Muss man einen Anhörungsbogen ausfüllen??

6. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
outliver
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss man einen Anhörungsbogen ausfüllen??

Muss man einen Anhörungsbogen ausfüllen bei dem man als Geschädigter aufgeführt ist?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Nur zur Klarheit: Sie meinen mithin als Zeuge?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
outliver
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja als zeuge oder kann ich von meinem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Ob Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, lässt sich aufgrund mangelnder näherer Informationen zum Sachverhalt nicht beantworten.

Lesen Sie hierzu bitte die

§52 StPO
§53 StPO
§55 StPO

StPO = Strafprozessordnung

Diese Paragraphen werden Ihnen, bei entsprechender Anwendung auf Ihren Fall, Ihre Frage beantworten.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 06.05.2006 15:51:12

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

meiner Ansicht nach muß man einen Anhörungsbogen ebensowenig ausfüllen wie man eine Vorladung zur Polizei wahrnehmen muß. Die Pflicht, als Zeuge auszusagen, hat man erst vor Gericht. Da gibt es dann die Ausnahmen in den von Herrn Roenner erwähnten §§, aber im Vorverfahren ist keiner zu einer Aussage verpflichtet.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Bei der Staatsanwaltschaft muss man als Zeuge auch aussagen, allerdings kommt der Anhörungsbogen von der Polizei.

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