Gibt es Richtwerte für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes bei einer Beleidigung
durch das Zeigen des sogenannten Stinkefingers (in Euro oder in Tagessätzen) im Straßenverkehr
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"OG"
Schmerzensgeld Beleidigung Stinkefinger
1. Mai 2003
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Frage vom 1. Mai 2003 | 17:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld Beleidigung Stinkefinger
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#1
Antwort vom 2. Mai 2003 | 12:06
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Guten Morgen,
sowas nennt sich nicht Schmerzensgeld. Man wird nach dem StGB geahndet und dann heisst es Strafe. Bei der Beleidigung durch den Stinkefinger können Bußgelder von mehr als €100 auf Sie zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen,
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