So kommt man an Geld: GRA Datenverwaltung Kassel
Hallo,
ja, eine der Schattenseiten als neu angemeldetes Unternehmen im Handelsregister ist die Tatsache, dass auch dubiose Unternehmen auf dich aufmerksam werden. So bekam ich heute Post von:
Gewerbedatenbank
Firmendatenbank für Industrie und Handel
GRA Datenverwaltung
Postfach 101362
34013 Kassel
Einmal ganz abgesehen davon, dass ein Unternehmen bei derlei "Offerten" zur Angabe ordentlicher Kontaktdaten verpflichtet ist (und nicht irgendein Postfach) und ein seriöses Unternehmen an und für sich keine Probleme mit der Darstellung eigener Daten hätte, war das Schreiben an und für sich mehr als eine Frechheit, eine absolut billige, unprofessionelle Kopie des folgenden Schreibens (es wurde einfach nur mein Firmenname samt Adresse eingesetzt), dirakt am Schreiben ein bereits ausgefüllter Zahlschein:
Betreff: Offerte / Firmeneintrag
Bezug: Ihr Handelsregistereintrag
Ort der Eintragung: Gütersloh
Betrag / Euro: 704,00
Das Schreiben wirkt auf den ersten, schnellen Blick "offiziell", wobei nur die Worte "Offerte" und der Zusatz:
"Sie werden gebten, bei Annahme, binnen 10 Tagen den Gesamtbetrag in Höhe von 704,00 Euro zu zahlen bzw. die Zahlung zu veranlassen."
Und hier das Hauptschreiben:
"Firmenrelevante Daten Ihres Unternehmens werden veröffentlicht. Wir bieten an die Aufnahme Ihres Firmendatensatzes in unsere privatgewerbliche Gewerbedatenbank, wie die damit verbundenen Leistungen, die Ihnen mit Annahme unserer Offerte zur Verfügung stehen. Die im Falle der Annahme zur Eintragung gelangenden Daten sind im nachfolgenden Feld dokumentiert, ebenso wie der Preis p.a. hierfür. Welche kostenfreien ggf. auch kostenpflichtigen Leistungen mit der Offerte verbunden sind, entnehmen Sie bitte im Detail den umseitigen Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (Adressenservice - Ziff. 2. der AGB`; CD - Rom - Ziff, 2. u. 3. der AGB`s; Mithilfe bei Mailings - Ziff. 2. der AGB`s.) Ein Vertrag zur Annahme Ihres Firmendatensatzes nebst damit verbundener Leistungen kommt nur zustande nach Zahlung lt. nachfolgender Kostenaufstellung. Beachten Sie bitte, dass wir gegenwärtig in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen. Rückfragen bitten wir schriftlich niederzulegen."
_________________
So, ich möchte nicht wissen, wie viele "Jungunternehmer" erst mal Panik kriegen und ggf. zahlen, vom Belästigungsfaktor mal ganz abgesehen. Meine Frage an Euch: In wie weit kann man dagegen vorgehen? Wer kennt dieses oder ähnliche Schreiben? Wer hatte schon mal Erfolg mit rechtlichen Schritten? Ich melde das auf jeden Fall am Montag direkt der IHK zur Sicherheit und Warnung. Spart Euch bitte sowas wie: "Schmeiss weg und gut is!". Bei so einer "Werbebelästigung" mit mehr als bedenklichem Charakter hört es bei mir auf mit der "Lustigkeit". Danke Euch im Voraus für jede sachliche Antwort.
von Vermond am 11.03.2006 12:43
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