So,
jetzt habe ich auch mal eine Frage:
Ich habe eine Verwarnung bekommen wegen Parken ohne Anwohnerparkausweis.
Folgende Situation: Auf einem Parkplatz steht ein Parkscheinautomat (Parkscheine müssen von 8 - 18 Uhr gelöst werden). Zusätzlich gibt es ein Schild "mit Anwohnerparkausweis J frei".
Jetzt habe ich dort nach 18:00 Uhr ohne Anwohnerparkausweis geparkt.
Ich ging davon aus das Zusatzschild "mit Anwohnerparkausweis J frei" bedeutet, dass Anwohner mit Parkausweis von 8-18 Uhr ohne Parkschein parken dürfen.
Aber das Schild sagt doch nicht, dass man NUR mit Anwohnerparkausweis parken darf, oder?
Danke für Eure Anmerkungen
Gruß
MCNeubert
Anwohnerparkausweis?
10. Mai 2003
Thema abonnieren
Frage vom 10. Mai 2003 | 00:12
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Anwohnerparkausweis?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Mai 2003 | 15:08
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 37x hilfreich)
Moin,
die Regelungen von Bewohnerparkzonen sind schön kompliziert. M.E. darf auf dem Parkplatz nur von 8:00-18:00 ohne Bewohnerausweis geparkt werden (dann eben mit Parkschein), danach nur noch mit, da man sich ja in der Bewohnerparkzone aufhält.
Das Bewohnerparken ist ja kürzlich überarbeitet worden (seit dem gibt es eigentlich auch kein "Anwohner"parken mehr), und danach dürfen AFAIK tagsüber max. 50% und nachts 75% der Stellplätze Bewohnern vorbehalten bleiben.
-----------------
"Arne"
Und jetzt?
Schon
267.000
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
10 Antworten