ICH BIN UNSCHULDIG!!!

17. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
THiger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ICH BIN UNSCHULDIG!!!

Ich versteh die Welt nicht mehr.
Ich (m./29/NRW) werde des Ladendiebstahls bezichtigt, obwohl ich es nicht war!!!
Also:
Ich war vor ca. 2 Monaten in einem Buchladen, in dem ich öfter mal bin. Ich habe aber kein interessantes Buch gefunden, habe mich noch - wie immer wenn ich da bin - mit der Verkäuferin unterhalten und bin dann zu meinem Auto gegangen und losgefahren.
Als ich knapp 3-4 Wochen später meine Mutter in einer anderen Stadt (ca. 50 KM entfert) besucht habe, ist mir die Verkäuferin überm Weg gelaufen und hat die Polizei auf mich aufmerksam gemacht. Von denen erfuhr ich, dass ich ein Buch gestohlen haben soll.
Vor einer Woche bin ich dann zur Vernehmung geladen worden und habe die Tat bestritten - da ich es ja nicht gewesen bin.
Die Polizei sagte aber, dass die Verkäuferin den Diebstahlt bemerkt habe und ich daraufhin aus dem Geschäft geflüchtet, ins Auto gesprungen und mit quietschendem Reifen davon gefahren sei.
Sie konnte mich und auch mein Auto genau und zutreffend beschreiben.
Außerdem würde ich ja auch auffallen.
Ich bin sehr groß und sehr kräftig.

Jetzt geht es an die Staatsanwaltschaft.
Die Polizei sagte mir, dass ich schleche Karten habe - da man dem geschulten Auge einer Verkäuferin, die mich und mein Auto einwandfrei beschrieb, mehr glauben würde.

Ich frage mich nur, wenn sie den vermeintlichen Diebstahl doch gesehen hat, warum hat sie dann nicht unverzüglich eingegriffen und mich gestellt???
Aufgrund meiner fülligen Statur wäre das für die viel sportlichere Verkäuferin (so sieht sie wenigstens aus) doch kein Problem sein dürfen.

Ich kann mir das nur so erklären, dass die Verkäuferin erst NACH unsere Unterhaltung entdeckt hat, dass ein Buch gestohlen wurde und sofort mich in Verdacht hatte.
Dabei hätte es jeder andere sein können, der im Geschäft war.

Ich verstehe das nicht und bin gespannt was die Staatsanwaltschaft entscheidet. Laut Polizei wird sie das Verfahren nicht einstellen sondern mir eher aufgrund meiner vehementen Abstreitung eine Denkzeittel sprich höhere Strafe aufbrummen.

Was soll ich machen und was kann mich erwarten?
Bis jetzt habe ich noch keinen Anwalt eingeschaltet.

ICH BIN UNSCHULDIG!!!

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23 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

es ist natürlich immer so eine Sache, wenn man einer Straftat bezichtigt wird, die man nicht begangen hat. Dass jedoch die besagte Verkäuferin nicht versucht hat Sie zu stellen, oder (als sportliche Frau) hinter Ihnen hergelaufen ist, tut nichts zum Sachverhalt. Generell ist zu sagen, dass wenn Sie die Tat nicht begangen haben, Sie dieses auch vertreten sollten. Desweiteren kann eine Verurteilung nur stattfinden, wenn Ihre Schuld bewiesen ist. Da mir die nötigen Einzelheiten Ihres Falles nicht bekannt sind, und ich nicht weiß, ob Sie die Sache gestohlen haben, oder nicht, möchte ich mir darauf kein näheres Urteil bilden.

Vergleichen Sie meine Ausführungen mit Ihrem Fall.

Mit freundlichen Grüßen,

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo,

Ich frage mich nur, wenn sie den vermeintlichen Diebstahl doch gesehen hat, warum hat sie dann nicht unverzüglich eingegriffen und mich gestellt???

Schliesse mich hier BOBO an.

Ich verstehe das nicht und bin gespannt was die Staatsanwaltschaft entscheidet. Laut Polizei wird sie das Verfahren nicht einstellen sondern mir eher aufgrund meiner vehementen Abstreitung eine Denkzeittel sprich höhere Strafe aufbrummen.

Das leidige Thema: Die Polizei ist zum ermitteln da, und hat sich mit Strafmaßankündigungen oder überhaupt Äußerungen zum Fortgang der Sache tunlichst zurückzuhalten (Stichwort: Gewaltenteilung)

Über den weiteren Vorgang entscheidet die StA, und letztendlich das Gericht und nicht die Polizei

Die Polizei sagte mir, dass ich schleche Karten habe - da man dem geschulten Auge einer Verkäuferin, die mich und mein Auto einwandfrei beschrieb, mehr glauben würde.

Das ist der Punkt:

Es gilt zwar im Prinzip der Grundsatz "in dubio pro reo", aber daß Gericht kann auch bei "Aussage gegen Aussage" verurteilen (Formel: "Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, daß..."). Wenn das Gericht keinen Grund sieht an der Aussage der Verkäuferin zu zweifeln (weshalb sollte diese gerade Sie belasten !?), sind die Karten in der Tat nicht allzu gut.

Tip:

1.) Man müßte herausbekommen, ob die Verkäuferinnen in dem Geschäft evtl. Fehlbestände, die durch Diebstahl in ihrer Schicht entstanden sind, aus eigener Tasche ausgleichen müssen. Das wäre dann ein Motiv, warum die Verkäuerin Sie belastet. (ist aber wohl eher unwahrscheinlich)

2.) Die Verkäuferin wird zu 99,9 % von der StA als Zeugin benannt/geladen. (falls nicht, selber laden lassen). Wenn sie dann vor Gericht (so denn eine Hauptverhandlung stattfindet) die Aussage wiederholt/bestätigt, haben Sie die Möglichkeit sie vereidigen zu lassen. Der Richter wird die Zeugin dann eindringlich darauf hinweisen, daß sie im Falle einer Falschaussage (dann Meineid) mit einer Freiheitstrafe nicht unter 1 Jahr bestraft wird, und sie Sie nur belasten darf, wenn sie sich 100%ig sicher ist, daß Sie der Dieb sind. Unter dem Eindruck dieser Belehrung war sich schon mancher Zeuge doch nicht mehr so sicher wie vorher.

3.) Sollte man Sie im Rahmen eines Strafbefehls verurteilen, haben Sie die Möglichkeit dagegen binnen 1 Woche Einspruch einzulegen, und so eine Hauptverhandlung zu "erzwingen"




-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Desweiteren können Sie erfragen, wann die Anzeige wegen Ladendiebstahls bei der Polizei gemacht wurde. Denn schliesslich haben Sie die Verkäuferin 3-4 Wochen später erst wiedergesehen. Sollte sich der Sachverhalt, wie Sie ihn geschildert haben, zutreffen, so sollte die Anzeige wegen Ladendiebstahls auch unverzüglich erfolgt gewesen sein.

Desweiteren kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft die Sache einstellt. Denn erstens handelt es sich um ein reguläres Buch (außer es ist ein sehr teures Buch), und zweitens ist wohl Ihre Schuld schwierig festzustellen (eventuell als gering angesehen wird), wenn es Aussage gegen Aussage geht.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
THiger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bobo,

das Buch sollte 49,95 Euro gekostet haben.
Die Polizei sagte nur, dass ich es doch zugeben sollte - dann müßte ich das Buch zurückgeben und alles ist "OK" - außerdem habe die Verkäuferin mich detailliert beschrieben und auch mein Auto und mich dann noch in einer anderen Stadt wieder erkannt. Da Verkäuferinnen ein geschultes Auge haben, würde jeder der Verkäuferin glauben. Und da ich es so vehement abstreite, hätte ich mit einer Verurteilung zu rechnen.
Wie gesagt, so wie es aussieht bin ich "dran", obwohl ich es nicht getan habe. Langsam ärgere ich mich schon, dass ich es nicht einfach zugegeben habe und behauptet habe, dass ich das Buch aus lauter Verzweiflung weggeschmissen hätte.
Ich hatte noch nie mit der Polizei was zu tun, bin also ein unbescholtener Bürger, habe einen guten Leumund und bin doch nicht so doof meine berufl. Existenz aufs Spiel zu setzen. Ich bin nämlich Sozialarbeiter und in einer gemeinützigen Gesellschaft tätig. Aufgrund einr Befristung werde ich Ende Juni arbeitslos.
Also muss ich mich bewerben... und in meinem Job kann man sich Straftaten wohl kaum erlauben. Auch das macht mir zusätzlich Bauchschmerzen.
Ich kann mich nur wiederholen: ich versteh die Welt nicht mehr und kann nur hoffen, dass die Sta. das Verfahren einstellt.
Aber so richtig dran glauben, kann ich nicht!!!
Als ob es nicht schon schlimm genug ist, dass ich bald arbeitslos werden ... aber ich will Sie/euch nicht vollheulen!!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Augustus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Thiger,

ich kann gut verstehen, dass dir der A.... auf Grundeis geht.
Leider bin ich kein Jurist, aber ich glaube, dass du schlechte Karten hast.
Zu einer Einstellung wird es wohl nicht kommen und wie du selber schon geschrieben hast: die Verkäuferin hat ein geschultes Auge und warum sollte sie ausgerechnet dich belasten?

Tut mir leid, aber Hoffnungen kann ich dir leider auch nicht machen.

Gruß, Augustus

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#6
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Nabend!
Ich lese die ganze nur: "die Verkäuferin hat ein geschultes Auge."
Erstens: Die Polizei hat Null Ahnung, wie das so vor Gericht mit Zeugen und Aussagen so ist. Die Prognose eines Polizisten interessiert doch keinen Menschen! Wen interessiert es, wenn irgend so ein Polizist einer Verkäuferin, die er nicht mal kennt, ein "geschultes Auge" unterjubelt???
Zweitens: Warum sollte eine Verkäuferin ein geschultes Auge haben? Ist sie Ladendetektivin, oder Verkäuferin? War sie früher beim BND? Sicherheitsdienst? Bodyguard? Nein? Na sowas.

Meine Meinung. Such Dir einen anständigen Anwalt, und ab gehts.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

fraglich ist jedoch, warum die Verkäuferin den vermeintlichen Täter so belastet. Warum kann die Verkäuferin den vermeintlichen Täter so gut beschreiben, obwohl diese sich nicht bekannt sind? Warum kann die Verkäuferin das Auto so detailliert beschreiben? Wie kommt es, dass die Verkäuferin den vermeintlichen Täter 3-4 Wochen zweifelsfrei identifizieren kann? Wann wurde die Anzeige gestellt?

All diese Fragen werden die zuständige Staatsanwaltschaft beschäftigen und auch die Polizei und das Gericht. Zumindest sollte es nicht einfach so möglich sein, jemanden unbekannten einfach so des Diebstahls zu bezichtigen. Hier ist es Sache des jeweiligen Einzelfalls.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
THiger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Warum kann die Verkäuferin den vermeintlichen Täter so gut beschreiben, obwohl diese sich nicht bekannt sind?"
...ich bin ihr vom Sehen her sehrwohl bekannt. Schließlich bin/war ich schon öfter in dem Buchladen - manchmal sogar mit meiner Freundin und immer wenn ich/wir dort waren, haben wir uns mit der Verkäuferin immer nett unterhalten. Also von UNBEKANNT kann keine Rede sein. Trotzdem erklärt es nicht, dass sie ausgerechnet mich belastet. Tja, es ist nicht so einfach...
Ich finde es nur ungeheuerlich, dass ich höchstwahrscheinlich für was bestraft werde was ich nicht getan habe.
Gruß, Thiger

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

da haben Sie in der Tat recht. Informieren Sie sich, wann die Anzeige gestellt wurde und desweiteren, wie in der Anzeige der vermeintliche Täter beschrieben wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ich schätze dass so ein (bin natürlich auch kein Fachmann), dass, wenn die Tat unverzüglich angezeigt wurde, und auch Sie als Stammkunde beschrieben wurden, die Sache schlecht steht.
Falls keine unverzügliche Anzeige erstattet wurde, oder keine detaillierte Täterbeschreibung (und vielleicht der Hinweis auf regelmäßigen Kunden) vorgenommen wurde - das müsste eine Verkäuferin mit geschultem Auge ja können - kann ich mir schwerlich vorstellen, dass es zu einer Verurteilung kommt. Aber da hilft ein versierter Anwalt besser. Die Kosten sollten bei den möglichen Folgen auch nebensächlich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tim P
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hey ihr lieben ich weiss wie tiger sich füllt ich habe fast das gleiche problemaber ich wurde verurteilt zu sozialen dinst und 4 wochen dauer arest ob woll ich in berufung gegangen bin und tiger f*** die justiz ich versuche nur noch ihrgent wie denn 4 wochen zu endkommen weiss jemand rat


-----------------
"ich vertraue keiner justiz mehr"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo!
Davon kann ich ein Lied singen - oder besser gesagt, ich kann mit dir Tim zusammen singen. Ich vertraue auch nicht mehr der Justiz! Vor einiger Zeit stand mal im Spiegel ein Artikel über die deutsche Justiz. Tenor: hier in Deutschland gehts zu wie auf dem Basar. Kasperltheater! Und das ist auch tatsächlich so.
Da wird jemand von irgendeinem Menschen belastet - das geht soweit, dass derjenige schon die Tat zugeben möchte, damit er Ruhe und eine geringere Strafe zu erwarten hat. Wo sind wir denn hier? Was ist das für ein Rechtsstaat?!

Ich verstehe nichts mehr!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Naja, dann schau doch mal in die USA. Dort wird gerade auch über die sog. "angedrohte Mindeststrafe" bei Drogendelikten diskutiert.

Das ganze besagt, daß man allein für Beihilfe zum Drogenhandel (das ist u.U. schon erfüllt, wenn man ein Paket für den Nachbarn annimmt in dem Drogen sind (ohne Wissen natürl.), oder man einen Tramper mitnimmt, der Drogen dabei hat) min.(!!!) 15 Jahre bekommt.

Gerne wird dann von den Bezirkstaatsanwäten ein Deal in Höhe von 1-5 Jahren angeboten. Geht man nicht darauf ein (weil man ist ja unschuldig, konnte nicht Wissen, daß in Nachbars Paket Drogen sind, oder der Tramper die Taschen voll Koks hatte), und wird von der Jury "guilty" = schuldig befunden, hat der Richter gar keine andere Wahl, als die 15 Jahre Mindeststrafe zu verhängen. Mitlerweile weigern sich schon einige Bundesrichter überhaupt noch Drogenfälle zu bearbeiten, wegen dieser Ungeheuerlichkeit.

Dagegen finde ich den deutschen "Gerichts-Basar" aber noch erträglich.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

die deutsche Justiz ist im Vergleich zur US-Justiz wirklich mehr als mild und sehr genau. Ich tendiere z.B. in vielen Bereichen des Strafrechts eher zum US-Recht.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Marillchen
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich ärgere mich auch öfters über das deutsche Rechttsystem - betrüge den Staat, und du kriegst mehrere Jahre. Vergewaltige eine Frau, und du kriegst 2 Jahre (oft sogar noch auf Bewährung)

Allerdings ist das US System wirklich "schlimmer" als unseres. Dort kann man wirklich wegen jeder Fliege auf Schadensersatz klagen, und kriegt immense Summen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
theJOKER
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hi ich beobachte diese seite jetzt schon seid 2 monaten und muss doch feststellen das leute die unschuldig sind aber keine beweisse haben hir sehr dum darstehen und ihnen nur ich würde sagen 2 prozent der besucher dieser page glauben ich finde das echt ahrm.
ich weiss wie sich unschuldige leute füllen denn ich wurde auch u 6 monaten haft verurteilt obwoll man keine handfesten beweisse hatte und ich die inditzien alle wider legen konnte mein problem wahr nur das ich pro americanich eingestellt wahr und bin und der richter und stadtsanwalt anti americanich und sie mir das auch sagten doch dafür hatte ich natülich keine beweisse und so musste ich die haft antretten aer ich habe um mein recht gekäpft eine neutrale verhandlung zu bekommen und bin zur us botschaft gegangen und habe dort mein problem geschildert und was wahr die americaner standen hinter mir obwol ich kein americaner bin und hollten mich nach 2 wochen aus der haft wider raus und jetzt bekomme ich noch eine endschädigung wegen ruf mord verleumdnung und freiheits beraubung under der richter under der stadtsanwalt wurden von ihrem amt endlassen deshalb kann ich es nicht verstehen das man mitlerweille die usa so als bösse hinstelt und meint das in deutschland alles mit rechten dingen zugeht
ich vertraue seid dem mehr auf die unschuld einer hure als auf die gerechtigkeit in deutschland.
und jetzt werden sich hunder pro eine so tolerante deutsche über schreib fehler lustig machen und mich in eine schublade von geistes gestörten idioten packen aber egal ich habe legasteni und ich finde es nicht schlim.

bis dann mal joker und tihger du schafst das schon bestehe einfach auf dein recht und holle dir infos über dein recht.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

HAllo,

ich denke auch, dass du dir einen Anwalt suchen solltest. Ich würde das nie zugeben. Ein Anwalt hätte auch Akteneinblick, zum Beispiel darüber welche Beweise es gibt. etc.
Lass dich bloß nicht über den Tisch ziehen.

rq

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Bauchschmerz
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass so im Rundumschlag über den deutschen Rechtsstaat hergezogen wird, finde ich nicht ok. Natürlich ist es schrecklich, wenn Leute unschuldig verurteilt werden (mir blüht das wahrscheinlich auch), aber das ist dann -meiner Meinung nach- nicht die Schuld der RichterInnen, denn die sind keine Hellseher und können sich eben nur auf die Zeugenaussagen und Indizien/ Beweise stützen. Es ist die Schuld derer - Verkäufer, Ladendetektive etc... - , die andere Menschen belasten, weil - tja, das wüßte ich zu gern - vielleicht weil sie dadurch Macht ausüben können.
Das andere ist das Strafmaß. Das denken sich die Richter ja auch nicht selbst aus, sondern sie müssen Gesetze und Vorschriften beachten, die sie selbst nicht gemacht haben. Dass in unserem Land Staat und Kapital stärker geschützt werden als Bürger ist meiner Meinung nach ein Ausdruck der Werte und Normen unserer kapitalistischen patriarchalen Gesellschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

An den Fragesteller: es gibt bislang nur die Zeugin als Beweismittel, dasVerhalten ist merkwürdig und entspricht nicht dem normalen Anzeigeverhalten bei Ladendiebstählen, M.E. darf dieser Aussage deswegen höchsten soviel Beweiswert wie Ihre eigenen Aussage zu kommen. das würde vor Gericht heißen: in dubio pro reo

@Bob: interessanter Beitrag zu den Strafen in den USA

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net" target="blank">www.erecht.net</a>

KEINE MACHT DER WERBUNG

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

ja, die gute altbewährte Disskusion über das US-amerikanische und das deutsche Strafrechtssystem. Nun, zwar hat unser Strafrechtssystem sicherlich ein paar "Macken" hinsichtlich der Relation zwischen Vermögens- und Delikten gegen die Persönlichkeit. Die Aussage der Beitragsschreiberin "Bauchschmerz" trifft es schon ganz gut: "Die Richter sind an die deutschen Gesetze gebunden, die nicht Sie, sondern der deutsche Gesetzgeber gemacht haben." Dennoch kann man in vielen Fällen von einer gewissen Milde ausgehen in den Urteilen. Zwischen dem US-Amerikanischen- und deutschen Rechtssystemen liegen Welten. Aber einige Veränderungen würden sicherlich auch uns gut tun. Ich sehe dieses immer wieder, wenn ich US-Amerikanische Justizfälle durchgehe, besonders die strafrechtlichen Fälle.

In diesem Sinne, einen schönen Abend,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

@Dennis

Danke für die Blumen :)

Gruß, Bob

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
theJOKER
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

natürlich machen die richter nicht die gesätze aber ich denke ein richter ist dazu verflichtet denn vorligenden fall denn er behandelt in allen einzelheiten durch zu gehen und nicht nur kurz überfligen damit er früher feierabend hat was momentan sehr höfig der fall ist so wurden alein in bochum im letzten jahr 973 personen falsch verurteilt was man in einem späteren verfaren fest stellen musste. ich möchte nicht wissen wie hoch die dunkelziffer ist.
und zu denn laden dedektiven ein dedektiv bekommt neben seinem eigentlich gehalt nach so und so vielen nach gewissenen strafftaten ein kleinen geld zuschuss und grade jetzt vor weinachten steigen diese zu schüsse natürlich giebt es jetzt auch mehr leute die klauen und ähnliches aber nach einer studie steigt alein in nrw die festhaltungs rate von dedektiven um 75 % und da denke ich das sich viele dektive was einfallen lassen oder leuten was unter schiben um ihr weihnachts geld aufzubessern.
und wahrscheinlich bin ich hir auch der einzige der zu 85% mit dem us recht zufriden ist.

gruss der JOKER

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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