Hallo,
ich wohne seit 8 Monaten in einer Mietwohnung.
Nun ist in meiner Gastherme ein Teil defekt. Wie viel die Reparatur kosten wird, weiß ich noch nicht. Jedoch liegt bei dem Installateur eine Liste, was jeder Mieter im Haus für Reparaturen dazu zahlen muss. Im Mietvertrag steht auch eine Kleinreparaturklausel (die wohl allen gesetzlichen Anforderungen entspricht) mit Höchstgrenze etc...
Nun meine Frage: Muss ich auch für die Gastherme zahlen? Gehört das zu Kleinreparaturen? Ich ging eher davon aus, dass sich das nur auf Heizungsventile etc. bezieht.
Außerdem: Es gibt eine Einzelhöchstgrenze von 80 Euro. Sollte die Reparatur jetzt 90 Euro kosten, muss ich dann gar nicht zahlen oder die vollen 80 Euro?
Vielen Dank für Antworten!
Reparatur Gastherme - Kleinreparatur?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Niemand weiß Rat?
Also,
"dazuzahlen" muss der Mietre gar nichts, sondern nur Kleinreperaturen bis mx. 80 EUR, ab 80,01 EUR bezahlt komplett der VM.
Bezahlen muss der VM eigentlich nur Reperaturen von Sachen, die ständig in Gebrauch sind, wie Türklinke, Thermostat usw, was genau ist denn bei Dir defekt ??
Gruß
Michael
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei mir ist der WŠrmetauscher kaputt als ein Teil in der Therme, das fŸr Heizung und Warmwasser zustŠndig ist.
Der Wärmetauscher kostet wesentlich mehr als € 80,-, also muss alles der Vermieter zahlen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
dann bin ich ja beruhigt
wie sŠhe das denn generell aus? wenn etwas kleines an einer therma kaputt ist? ist sie ein gegenstand, der dem hŠufigen zugriff ausgesetzt ist? so lautet ja die formulierung mit der kleinreparatur...
Das ist manchmal etwas kniffelig, beim Wärmetauscher würde ich auf den VM tippen, beim Regler zum Einstellen auf den Mieter....
Letztens wird das halt ein Richter entscheiden müssen, wenn man sich nicht einigt.
Gruß
Michael
grundsätzlich gilt aber erst einmal, dass alles, was mit der wohnung fest verbunden ist, sache des vm ist - was für die heizung und warmwasseranlage wohl fraglos gilt. kleinreparatur sind was anderes - z.b. defekte schalterblenden oder dergl.
ich werde jetzt in den mieterverein eintreten und das da ÙberprÙfen lassen...
Die Kleinreparaturklausel gilt nur für Dinge, die auch im Zugriff des Mieters steht.
aber habe ich nicht zugriff auf die gastherme? die hängt in meiner küche.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten