Gaststättenlärm

26. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Babayaga82
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)
Gaststättenlärm

Hallo,

ich wohne in der kölner Innenstadt in einer Wohngebiéts-Nebenstraße. Im EG des Hauses (ich wohne 3. OG) befindet sich eine Bar/Kneipe. Im Normalfall höre ich nichts, weiß also, dass der Schallschutz in Ordnung ist. Das Problem aber ist,dass es eine sehr enge Straße (Häuserschlucht) ist. Wenn die Kneipe nun ihr Fensterchen vorne gekippt hat, wirkt das ganze wie ein Trichter und die beschallen die ganze Straße. Ich habe gute Fenster und höre nichts und kaum was, wenn diese zu sind. Sind sie offen, dient die Kneipe als Radioersatz, vor und nach der Sperrzeit 22 uhr. Weiß jemand, ob ich trotzdem das Ordnungsamt rufen kann? Kann doch nicht immer (vor allem im Sommer) die Fenster geschlossen halten, wenn ich keine Musik hören will ... Danke für eure Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Kneipe möchte doch aber auch mal lüften. Hast du schon mal mit dem Besitzer gesprochen? Ich denke, die Kneipe war schon immer da und du bist ja später eingezogen, geht aufeinander zu, dann gibt es am ehesten einen Kompromiss.

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#2
 Von 
Babayaga82
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Klar müssen die auch lüften, aber die haben vorne seit es wärmer ist immer offen. Dabei haben die nach hinten raus Oberlichter und Fenster und so, da würde der Lärm aber nicht wie so ein Trichter nach oben gezogen, weil da viel Platz ist. Mit der Besitzerin reden geht leider nicht, die beleidigt einen schon, wenn man als Anwohner nur in die Kneipe kommt ...

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Tja, dann hilft nur noch der Gang zum Ordnungsamt.

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#4
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Gaststätten müssen ihre Fenster ab 22 Uhr geschlossen halten. Will gelüftet werden, muss ein Lüftungssystem eingebaut werden.

Hab den ganzen "Spaß" auch hinter mir. Gegenüber unseres Hauses ist damals ein "Gemeinschaftshaus" eingezogen, welches 3x/Woche an Hochzeiten, Geburtstage etc. vermietet wurde. 10m Luftlinie zu unserem Schlafzimmerfenster. 1 Jahr haben wir uns das Ganze im wahrsten Sinne des Wortes angehört, bis wir dann für unsere Ruhe an den Wochenenden gekämpft haben.

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#5
 Von 
Babayaga82
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für den Hinweis :-)

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#6
 Von 
top
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 93x hilfreich)

Hi,

> aber die haben vorne seit
> es wärmer ist immer
> offen.

Und das erst seit diesem Jahr? Oder bist Du frisch zugezogen?
Ich nehme mal an, Du hast keine Möglichkeiten zur "anderen" Seite (also da, wo keine Kneipe ist) zu lüften, und die Tür zu Deinem Schlafzimmer einen Spalt offen zu lassen. So hab ich nämlich damals solche Probleme gelöst.
Mal davon abgesehen: bedenke mal, wieviel Pacht die Kneipe an ihren VM zahlt und Du an Miete an Deinen VM. Daran kann man vielleicht abschätzen, wessen VM sich mehr ins Zeug legen wird.
Ggf. wäre es eine Lösung, bei Deinem VM die Erlaubnis für die Installation eines (schallgedämmten) Außenlüfters an einer geeigneten Stelle in Deiner Wohnung zu holen.

Bei Mietminderung und Klagen macht man sich den eigenen VM und den der Kneipe unwiederuflich zum Feind. Das sollte also der letzte Weg sein, wenn alles andere nix mehr bringt.

Gruß

TOP

(früher an einer Kneipenstraße wohnend)

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