Kann sich Logistikunternehmen bei Transportschaden drücken?
Was passiert, wenn es eine Abstellerlaubnis gibt, ein Artikel aber eindeutig auf dem Transport beschädigt wurde und die Zulieferung bis zu einer bestimmten Höhe versichert war? Muss das Transportunternehmen dann haften?
Wenn z.B. ein Artikel nachweisbar nur wenige Minuten (weit unter 10) vor der Türe stand und der Empfänger zuhause war und durch Verglasung in der Tür regelmäßig Blick auf den Abstellplatz hatte. Und außerdem die Schäden offensichtlich auf einen tiefen Fall oder ähnliches schließen lassen, dass eine Beschädigung vor der Haustüre nicht in Frage kommt.
Was passiert, wenn das Unternehmen sich auf fehlerhafte Verpackung beruft? Kann man davon ausgehen, dass die Verpackung angemessen ist, wenn die Ware mit genau dieser Verpackung eine Reise unbeschadet um die halbe Welt überstanden hat?
Muss ein Transportunternehmen nicht in jedem Fall pfleglich mit den anvertrauten Gütern umgehen, besonders wenn zerbrechlich draufsteht.
Darf ein Transportunternehmen, das laut AGBs keine besonders zerbrechlichen Güter transportiert, überhaupt Ware annehmen, die eindeutig mit "zerbrechlich".... gekennzeichnet ist.
Wer haftet hier für Transportschäden?
von Petra-Marina am 13.06.2006 22:32
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