Hallo,
also ne Bekannte hat folgendes Problem:
Sie hat ne 40std. Woche als Verkäuferin in der Bäckerei, die Zeiten sind tglich verschieden und zum teil muß sie auch an einem Tag die Filiale wechseln, die etwa 10km auseinander liegen, mit dem wissen das die Frau nicht Mobil ist.
Zu allem überfluß wird diese 2fache Mutter auch noch Sonntags für meherere Stunden angefordert, so das Sie mehr oder wenniger 7 Tage in der Woche für die Bäckerei am Start ist.
Im Arbeitsvertrag steht werder was von Sonntagsarbeit noch von einem 8-Std Tag. Es wurde im Vertrag eine 40std. Woche vereinbart.
Kann der Chef einen Teil der 40std. auf Sonntag legen ??
Gibt, es evtl. ne gute Seite wo ich was nachlesen kann, auch was die Vergütung angeht, hab mal gehört das für Sonntags arbeiten ein Wochentag zur Verfügung gestellt werden muß,
aber im Bäckerhandwerg ( NGG ) ist das glaub alles nicht so einfach
mfg
Popey
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"-Ein Vergleich ist keine Option-
"
-- Editiert von Popey am 23.06.2006 19:44:29
Sonntags-Arbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja es muss einen Ausgleichstag für Sonntag geben. Findest du im Arbeitszeitgesetz
(einfach mal googlen danach).
MfG
Also der Reihe nach: Wenn 40 Wochenstunden im Vertrag stehen, ist das erst einmal ok - der Vertrag muss nicht die Verteilung auf die Wochentage regeln. Wenn der AG tarifgebunden ist, gibt es einen Tarifvertrag - bitte nachlesen. Gleichwohl stellt sich die Frage nach einem verlässlichen Arbeitsplan, da die Zeiten offenbar erheblich variieren.
Die andere Filiale scheint zumutbar - 10 km sind auch mit dem Fahrrad noch gut zu schaffen.
Sonntagsarbeit ist im Prinzip möglich, auch eine Frage der Planung und des Ausgleichs. Wenn es keinen Tarifvertrag geben sollte, geht es nach dem Arbeitszeitgesetz. Für Sonntagsarbeit gibt es i.d.R. Zeitausgleich und einen Zuschlag.
Diese Rede 'wird angefordert' klingt allerdings nach 'überraschend angefordert' - Auch Überstunden können angeordnet werden. Da kann ich nur sagen: Hände weg vom Telefon. Wenn ich von der Anforderung nichts weiß, brauche ich auch nicht hinzugehen. :-). Im Übrigen: Sich über Recht zu erkundigen, ist nur der erste Schritt. Reden muss ich mit meinem AG auf jeden Fall und besonders, wenn ich etwas anderes will. Wenn der AG unzugänglich ist, lohnt es sich, über die Mitgliedschaft in der passenden Gewerkschaft nachzudenken. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
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"(Betriebsrat seit etlichen Jahren)"
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Die Sonntagsarbeit beschränkt sich für Bäckereien und Konditoreien auf max. 3 Std. (§ 10 Abs. 3 ArbZG
). Wenn das aber in Verbindung mit einem Gastronomiebetrieb steht (Café), dann sieht es anders aus.
Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei sein (§ 11 Abs. 1 ArbZG
).
Innerhalb von 2 Wochen muss ein Ersatzruhetag gewährt werden (§ 11 Abs. 3 ArbZG
).
Gesetzlich besteht kein Anspruch auf einen Sonntagszuschlag zum Arbeitslohn.
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