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abschiebung?hoffnung?hilfe!!!

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>abschiebung?hoffnung?hilfe!!!

Das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis wurde erteilt "zur Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft". Da diese nicht mehr besteht, ist auch dieser Aufenthaltstitel nicht mehr relevant.
Eine erneute Heirat ist so schnell nicht möglich, weil sie ja dafür erst einmal geschieden sein müßte.
Sie wird deshalb um eine Ausreise nicht herumkommen.
Sie sollte schnellstens Kontakt mit ihrer Ausländerbehörde aufnehmen, um die weitere Verfahrensweise zu klären.

.

-- Editiert von Saxonicus am 12.03.2006 17:08:38


von Saxonicus am 12.03.2006 17:02
Status: Unsterblich (973 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 7 User(n) bewertet)

>abschiebung?hoffnung?hilfe!!!
sie hat damals das visum über die familienzusammen führung bekommen
und da ihr mann deutscher ist hat sie direkt 3 jahre bekommen
meinste das das visum wirklich nur für die ehe war??ich kenn mich da schlecht aus!
wie läuft das denn dann weiter mit der abh was für ein visum könnte sie denn bekommen?
1 jahr 2 oder mehr??
welche vorraussetzungen muss sie dafür erfüllen???muss sie arbeiten?
oder würde sie auch ein cisum bekommen wenn sie von sozialen mitteln lebt?
danke im vorraus freunde


von trouble2 am 12.03.2006 23:46
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>abschiebung?hoffnung?hilfe!!!
Hallo,

das was dir hier empfolen wird, scheint
wirklich nicht gut gemeint zu sein.
Vergiss die Empfehlungen meiner Vorgänger.
Die scheinen nur drauf zu sein, Ausländer
aus Deutschland abzuschieben, so habe
ich es verstanden.
Das ist Zynismus des Lebens hier in Deutschland;im Forum für Ausländerrecht keine Absicht zu haben Hilfe zu leisten, sondern die Menschen zusätzlich verwirren, das macht spass.
Also folgendes, wenn deine Bekannte 1,5 Jahre
in Deutschland rechtmäßig gelebt hat, dann hat Sie
definitiv gute Chancen hier zu bleiben.
(EU-Recht usw.) Es kommt auch darauf an in
welchem Bundesland sie lebt! Das wirklich
sehr wichtig. (Nord-Süd-Gefälle!)
Dann kommt es auf einen guten Rechtsanwalt
an, der sich damit gut auskennt und schon
ähnliche Fälle bearbeitet hat. Ich kenne leider keinen, aber frage in deinem Bekanntenkreis nach. Bsp. Rechtsanwälte mit
ausländischem Herkunft haben tagtäglich
mit sochen Fällen zu tun.
Es ist ferner immer eine Einzelfallentscheidung.
D.h. es kommt auch auf die Umstände
deiner Bekannten an.
Also suche bitte einen guten RA, dann
wird deine Bekannte wahrscheinlich Erfolg
haben.
Es gibt ganze Menge von Personen, die nach
Ehe und dann Scheidung (nach einem Jahr) in Deutschland bleiben düfen
Ich beschönige nichts, das ist so. Du hast
sehr gute Chancen.



von Hak am 13.03.2006 11:28
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>abschiebung?hoffnung?hilfe!!!
@hak

fakt ist, ein ausländer, der einen aufenthalt hat aufgrund der ehe muß diesen titel ändern ( ich glaub §28)lassen, wenn die ehegemeinschaft vor ablauf der 2 jahre beendet wird.(§31) fakt ist auch, dass nach 1,5 jahren kein recht, auch nicht nach eu recht ( was ist das überhaupt betreffs der ausl. gesetze?). außerdem muß auch ein ausländer, der einen aufenthalt zum beispiel für 3 jahre aufgrund der ehe bekommen hat, aber sich nach 2 jahren 11 monaten trennt, zur abh um die änderung vornehmen zu lassen.

es ist keine frage, dass ausländer einigen repressalien durch den eigenen expartner bei trennung ausgesetzt sind, die sch*** sind.
welche chancen danach für einen weiteren aufenthalt gegeben sind hängt von vielem ab, unter anderem die versorgung ohne sozialleistungen zu beziehen


schau mal hier
zitat)

Der Aufenthalt für nachgezogene ausländische Ehegatt/-innen bzw. ausländische Lebenspartner/-innen ist in den ersten zwei Jahren abhängig vom Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft, die von der Ausländerbehörde meist als eine häusliche interpretiert wird (§ 31 Aufenthaltsgesetz).

Für geschiedene Paare ist der Zeitpunkt der Trennung äußerst wichtig, denn dieser wird bei der Entscheidung für den weiteren Aufenthalt zugrunde gelegt und nicht der Zeitpunkt der Scheidung.

Für die Anrechung des eigenständigen Aufenthalts ist nur die Zeit der ehelichen Lebensgemeinschaft zu berücksichtigen, die in Deutschland gelebt wurde, gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem der/die nachgezogene ausländische Ehegatt/-in im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. Die Zeit, in der die Ehe im Ausland geführt wurde, wird nicht mitgerechnet.

Verstirbt der deutsche Ehepartner/die deutsche Ehepartnerin während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und eine Aufenthaltserlaubnis vorlag, so tritt der eigenständige Aufenthalt unabhängig von der Zweijahresfrist ein.

Eine weitere Ausnahme ist in § 31 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz geregelt. Liegt eine besondere Härte vor, wird ebenso von dem Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft von zwei Jahren abgesehen.

Die besondere Härte liegt dann vor, wenn schutzwürdige Belange des Ausländers/der Ausländerin beeinträchtigt werden, z.B. wenn ihr / ihm aufgrund physischer und / oder psychischer Misshandlung nicht zugemutet werden kann, an der ehelichen Lebensgemeinschaft festzuhalten. Ebenso zu den schutzwürdigen Belangen zählt das Wohl eines mit dem Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes.

Hat der ausländische Ehepartner / die ausländische Ehepartnerin bzw. der / die ausländische Lebenspartner/-in ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben, wird für ein Jahr die Aufenthaltserlaubnis erteilt, auch wenn der Bezug von ALG II besteht. Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vorliegen (u.a. nach fünf Jahren Aufenthaltserlaubnis).


quelle:

Auszug aus: Binationaler Alltag in Deutschland. Ratgeber für Ausländerrecht, Familienrecht und interkulturelles Zusammenleben.

sunbee







von Sunbee 1 am 13.03.2006 14:08
Status: Tao (11655 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 347 User(n) bewertet)

>abschiebung?hoffnung?hilfe!!!
@ hak

Es geht hier nicht darum dem Fragesteller eine Antwort zu geben, die seinen Wünschen entspricht, sondern auf die entsprechende Gesetzeslage hinzuweisen, auch wenn es negativ für den Betroffenen ausschaut.
Wie dann die betreffende Behörde auf die Gegebenheiten reagiert ist eine andere Sache, da sie einen besseren Einblick in die vorliegenden Fakten hat.
Wenn unsere Darlegungen nicht mit den Erwartungen des Betroffenen übereinstimmen tut es mir leid. Das Du uns da Ausländerfeindlichkeit vorwirfst finde ich schon unverschämt. Zum Einen sind wir Laien und es bleibt den Betroffenen unbenommen sich an einen kompetenten Anwalt zu wenden, andrerseits kann dieser die Gesetze auch nicht verändern, denn die sind eben so wie sie sind. Es wäre m.E. auch ein Fehler falsche Hoffnungen zu wecken, nur um den Begehren des Fragers zu entsprechen.

.


von Saxonicus am 13.03.2006 20:05
Status: Unsterblich (973 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 7 User(n) bewertet)

>abschiebung?hoffnung?hilfe!!!
@saxon

der einzige der hier unverschämt ist bist du, und
zwar gegenüber dem Fragesteller und gegenüber mir. Wer hat hier von Ausländerfeindlichkeit geredet?
Erst den Mund aufreißen und dann plötzlich
Laie gewesen sein. Wer hier sich als
Laie bezeichnet, sollte dann von solchen
Aussagen Abstand nehmen. Ich zitiere Sax:

"Sie wird deshalb um eine Ausreise nicht herumkommen.
Sie sollte schnellstens Kontakt mit ihrer Ausländerbehörde aufnehmen, um die weitere Verfahrensweise zu klären."


Hier spricht der Innenminister oder was?
Welche Verfahrensweise, Abschiebung?Warum Kontakt mir der Behörde nehmen, das macht der Rechtsanwalt für sie! o.k.!!
Hast du schon mal mit der Ausländerbehörde
zu tun gehabt??
Ich wecke hier überhaupt keine falschen
Hoffnungen. Es ist Tatsache, dass sie
große Chancen hat hierzubleiben. Dafür gibt
es wirklich tausende von Beispielen.
Du aber betreibst eine unwürdige
Desinformationspolitik, die sich auf
die Schwächsten richtet.
Warum schreibst du nicht gleich, dass sie
sich einen kompetenten Rechtsanwalt suchen
sollte.
Genau das habe ich vor dir gemacht,
damit deine Desinformationspolitik keinen Schaden anrichtet.
Ohne Rechtsanwalt hat sie praktisch
so gut wie keine Chancen sich durchzusetzen.
Und jetzt einen Rückzier von dir.
Ja genau, das hat auch Tradition hier im Lande.

-- Editiert von hak am 14.03.2006 09:02:20

-- Editiert von hak am 14.03.2006 09:05:49

-- Editiert von hak am 14.03.2006 09:10:56


von Hak am 14.03.2006 08:57
Status: Stift (32 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>abschiebung?hoffnung?hilfe!!!
hi zusammen
ich bedanke mich herzlich für eure ratschläge erstmal

also ich sehe hier drin bisher auch nichts was auch im entferntesten auf ausländerfeindlichkeit o.ä. hindeutet...naja lassen wir doch das thema beiseite wenn ihr nichts dagegen habt.

@HAK

ich kann deine meinung auch sehr gut nachvollziehen ich danke dir für deine tipps

@SAXON
Ich muss dir schon recht geben z.ZT sind es fakten die zählen vor allem in solchen angelegenheiten!
ich zitiere dich mal:
"außerdem muß auch ein ausländer, der einen aufenthalt zum beispiel für 3 jahre aufgrund der ehe bekommen hat, aber sich nach 2 jahren 11 monaten trennt, zur abh um die änderung vornehmen zu lassen."
nur um es zu berichtigen damit du mir nicht irrtümlicher-/fälschlicherweise einen falschen rat gibst....die frau kam 12/03 nach deutschland und hat direkt visum bis 01/07 (3jahre) erhalten.dann hat sie sich in 06/05 (also nach 1,5 jahren) und nicht wie du dachtest nach 2jahren und 11 monaten von ihrem mann getrennt !
ich muss auch dazu sagen das du schon recht hast habe bei der ausländerbehörde nachgefragt und die sagten auch das lt. gesetz wenn sie nicht mindestens 2 jahre in ehelicher gemeinschaft in einer wohnung zusammen gemeldet etc. verbracht hat hat sie keinen anspruch auf eigenes visum würde direkt abgeschoben werden bzw. nach ablauf des bestehenden visum würde kein neues/weiteres erteilt werden!
es wurde auch gesagt das es bezüglich dieser geseztgebung nur eine einzige ausnahmeregelung gibt undzwar wie von euch genannt den härtefall wenn sie zB geschlagen,misßhandelt... o.ä. wurde in der ehe.
Aber was meint ihr denn was könnte man denn konkret tun???zur polizei gehen und einfach so eine anzeige starten viel zu verlieren hätte sie ja glaub ich nicht.und das mit dem anwalt ich bin ja kein fachmann ich kann mich nur grob auf das beziehen was ich hier und da bisher gehört habe aber ein anwalt was könnte der denn schon ausrichten wenn man sich die gesetzgebung so anschaut!?!


von trouble2 am 14.03.2006 13:34
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>abschiebung?hoffnung?hilfe!!!
@trouble2

mal ruhig blut. es war nicht @saxonicus sondern ich der oben genanntes BEISPIEL angeführt hatte. ich will damit deutlich machen, dass, egal welchen titel der ausländer hier hat, er ihn ändern lassen MUß, wenn die vorraussetzung hierfür entfällt.

ich hab keine lust, den thread nochmal durchzuackern, hat er oder sie sich getrennt? im guten oder im streit?

mein rat wäre unbedingt mit dem deutschen partner zu reden, reden, reden...um eventuell, ehrlich und fair, die gemeinschaft *offiziell* wieder aufzunehmen. man hat sich ja schließlich mal geliebt....hier muß aber bedacht werden, dass im regelfall die 2 jahre erneut beginnen würden...

eine strafanzeige, die erstattet wird und sich später als falsch herausstellt ist sicher kein kavaliersdelikt. außerdem total unfair dem ex gegenüber und moralisch äußerst bedenklich.

sie sollte unbedingt arbeit haben, wenn sie von sozialleistungen leben muß, sind die chancen sehr gering bei eigenständigem aufenthalt nach so kurzer ehe...

sie kann sich ja an die ifa wenden, eine beratungsstelle gibt es sicher auch in ihrer region. die sagen ihr auch, ob es sich lohnt, einen anwalt aufzusuchen

ich kann sehr gut nachvollziehen, dass ein ausländer unter einem druck steht, den wir nicht nachvollziehen können.

@hak

lies einfach mal die beiträge richtig, dann wirst du feststellen, dass man weder mir noch @saxonicus ( und vielen anderen) nicht ausländerfeindlichkeit unterstellen kann.
meine ehe wäre dann auch nicht erklärbar

sunbee


von Sunbee 1 am 14.03.2006 18:17
Status: Tao (11655 Beiträge)
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>abschiebung?hoffnung?hilfe!!!
hey du
danke dir #aber du hast bestimmt nur etwas falsch verstanden ich unterstelle niemandem etwas
hab nur versucht zwischen sax... und hak zu schlcihten ich wollte hier nur rate haben und keinen streit o.ä. säen


also so weit ich das bis jetzt beurteilen kann ist es so gut wie unmöglich für sie weiteren aufentahlt zu bekommen
sie hat ihren mann ja einfach so verlassen nach 1,5 jahren "ehe "

-- Editiert von trouble2 am 14.03.2006 18:48:18


von trouble2 am 14.03.2006 18:47
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>abschiebung?hoffnung?hilfe!!!
@trouble

huhu...ich schreibe auch nicht, dass du etwas unterstellst.

sie sollte wirklich mit ihrem mann reden. vielleicht haben die 2 noch ne chance..

sunbee


von Sunbee 1 am 14.03.2006 19:02
Status: Tao (11655 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 347 User(n) bewertet)


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