da dadurch keine Steuer gezahlt wird...

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#21
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

@martin74g
Anführungszeichen funktionieren hier nicht. Aber nimm doch statt dessen d a s Zeichen ><
:)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)

Hier am Ende der Seite ein Musterbrief in Sachen Lebenserwartung.de:

http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?articleid=538

Auf das BGH Urteil sollte man sich besser doch nicht beziehen, da die Unternehmerin sich letztlich nicht durchsetzen konnte. Also besser doch auf das Urteil AZ 161 C 23695/06 beziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

Denen scheint jetzt die Luft auszugehen, guckt mal hier als neueste Nachricht:
www(.)verbraucherrechtliches(.)de

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Wolfgang58
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe eine Mahnung von einer Schweizer Firma erhalten wonach ich für einen Test bei meinalter.de 59 € bezahlen soll. Leider habe ich diesen Test nie ganz vollzogen. Meine Frage, Was soll ich tun? Soll ich alles ignorieren? Was raten Sie mir!
Vielen Dank
Wolfgang58

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

@wolfgang58:

Sofort zahlen, bevor die Polizei dich verhaftet! Eventuell kann dein Internetzugang gekündigt werden... :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

@Wolfgang58
Wenn Du lesen kannst, blättere doch einfach mal einige Seiten zurück - da findest Du Links und Hinweise.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
:(

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
grabner_v
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab heute das E-Mail bekommen:

Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem LebensTest.de Support.


Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir
auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer
EMail-Adresse.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter
gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt
einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit
Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über
das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot
unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz.
Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als
gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor
Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch
nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum
Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst
veranlasst hat. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form
hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten
Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit
der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch
bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur
Bereitstellung einer Online-Dienstleistung ist nicht eingegangen. Daher haben
wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive
Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden
Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des
Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über
dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener
Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie
zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368 ). Die Preisangabe
finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und Verbraucherinformationen.

Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche
Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese
Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten
daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung
bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in
Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer
Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte
Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer
Online-Dienstleistung sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem
Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben -
dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!


Mit freundlichen Grüßen,
Ihr LebensTest.de - Support Team

hab schon alles versucht was bei euch zu diesem them stand, nun kam dieses mail.
Wie soll ich mich verhalten?
lg grabner_v

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

@grabner_v

Sofort zahlen, bevor der Gerichtsvollzieher etwas mitnimmt...

0x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

@Mirk

Mann, Mann, Mirk... :bang:

Deine Rechtsberatung ist auch nicht immer die beste.

Außerdem solltest du wissen, dass ich das ironisch meine. :grins:

Wenn jemand die Frage stellt, ob du zahlen ist, obwohl vorher schon min. 4 Leute nein sagen, was soll man dann antworten? :bang:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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