Anwohnerparkausweis?

10. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Anwohnerparkausweis?

So,

jetzt habe ich auch mal eine Frage:

Ich habe eine Verwarnung bekommen wegen Parken ohne Anwohnerparkausweis.

Folgende Situation: Auf einem Parkplatz steht ein Parkscheinautomat (Parkscheine müssen von 8 - 18 Uhr gelöst werden). Zusätzlich gibt es ein Schild "mit Anwohnerparkausweis J frei".

Jetzt habe ich dort nach 18:00 Uhr ohne Anwohnerparkausweis geparkt.
Ich ging davon aus das Zusatzschild "mit Anwohnerparkausweis J frei" bedeutet, dass Anwohner mit Parkausweis von 8-18 Uhr ohne Parkschein parken dürfen.
Aber das Schild sagt doch nicht, dass man NUR mit Anwohnerparkausweis parken darf, oder?

Danke für Eure Anmerkungen

Gruß
MCNeubert

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Moin,

die Regelungen von Bewohnerparkzonen sind schön kompliziert. M.E. darf auf dem Parkplatz nur von 8:00-18:00 ohne Bewohnerausweis geparkt werden (dann eben mit Parkschein), danach nur noch mit, da man sich ja in der Bewohnerparkzone aufhält.

Das Bewohnerparken ist ja kürzlich überarbeitet worden (seit dem gibt es eigentlich auch kein "Anwohner"parken mehr), und danach dürfen AFAIK tagsüber max. 50% und nachts 75% der Stellplätze Bewohnern vorbehalten bleiben.


-----------------
"Arne"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.000 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen