Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?

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Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?

Hallo es geht um einen Bekannten der noch in der Probezeit ist und noch keine 21. Der Sachverhalt sieht momentan so aus das ein Zeuge aussagt das er gesehen hat wie mein Bekannter mit seinem Auto ein anderes auf einem Parkplatz gemackt hat(Schaden 200 Euro). Da das Auto von meinem Bekannten einen Schaden an der Stoßstange aufwies er aber bestritt überhaupt auf dem fraglichen Parkplatz gewesen zu sein hat die Staatsanwaltschaft wohl ein Gutachten in Auftrag gegeben das wohl zu gunsten des vermeindichen Unfallgegners eine Aussage trifft.

Da mein Bekannter keine Zeugen zu seiner Entlastung hat würde er in einer Verhandlung wohl auch schuldig gesprochen werden.

Nun meine Fragen, kann man bei diesem kleinem Schadenswert denn nicht eine Vereinbarung mit der Staatanwaltschaft treffen? Um zu verhindern das es überhaupt zu einer Verhandlung kommt? Dies würde die Kosten doch bestimmt reduzieren ?

Wie hoch wäre das Strafmass im schlimmsten Fall? Da mein Bekannter in einem Beruf arbeitet der ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt und eine Vorstrafe ein weitere Beschäftigung wohl sehr unwahrscheinlich machen würde.

Der Bekannte ist auch schon bei einem Anwalt allerdings den nächste Termin, bei dem er dem Anwalt das neue Schreiben der Staatanwaltschaft vorlegen kann, wird er wohl erst ende nächste Woche bekommen. Daher ist er momentan total am Boden zerstört.






von 12345678 am 25.02.2006 14:32
Status: Senior (112 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hi,

das gehört wohl eher ins Verkehrsrecht. Aber trotzdem: Im vorligenden Fall würde ich mit max. 30 Tagessätzen und drei bis sechs Monaten Fahrverbot rechnen. Das kommt dann auch nicht ins Führungszeugnis. Ob eine Einstellung gegen eine Geldbuße möglich ist, weiß ich nicht. Entsprechende Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft sollte der Anwalt führen.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 26.02.2006 13:41
Status: Tao (6174 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hallo,

war mal Unfallbeteiligter, bei dem mein Auto von einen anderen an der kompletten Fahrerseite demoliert wurde und der Unfallgegner flüchtete. Durch die Polizeiermittlungen wurde er ermittelt. Er besass auch den Führerschein auf Probe. Er musste seine Fahrerlaubnis abgeben, wurde für 2 Jahre gesperrt, musste den Führerschein komplett wieder neu machen, inkl. Fahrstunden. Zusätzlich bekam er noch eine Geldstrafe.


von 12345 am 26.02.2006 21:45
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hallo alle zusammen!

Hab gestern einen Unfall gemacht in dem ich in ein parkendes Auto gerutsch bin.
War so geschockt, das ich einfach weiter gefahren bin. Allerdings bin ich nach ca 15min zurück gekehr und das Auto war weg.
Habe nicht die Polizei gerufen weil ich kein Kennzeichen oder so hatte.Abends haben sie mich dann gefasst.
Die Autobesitzerin hat den Schaden auf 2000 euro geschätzt, wobei das ja eher ein Gutachter beurteilt.
Ich bin noch in der Probezeit. (Führerschein erst seit ende Nov.)
Was nun?
Führerschein weg? Nachprüfung?
Lg!

-----------------
"Bye... bye..."


von Mi-ma-maya am 28.02.2006 17:57
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Wenn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort festgestellt werden sollte, handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiederhandlung im Sinne von §§ 2 a StVG, 34 FeV, Anlage 12 zu § 34 der Fev.

Das hat zur Folge, daß

- ein Aufbauseminar anzuordnen ist,
- sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert,
- bei Nichtbefolgen der behördlichen Anordnung zur Ableistung eines Aufbauseminars, die FE zu entziehen ist.

Eine Feststellung eines uEvUOrt hat in der Regel zur Folge, daß die FE für mindestens sechs Monate entzogen wird. Eine neue FE ist erst dann zu erteilen, wenn das Aufbauseminar nachgewiesen wird.

Widerspruch und Anfechutngsklage gegen die AO eines Aufbauseminars haben im Übrigen keine aufschiebende Wirkung.

Hinsichtlich des Strafverfahrens droht, sollten denn die Voraussetzungen von § 142 festgestellt werden, wie geschrieben, ein Mindestentzug der FE von sechs Monaten. Wenn Voreintragungen nicht vorhanden sind, darf mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Eine Eintragung im BZR erfolgt erst ab 90 Ts.


von thosim am 28.02.2006 20:07
Status: Unsterblich (2194 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
hallo...

ich habe seit ca. 4wochen meinen führerschein, das ehißt also probezeit usw...nun bin ich grad auf nem parkplatz gewesen, als ich von meinem einkauf zurück kam satnd ein auto so dicht neben mir das ich schierigkeiten hatte weg zu kommen....ich war dann so nervös und von der situation geschockt das ich nur noch weg wollte und nich mehr nachgesehen hab ob ich vielleicht irgendwelche kratzer hinterlassen habe...zeugen gab es, die sich aber denke ich nicht mein nummerschild gemerkt haben.....was soll ich jedoch tun wenn in der zeitung n artikel steht...? und wie wird meine strafe ausfallen, muss ich meine FE abgeben?
LG


von Franzi58956 am 08.04.2006 17:32
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Nur keine Panik und ganz ruhig bleiben. Sie haben ja selbst festgestellt, dass Sie nur vielleicht einen Kratzer hinterlassen haben.

Wenn die Fahrertür gegen das andere Fahrzeug geschlagen wäre, hätten Sie es normal hören müssen.

Wenn Ihre lokale Zeitung über einen solchen Vorfall einen Artikel schreibt, so scheint es in Ihrer Region eher beschaulich zuzugehen.

Zwei Tipps habe ich noch: Beim nächsten Mal über die Beifahrerseite einsteigen (auch wenn es nervt). Zweitens: Es gibt Türkantenschoner aus Plastik, die man über das Blech schieben kann. Sieht uncool aus, verhindert aber beim abrupten Öffnen fiese Macken.

Viele Grüße,

barchetta


von barchetta am 10.04.2006 13:58
Status: Philosoph (572 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
GUTEN ABEND.

ICH HABE MEINEN FÜHRERSCHEI SEID DEM 01.März 2006 bin also noch in der PRoBEZEIT.

ICh habe am freitag einen Unfall gehabt.Ich bin Während es geregnet hat, ins schleudern gekommen.Und mein fahrzeug hat sich mehrmals gedreht während dessen bin ich noch in den Gegenverkehr Geflogen und gegen ein Schild geknallt.Zum Glück war es Stiller Verkehr.Es war so Gegen 3 Uhr nachts.KEIN ALKOHOL oder DROGEN KONSUM.
Ich habe die Strasse Frei geräumt damit nicht der verkehr gestoppt wird.Mei fahrzeug habe ich ca. 200m vom Unfall Ort geparkt wie gesagt um den verkehr nicht zu verhindern. Meine beifahrerin also meine Freundin ist Zuckerkrank, sie ist Ohnmöchtig geworden ich habe sie ca. 900m entfernt zum mcdonalds getragen um ihr Zucker enthaltene nahrung einzugeben.ich war völlig unter schock und wusste nicht mehr was ich tun soll.ca. 1stunde später als meine freunidn endlich wieder beisamen war doch immer noch unter schock war.haben wir uns zurpück zum unfallort begeben.da auch ein Polizei wagen war.Wir meldeten uns haben alles erzählt usw..
Mein fahrzeug ist totalschaden.Es wurden zum glück keine Fussgänger oder Autofahrer in Gefahr gebracht.
Der polizist nahm mein führerschien ab udn sagte mir ich hätte fahrerfluchgt begangen da ich angeblich nicht die polizei sofort angerufen hätte und mich vom unfallort weg begeben habe.

Er nahm mein führerschien udn sagte das ich bis der Richter entscheidet was geschehen soll.Kein FAHRZEUG nutzen darf


WAS SOLL ICH NUN TUN??
ICH HABE NUR TEILKASKO!!
WIE VIELE PUNKTE BEKOMME ICH??
BEKOME ICH MEIN FÜHRERSCHIEN ZURÜCK oder wird er mir komplett entzogen??
ICH MUSSTE JA DEN UNFALL ORT KURZ VERLASSEN, ich wusste nicht mehr was ich tun soll.Bin froh das uns nichts passiert ist.Wagen ist ein WIRTSCHAFTLICHER TOTALSCHADEN obwohl es ein BMW 3er war

Die polizisten waren so dreist,als die mich mitnahmen um ein drogen test zu machen habe ich gefragt ob sie meine freundin auch mitnehmen da sie vorhin ohnmächtig wurde und unter shcock ist sowie zuckerkrank.

Die sagten NEIN ES WÜRDE NICHT GEHEN DIE MUSS SELBST SEHNE WIE SIE WEGKOMMT

udn sie wohnt in GElsenkirchen also ca.30km vom Unfallort entfernt


BITTE UM DRINGENDE ANTWORT


Kontakt: sevdigimsin-nrw@hotmail.de

bzw. per sms 01746798013

es wäre sehr nett wenn ich tipps bekommen könnte


von firat-36- am 02.09.2007 20:46
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
--- editiert vom Admin


von guest123-1156 am 02.09.2007 21:21
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Leider kenne ich mich mit Verkehrsrecht nicht wirklich gut aus, möchte aber trotzdem eine Einschätzung dazu abgeben:
1. Eine Straftat zumindest nach §142 Absatz 1 StGB lag nicht vor, da niemand vor Ort war, mit dem man die nötigen Feststellungen hätte treffen können und aufgrund des Zustands der Freundin das Warten auf eine solche Person nicht vertretbar gewesen wäre. Demnach ist das Enfernen wohl auch als berechtigt anzusehen.
2. Nach Absatz 2 macht sich allerdings auch derjenige strafbar, der die nötigen Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. Wenn man das ganz kleinlich auslegt, könnte man vielleicht zu der Auffassung gelangen, dass die Polizei spätestens bei McDonalds hätte angerufen werden müssen.
3. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen kann, wenn innerhalb von 24 Stunden die Feststellungen freiwillig nachträglich ermöglicht. Ob das noch freiwillig sein kann, wenn die Polizei schon vor Ort ist, da bin ich überfragt; es ist aber jedenfalls zu deinen Gunsten auszulegen, dass du das vor Ort dann gleich zugegeben hast.
4. Sollte bedeutender Sachschaden entstanden oder jemand nicht unerheblich verletzt worden sein, dann ist der Täter einer Fahrerflucht nach §69 StGB in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen unzusehen und ihm der Führerschein zu entziehen. Ich würde im vorliegenden Fall allerdings nicht unbedingt davon ausgehen, dass der Richter hier den Regelfall sieht. Wie es mit Punkten und einem eventuellen Aufbauseminar aussieht, weiß ich nicht.


von DanielB am 02.09.2007 21:59
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
--- editiert vom Admin


von guest123-1156 am 02.09.2007 22:09
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