Muss man einen Anhörungsbogen ausfüllen bei dem man als Geschädigter aufgeführt ist?
Muss man einen Anhörungsbogen ausfüllen??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nur zur Klarheit: Sie meinen mithin als Zeuge?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Ja als zeuge oder kann ich von meinem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen
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Ob Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, lässt sich aufgrund mangelnder näherer Informationen zum Sachverhalt nicht beantworten.
Lesen Sie hierzu bitte die
§52 StPO
§53 StPO
§55 StPO
StPO = Strafprozessordnung
Diese Paragraphen werden Ihnen, bei entsprechender Anwendung auf Ihren Fall, Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 06.05.2006 15:51:12
Hi,
meiner Ansicht nach muß man einen Anhörungsbogen ebensowenig ausfüllen wie man eine Vorladung zur Polizei wahrnehmen muß. Die Pflicht, als Zeuge auszusagen, hat man erst vor Gericht. Da gibt es dann die Ausnahmen in den von Herrn Roenner erwähnten §§, aber im Vorverfahren ist keiner zu einer Aussage verpflichtet.
Gruß vom mümmel
Bei der Staatsanwaltschaft muss man als Zeuge auch aussagen, allerdings kommt der Anhörungsbogen von der Polizei.
Und jetzt?
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