Urkundenfälschung / bis zum Ende studiert

2. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
123Eric
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung / bis zum Ende studiert

Hallo zusammen,
wie es so schön heißt kommt alles früher oder später raus. Bei mir zwar später als früher, aber das nutzt mir auch nichts.
Habe vor 7 Jahren durch ein gefälschtes Abiturzeugnis eine beglaubigte Kopie vom Amt erhalten. Habe selber nur Fachabitur. Bewarb mich dann damit bei der ZVS, studierte schön und erfolgreich vor mir hin und verdrängte meine Tat. Schaffte auch die Staatsexamen, erhielt vom Landesprüfungsamt sogar meine Berufsannerkennung. Doch durch einen unglücklichen Zufall, für mich, kam bei der Uni im nachhinein die Fälschung und der Betrug heraus. Momentan ermittelt nur die Polizei. Ich bin zum Termin bei der Polizei erschienen habe Aussagen zu meiner Person jedoch keine Angaben zur Tat gemacht.
Nun meine Fragen ?

- Ist die Tat nicht verjährt ?
- Kann mein Studium für nichtig erklärt werden ?

Für Antworten bedanke ich mich im vorraus
und verbleibe mit einem lieben Gruß

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Beim Betrug kommt es bezügl. der Verjährung maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erfolgs der Tat an. Wann hier der Erfolg eingetreten ist (schon mit der Zulassung zum Studium, oder erst mit den Staatsexamen) vermag ich nicht zu beurteilen (Tippe auf Ersteres). Das ist in Deinem Fall aber auch nicht so wichtig, da die Tat so oder so noch nicht verjährt ist, da die Frist bei Betrug 10 Jahre beträgt.

Kann mein Studium für nichtig erklärt werden ?

Davon würde ich ausgehen.

Das Du bei der Polizei nicht zur Sache ausgesagt hast, war m.E. die richtige Entscheidung. Der nächste Schritt wäre der, sich anwaltlich beraten zu lassen.





-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Morgen,

es gab einen Fall, in dem ein Student Jura studierte, jedoch nie das Staatsexamen erreichte. So fälschte er seine Abschlusszeugnisse und auch einen Doktor Titel. Er bewarb sich bei einer RA-Kanzlei und praktizierte mehrere Jahre als Rechtsanwalt und gewann während dieser Zeit die meisten Prozesse. Nach dem Aufdecken des Betruges musste jeder einzelne Fall erneut verhandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luckyluke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo zusammen,

befinde mich leider in einer vergleichbaren Situation wie 123eric, mit dem Vorteil, dass ich bisher noch nicht erwischt worden bin.

Kurz zu meinem Fall: Habe mein Zeugnis gefälscht, um einen Sprachnachweis nicht nachmachen zu müssen.

@123eric
Ist es denn bei dir durch eine uni-interne Prüfung/Umstände rausgekommen?

Weiterhin interessieren mich auch, welche Straftatbestände vorliegen und mit welchen Sanktionen ggf. zu rechnen wäre (bisher keine Vorstrafen oder sonstiges.)

In dem Zusammenhang irritiert mich der Straftatbestand "Betrug" (Nach §263 StGB fehlt doch der Vermögensbezug?!) Stellt ihr den Bezug über die unrechtmäßige Erschleichung des Studienplatzes her - dies ist ja bei mir nicht der Fall - keine Zulassungsbeschränkung.

Somit doch "nur" Urkundenfälschung und Geldstrafe nach §267 StGB ?

Weiß jemand zufällig, ob und wenn, wo und wie lange Realabschluss- und Abiturzeugnisse gespeichert werden?

Gruß, noch "lucky"luke

19x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=5508

-----------------
""Time does not pass here - it just is." Bilbo Baggins"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Studienberater
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Fälschung eines Abiturzeugnisses allgemein wird in den allermeisten Fällen (keine Vorstrafe) milde beurteilt. Bei den Meisten Fällen, die ich kenne, sind die Verfahren nach § 153 a StPO eingestellt worden. Es sei denn, es kommt noch ein sog. Anstellungsbetrug hinzu (aufgrund einer vorgetäuschten Qualifikation einen Job bekommen).

Schlimmer ist, daß die Immatrikulation durch Täuschung verursacht wurde. Die Immatrikulation kann mit Wirkung von Anfang an gemäß § 48 VwVfG (oder gleichem (Landesrecht) zurückgenommen werden. Folge der Rücknahme ist nie immatrikuliert gewesen zu sein. Ohne Immatrikuation besteht auch nicht das Recht Hochschulprüfungen abzulegen (bei der Zulassung muß´oft nach der Prüfungsordnung noch einmal das Abiturzeugnis vorgelegt werden). Bei einer Staatsprüfung wie Lehramt müssen bei der Zulassung mindestens die Belege für ein vollständiges Studium nachgewiesen werden. Da die im Falle der rückwirkenden Immatrikulation ungültig sind, kann wohl auch diese Prüfung genauso aufgehoben werden. Daneben kommt theoretisch die Nachzahlung von Krankenkassenbeiträgen - verbilligte Studentenversicherung zu Unrecht bekommen - in Betracht usw.

Erwischt wird man meistens dadurch, daß Bekannte, Exfreund/in auspacken.

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Nach dem Aufdecken des Betruges musste jeder einzelne Fall erneut verhandelt werden.

Wie lautet dafür die genaue Begründung?
Muß hierfür die jeweilige Gegenseite aktiv Nichtigkeitsklage erheben?
Und was ist mit §579 I 4) ZPO?
Falls Strafrecht: Sind §§359 , 362 StPO überhaupt einschlägig?

Gilt das auch für Prozesse ohne Anwaltszwang?

(Nach meiner Rechtsauffassung müßte doch nur dann neu verhandelt werden, wenn dadurch Schaden vom eigegen Mandanten abgewendet werden kann - bei gewonnenen Prozessen ja meist nicht der Fall. :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dr.Dr.Dr.Merkel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich kenne einen "Diplomkaufmann", der nach seinem nicht beendeten Studium mehrfach Hoteldirektor war. Bei den Bewerbungen kopierte er sich zum akademischen Grad.
Ihm ist nie etwas passiert. Hat seinen Job allerdings wegen anderer Dinge verloren.


1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wanok
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

Wie kann man enddeckt werden, daß sein Abiturzeugnis gefälscht ist. Prüfen die Unis/FHs jedes einzelne Zeugnis oder machen sie Stichproben?

6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Die Zeugnisse werden 10 JAHRE lang gespeichert, meins liegt beim Kultusministerium, ich habe aber auf einer Deutschen Privatschule im Ausland mein Abi gemacht, von daher weiss ich nicht wie das bei euch ist, das beste was du machen, verzieh dich ins ausland und lass dir dort alles anerkennen, die kriegen die Fälschung sicher nicht spitz und in 10 Jahren kommste wieder, ist natürlich kein ernst gemeinter Rat.
Gruss
miniway

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Man kann sich ja auch Titel (meines Wissens nach legal) kaufen für ein paar hundert Euro.

Eigentlich "unehrenhaft", aber wenn man dafür gearbeitet hat und den ursprünglichen Titel bzw. Grad aberkannt bekommt, warum nicht ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

... wobei man einen gekauften Titel von irgendeiner obskuren Provinz-"Universität" allerdings in Deutschland nicht so ohne weiteres führen darf.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
E.Dogan
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 30x hilfreich)

Wie kam es dazu das DU aufgeflogen bist ? Datenabgleich? Verraten worden ?

27x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sa2109
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo 123eric,
es ist nun eine Weile her und vllt willst du auch schon gar nicht mehr dran denken wollen, aber ich versuch es trotzdem.
Könntest du bitte sagen WIE es rauskam. Musst es nicht detailliert erläutern, nur ob dich ein Bekannter oder ähnliches verraten hat oder durch eine interne Unternehmensprüfung..?
Wäre dir sehr dankbar für eine Antwort.

Viele Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

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