Reparatur Gastherme - Kleinreparatur?

31. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
dph
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Reparatur Gastherme - Kleinreparatur?

Hallo,

ich wohne seit 8 Monaten in einer Mietwohnung.
Nun ist in meiner Gastherme ein Teil defekt. Wie viel die Reparatur kosten wird, weiß ich noch nicht. Jedoch liegt bei dem Installateur eine Liste, was jeder Mieter im Haus für Reparaturen dazu zahlen muss. Im Mietvertrag steht auch eine Kleinreparaturklausel (die wohl allen gesetzlichen Anforderungen entspricht) mit Höchstgrenze etc...
Nun meine Frage: Muss ich auch für die Gastherme zahlen? Gehört das zu Kleinreparaturen? Ich ging eher davon aus, dass sich das nur auf Heizungsventile etc. bezieht.
Außerdem: Es gibt eine Einzelhöchstgrenze von 80 Euro. Sollte die Reparatur jetzt 90 Euro kosten, muss ich dann gar nicht zahlen oder die vollen 80 Euro?

Vielen Dank für Antworten!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dph
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Niemand weiß Rat?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,

"dazuzahlen" muss der Mietre gar nichts, sondern nur Kleinreperaturen bis mx. 80 EUR, ab 80,01 EUR bezahlt komplett der VM.

Bezahlen muss der VM eigentlich nur Reperaturen von Sachen, die ständig in Gebrauch sind, wie Türklinke, Thermostat usw, was genau ist denn bei Dir defekt ??

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dph
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Bei mir ist der WŠrmetauscher kaputt als ein Teil in der Therme, das fŸr Heizung und Warmwasser zustŠndig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der Wärmetauscher kostet wesentlich mehr als € 80,-, also muss alles der Vermieter zahlen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dph
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

dann bin ich ja beruhigt :)

wie sŠhe das denn generell aus? wenn etwas kleines an einer therma kaputt ist? ist sie ein gegenstand, der dem hŠufigen zugriff ausgesetzt ist? so lautet ja die formulierung mit der kleinreparatur...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das ist manchmal etwas kniffelig, beim Wärmetauscher würde ich auf den VM tippen, beim Regler zum Einstellen auf den Mieter....

Letztens wird das halt ein Richter entscheiden müssen, wenn man sich nicht einigt.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

grundsätzlich gilt aber erst einmal, dass alles, was mit der wohnung fest verbunden ist, sache des vm ist - was für die heizung und warmwasseranlage wohl fraglos gilt. kleinreparatur sind was anderes - z.b. defekte schalterblenden oder dergl.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dph
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

ich werde jetzt in den mieterverein eintreten und das da ÙberprÙfen lassen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Die Kleinreparaturklausel gilt nur für Dinge, die auch im Zugriff des Mieters steht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12302.03.2010 16:07:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

aber habe ich nicht zugriff auf die gastherme? die hängt in meiner küche.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.232 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen