Hallo,
ich habe da eine recht komplizierte Frage und hoffe das jemand mit ähnlicher erfahrung mir weiter helfen kann.
Wir haben eine 100qm grosse Wohnung und drei Kinder zwei von diesen Kindern haben eine leichte Behinderung (unser Sohn ist jetzt zwei und weder läuft noch noch spricht er). Der Kiderarzt hat uns nun für die Entwicklung unserer Kinder einen Hund empfohlen den wir auch alle gerne hätten´da er auch bei der Schwerhörigkeit meiner Frau ne grosse hilfe wäre.Leider steht bei uns im Mietvertrag das die Tierhaltung verboten ist ausser es handelt sich um Fische oder Ziervögel nun hätt ich gerne gewusst ob es trotzdem eine möglichkeit gibt einen Therapiehund zu halten?
Ein Atest für die Kinder und auch für die Frau würde ich bekommen.Ach und im Haus selber halten einige Nachbarn auch Katzen.
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank
-- Editiert von aikido am 21.02.2006 23:52:06
Hundehaltung in Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Schon mal an eine andere Wohnung/Haus gedacht?
Hallo,
ja hab ich aber leider kann ich aufgrund meiner Arbeit nicht aus dem Ort ziehen und eine bezahlbare Wohnung hier im Ort zu finden ist sehr schwierig.Und mit drei Kindern ist man leider nicht der ideale Mieter was die Suche noch schwieriger macht
-- Editiert von aikido am 22.02.2006 01:53:19
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann würde ich einfach mal versuchen mit dem Vermieter zu sprechen und evtl. auch mit den anderen Mietern.
Vielleicht haben ja alle ein einsehen.
Leider sagst Du nicht, wie gross die Wohnanlage ist. Zig Parteien oder nur ein paar???
Ich würde es aber mit 'Bitten' und Verständnis versuchen und nicht mit dem Attest 'drohen'.
Du solltest Dir aber auch im klaren sein, dass ein Hund nicht unbedingt einfach ein 'Ding' ist, was man sich zulegt und später einfach mal in die Ecke stellen kann.
ich denke, dass kaum jemand was dagegen haben wird. wenn ein hund so wichtig ist dürft ihr den bestimmt halten ...
hallo aikido,
ein hund, im speziellen ein therapiehund zu haben, ist sicherlich eine schöne sache. ich selbst habe einen cavalier king charles spaniel, der vorzugsweise als therapiehund eingesetzt wird. allerdings leben richtige therapiehunde bei ihrem besitzer, der ihn dazu ausbildet, nicht jeder hund ist dafür geeigenet. überlege gut, ob du dem hund auch seinen täglichen auslauf von mind. 2x 45min. bieten kannst, du ihn versorgen kannst, wenn er krank ist etc. ein hund bedeutet nicht nur viel freude, sondern auch viel arbeit und kosten ... welpenspielgruppe, erziehung, spielen, fellpflege, tierarzt etc. unterschätze das nicht ! oftmals werden solche tiere dann nach 1 oder 2 jahren entnervt im tierheim abgegeben ... wie wär es denn mit einer reittherapie für deine kinder ? auch dort sind die entwicklungserfolge sehr groß !
Wenn im Mietvertrag steht, das Tierhaltung verboten ist, können Sie nur auf die Kulanz des Vermieters hoffen.
Katzen sind von diesem Verbot i.d.R. nicht betroffen, d.h., mit dem Argument, dass Ihre Nachbarn welche haben, werden Sie nicht weiter kommen. Erklären Sie Ihrem VM die Situation, evtl. hat er Verständnis.
Erzwingen können Sie das Halten von Hunden nicht. Im Zweifel schaffen Sie sich eine Katze an.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Guten Tag,
auch wenn das ganze Thema schon lange her ist.
Folgende Dinge sind zu beachten.
Ein generelles Haustierverbot gibt es nicht. Alle und damit meine ich alle Mietverträge mit dieser Klausel verlieren Ihre Gültigkeit, zumindest was diese Klausel angeht.
Selbst ein kleiner Terrier fällt unter die Kleintierhaltung und darf nicht verboten werden. Laut OLG Bayern
Desweiteren, wenn Sie ein Attest vorweisen aus dem hervorgeht, das die Haltung eines Hundes ( keine Hunde die unter die Kampfhundeverordnung fallen ) zur Gesundheit beiträgt, ist der Vermieter/in machtlos, denn durch dieses Attest tritt eine Sonderregelung in Kraft. Der Vermieter/in, darf aber darauf bestehen, das man sich als Hundehalter eine Hundehaftpflicht Versicherung anschafft und diese aus Mietgegenstände abdeckt. Diese kosten ca. 60 Euro im Jahr je nach Hund.
Haben Sie also ein Attest und eine HHPV dann ist jeder Vermieter machtlos.
Woher ich das weis? Genau der Fall ist bei mir eingetreten und dank Mieterbund und den Urteilen der Gerichte konnte ich den Vermieter nur auslachen.
LG
Sascha
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--- editiert vom Admin
Hi,
sorry wenn ich mich evtl etwas unklar ausgedrückt habe.
OLG Bayern ist für einfach ein Begriff, da ich nicht mehr genau weis wo dort genau, das hätte ich aber erwähnen sollen, ich werde noch mal nach schauen ob das genaue Urteil im Netz finde.
Starke Worte sind es, ja das stimmt und genau deshalb habe ich es so geschrieben, da es diese Sonderregelung gibt.
Sicher wartet der Ursprungsposter nicht mehr auf eine Antwort nach gut 4 Jahren, aber es gibt Menschen die immer noch Fragen zu diesem Thema haben oder? Daher kann man diesen Menschen auch jetzt helfen.
Deine Frage zum Thema Mietgegenstände, eine gute HHPV deckt etwa 5Mio Euro ab für Mietsachen, das kleinere Übel wären Türen die angefressen oder zerkratzt werden könnten etc. Bis hin zu großen Dingen am Haus, auch wenn ein Hund das nie schaffen wird ein Haus dem Erdboden gleich zu machen. Ein Beispiel wäre hierfür die HKD, Haftpflichtkasse Darmstadt.
Ich hoffe geholfen zu haben.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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