vorzeitige Auszahlung einer Rentenversicherung

24. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)
vorzeitige Auszahlung einer Rentenversicherung

Hallo,
ich habe seit Dezember 2003 ca. 4000 € in eine RV einbezahlt und diese zum 31.01.2006 gekündigt.
Die geschah weil mir der Versicherungsvertreter beim Abschluß nicht mitgeteilt hat, dass es sich dabei um eine dynamische RV handelt und mich das dann über kurz oder lang in den finanziellen Ruin getrieben hätte.
Nun habe ich die Rückzahlung in Höhe von 155,64 € erhalten und darf mich über einen Verlust von 3800 € freuen.
Zur Begründung wurde unter Anderem folgendes angeführt:


Einen weiteren Teil des Beitrages bnötigen wir, um die Kosten für die Verwaltung der Versicherung zu tragen. Die einmaligen, bei Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten, werden in der Rentenversicherung nicht gesondert neben den Beiträgen in Rechnung gestellt, sondern in der Anlaufzeit aus den ersten Beiträgen bestritten.


Ist dieser Absatz überhaupt noch gültig? Ich meine einen Bericht darüber gesehen zuhaben, das diese Kosten auf die gesamte Vertragslaufzeit verrechnet werden müssen.

Für Antworten bin ich sehr dankbar



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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Warum haben Sie nicht einfach die Dynamik rausgenommen?

Ich befürchte, dass Sie den Verlust hinnehmen müssen.

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#2
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallloo??

Wieso kündigen Sie die RV soeinfach??

Hätten Sie diese Beitragsfrei gestellt oder die Dynamik rausgenommen, dann hätten sie das Geld nicht verloren.... ich sag nur aua

Versuchen Sie die Kündiung zurückzunehmen, falls noch möglich.

Dann den Beitrag auf den niedrigsten Beitrag herabzusetzen, so das nur noch ne Mindestrente rauskommt.

Falls nicht mehr möglich, sag ich nur voreilig gehandelt!

Wo hatten Sie die RV?

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#3
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antwort @murgab.

@HiMan1000

Ich wusste bis dato nicht, dass ich die dynamik rausnehmen lassen kann, auch nichts über die Beitragsfreistellung! (an dieser Stelle danke ich noch einmal dem Versicherungsvertreter wegen seiner guten Beraterqualitäten).
Wenn das so ist, versuche ich die Kündigung rückgängig zu machen.

Abgeschlossen habe ich die Versicherung bei der Victoria.

Nun noch ein Nachsatz:

Da ich mich immer ärgere, wenn ich Teaderöffnungen wie

Ein Bekannter hat
oder
Ein Nachbar


lese, weil ich denke - können die nicht mal zu sich selbst stehen.

Also hier handelt es sich nicht um mich sondern um meine Lewbensgefährtin.

Gruß und Dank




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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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#4
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Geben Sie mir mal den Namen des Victoria Vermittlers. Hab zur Hauptverwaltung in München nen guten Draht. hi.man@gmx.de

Ich weiß, dass die Victoria Leben teilweise recht unkulant ist und wenig ausnahmen macht.
Ich werd mal sehen, was sich machen lässt.

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#5
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Hi Man1000,

der Vermittler heisst Fölsing und das Antwortschreiben bekam ich von der Frau Ertmer aus Düsseldorf.
Bei Unsere Zeichen steht im Brief:
VSLB3D-et- R 9584243-129-383

Ich würde mich freuen, wenn man da noch was machen könnte.:)

Gruß und schon jetzt ein schönes Wochenedne


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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Teilen Sie einfach der Versicherung mit, dass Sie die Kündigung widerrufen. Anschließend lassen Sie den Betrag auf ein Minimum reduzieren, nehmen die Dynamik raus und verkürzen die Laufzeit (dies nur, wenn es sein muß).

Viel Erfolg.

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#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

und das mit nem vertrag, der nach altem steuerrecht lief. man, sowas macht man doch nicht ohne sich beraten zu lassen.

der vertrag ist aufgehoben und abgerechnet, das ist nix mehr zu machen. ausser du kannst dem VR ein fehlverhalten vorwerfen.

gruß mF

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,

ich habe soeben mit der Victoria telefoniert. Dort wird jetzt geprüft, ob es technisch noch möglich ist, die stornierung rückgängig zu machen.

Hoffentlich bekomme ich imLaufe der nächsten Woche einen positiven Rückruf.

Nochmal Dank an alle die mir geholfen haben.

Gruß



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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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#9
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Genau, warte ab ob das noch möglich ist. Und dann mach es so wie MFriese es geschrieben hat.

Sollte nix klappen, werde ich mal sehn ob noch was zu bewirken ist. Kenn zwar nur einige aus München, mal sehn.

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#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

ja aber einfach ist das nicht. beispiel wäre, wenn derselbe vermittler die kündigung erwirkt hat um ein neues produkt zu verkaufen. er hat ja gar keine beratung in anspruch genommen.

hier kann er nur auf die gute laune des sachbearbeiters hoffen, eine verpflichtung zur rücknahme wie bei der voll-kb z.B. gibt es nicht.

gruß mF

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#11
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,

leider bekam ich von der Victoria einen ablehnenden Bescheid letzte Woche.
Die Freundliche Dame, mit der ich telefonierte versprach mir jedoch die Sache noch einmal zu prüfen und mich dann erneut anzurufen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Ich möchte mich noch bei mFriese, HiMan und murgab für die Antworten bedanken.

Gruß

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