btmg 31a lehrereinstellung

3. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
frank1717
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
btmg 31a lehrereinstellung

Hallo,

nachdem ich das Forum rauf- und runtergelesen habe, bin ich immer noch ratlos.

Folgendes:

Vor 1,5 Jahren wurde ein Verfahren nach btmg 31 a gegen mich eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt war ich schon im Referendariat für das Lehramt. Habe damals aber zu der Frage nach dem Beruf "keine Angabe" gemacht. In Kürze steht die Einstellung zum Lehrer bevor. Dort muss man angeben, dass 3 Jahre lang kein Erm-Verfahren anhängig war. Wenn man dieses angibt, erhält man dann Berufsverbot? Wäre es sinnvoll, die 3 Jahre verstreichen zu lassen und erst dann zum Dienst anzutreten? Wie lange werden Einstellungen nach 31a im Staatsanwaltsregister gespeichert?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie lange werden Einstellungen nach 31a im Staatsanwaltsregister gespeichert?

2 Jahre.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
frank1717
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Heißt das, dass ich 2 Jahre nach dem Vergehen eine weiße Weste habe und keine Behörde die Nase mehr dran bekommen kann?

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Frank:
Nun, ich würde davon ausgehen, dass das Verfahren für wenigstens 10 Jahre in Polizeiregistern des entsprechenden Bundeslandes gespeichert ist, aber die zuständigen Behörden darauf keinen Zugriff haben.

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#4
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
frank1717
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok danke. Wie sieht es mit dem § 25 JArbSchG aus? Kommt der in Betracht, obwohl das Verfahren nach §31a BtmG eingestellt wurde?

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#6
 Von 
frank1717
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

@ karl: da war ich wohl etwas schnell mit meinem post.

Man muss bei der Einstellung ein FZ "O" vorlegen und folgendes unterschreiben: "Ich versichere, dass ich nicht vorbestraft bin und dass gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren und kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen eines Vergehens oder Verbrechens anhängig ist oder innerhalb der letzten drei Jahre anhängig gewesen ist."

Das kann ich ja nun nicht mit gutem Gewissen ankreuzen.

Wenn ich aber angebe, dass ein Verfahren nach 31a btmg eingestellt wurde, krieg ich doch wahrscheinlich Probleme entweder

1. wg § 25 JArbSchG?

2. sonstiger beamtenrechtlichen Bestimmungen?

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#7
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
frank1717
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

@ karl

danke, auch auf die gefahr hin, dass ich nerve:

Zwar eingestellt, aber nur deshalb weil ich damals, als die Polizei mich aufgegriffen hat (auf Anraten des freundlichen Polizeibeamten) bei der Frage nach dem Beruf keine Angabe gemacht habe.

Hätte ich die gemacht (ich war schon Referendar) hätten sie das Verfahren nicht eingestellt (wg. öffentlichem Interesse) oder? Kann das nicht im Nachhinein noch PRobleme geben?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
frank1717
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe allerdings gehört und gelesen, dass bei bestimmten Berufen (u.a. Lehrer) die Verfahren wg btmg nicht nach 31a eingestellt werden dürfen, wegen öffentlichem Interesse.

Egal, bleibt die Kernfrage, wie ich mich am besten verhalten soll:

1. Eingestelltes Verfahren im Rahmen der Lehrereinstellung angeben und hoffen, dass nichts passiert

2. Verfahren verschweigen und hoffen, dass keiner dahinter kommt

3. Noch 1,5 Jahre abwarten, etwas anderes machen, um dann guten Gewissens die Aussage -3 Jahre kein Verfahren gegen mich- unterschreiben zu können??

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#11
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
frank1717
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

@ karl: Vielen Dank für Ihre Hilfe und Meinung!

@ alle anderen: Seht ihr das genauso wie Karl.May?

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich habe allerdings gehört und gelesen, dass bei bestimmten Berufen (u.a. Lehrer) die Verfahren wg btmg nicht nach 31a eingestellt werden dürfen, wegen öffentlichem Interesse.

'dürfen' ist das falsche Wort. Es wird in vielen Bundesländern so gahandhabt, daß ist richtig. Ihr Verfahren wurde jedoch bereits eingestellt, deswegen stellt sich die Frage, ob es eingestellt wird, oder nicht, denknotwendigerweise nicht mehr.

Zur 'Kernfrage':

1. würde ich dann wohl auch nicht machen...

Die Wahl zwischen 2. und 3. müssen Sie selber treffen.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
frank1717
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe

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