Krankschreibung bei Minijob

7. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
d.b.g.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankschreibung bei Minijob

Hallo,
bin seit über einem Jahr Arbeitgeberin eine Putzfrau und es klappt alles hervorragend. Sie kommt einmal in der Woche für drei Stunden. Jetzt ist sie ernsthaft erkrankt und ich bat sie, mir eine Krankmeldung zu bringen. Sie wollte das auch, aber ihre Ärztin weigert sich, weil das angeblich nicht üblich sei bei geringfügig Beschäftigten.
1. Stimmt das?
2. Hat die Putzfrau einen Anspruch auf Krankengeld nach den sechs Wochen?
3. Habe ich einen Nachteil, wenn ich den Vertrag einfach weiterlaufen lasse nach den sechs Wochen, ohne der Putzfrau etwas zu zahlen?
Gruß d.b.g.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
1. Stimmt das?


Hallo d.b.g., nein das stimmt nicht. Da es auch im Minijob Entgeltfortzahlung gibt, benötigt sie ja schon dafür eine AU-Bescheinigung. Wie ist die Dame den krankenversichert?

quote:
2. Hat die Putzfrau einen Anspruch auf Krankengeld nach den sechs Wochen?


Nein. Aös Minijobberin ist sie ja nicht selber versicher in der GKV, also bleibt nur noch familienversichert oder freiwillig versichert und da bekommt sie kein Krankengeld.

quote:
3. Habe ich einen Nachteil, wenn ich den Vertrag einfach weiterlaufen lasse nach den sechs Wochen, ohne der Putzfrau etwas zu zahlen?


Nö. Mit der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung erfüllst du deine Pflicht und danach ist sie zwar noch bei dir angestellt(insofern keiner von euch schriftlich kündigt), aber dann brauchst du nichts mehr zu zahlen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Minijobber verfügen über die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Außerdem steht ihnen bezahlter Erholungsurlaub und selbstverständlich ein Arbeitsvertrag zu. Wird dieser aufgelöst, besteht Anspruch auf die entsprechende Kündigungsfrist oder eine Abfindung.

zu 1.
Krank ist krank egal ob Mini-, Teilzeit- oder Vollzeitjob

zu 2.
Bei Krankheit und an Feiertagen muss ihnen das Gehalt weitergezahlt werden. Ist der Minijobber bereits gesetzlich Krankenversichert, werden Minijobber genauso behandelt wie fest Angestellte. Wäre sie länger als sechs Wochen krank, bekäme sie von der Krankenkasse eine Lohnfortzahlung.

zu 3.
Ja Sie befinden sich dann in Verzug und die Putzfrau kann das Gehalt einfordern, sofern sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hatte.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Wäre sie länger als sechs Wochen krank, bekäme sie von der Krankenkasse eine Lohnfortzahlung.


Von der Krankenkasse gibt es keine Lohnfortzahlung und bei Minijobbern, die unter 400 Euro bleiben gibts auch kein Krankengeld.

quote:
Ja Sie befinden sich dann in Verzug und die Putzfrau kann das Gehalt einfordern, sofern sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hatte.


Häää? Es wurde gefragt, ob nach den 6 Wochen der Entgeltfortzahlung noch Zahlungsansprüche bestehen!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
klaudia..
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

halo
ich arbeite seit jahren in einem minijob in einem privaen haushalt. nun hatte ich vor 3 wochen einen unfall. der nicht auf arbeit pasiert ist. nun meien frage bekomm ich von irgeneiner stelle krankengeld. bin bei meinem mann familienversichert.
kann es auch sein das mir meine chefin weiter lohn zahlen muß?
schöne grüße
klaudia..

















1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
nun meien frage bekomm ich von irgeneiner stelle krankengeld. bin bei meinem mann familienversichert.


Nö, dann bekommst du kein Krankengeld.

Entgeltfortzahlung muss der Arbeitgeber für 6 Wochen leisten. Aber das steht eigentlich schon alles in den vorherigen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

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