rein interessehalber, weil dieses thema gerade im bezug auf premiere-kündigungen recht häufig vorkommt.
ab wann gilt ein einschreiben / Rückschein als zugestellt ?
zu dem termin, zu dem der empfang quittiert wurde oder zu dem termin, zu dem der erste zustellversuch unternommen wurde ?
einschreiben an premiere z.b. haben, wie ich aus eigener erfahrung weiss, eine seltsam lange zustelldauer. es kann ja mal passieren dass bei unserer post ein brief auch mehrere tage unterwegs ist, dass aber öffter (bei mir bereits zum dritten mal) ein einschreiben / rückschein erst nach einer woche zugestellt wird, ist schon etwas verwunderlich.
bei behördlichen schreiben meine ich mich an einen passus zu erinnern, das bei sendung als normaler brief das ganze am dritten tag nach absendung als zugestelt gilt.
kann ich als unternehmen an mich gerichtete einschreiben / rückschein wirklich bei meinem zuständigen postamt
bis zum ablauf der aufbewahrungsfrist liegen lassen, erst am letzten tag abholen und dann behaupten, tut mir leid, aber sie haben da eine (kündigungs)frist versäumt ?
wann gilt ein einschreiben als zugestellt ?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
am einfachsten ist das beim einwurfeinschreiben. das wird behandelt, wie jeder normaler brief. es genügt, das es bis 18.00 uhr in den briefkasten des empfängers geworfen wird. dann geht es noch am gleichen tag zu.
anders ist es beim übergabeeinschreiben (rückschein). hier tritt der zugang erst mit tatsächlicher aushändigung ein. daran ändert sich auch nichts, wenn der postbote einen benachrichtigungszettel hinterlässt.
nach diesen grundsätzen hätte es aber der empfänger in der hand, den zugang zu vereiteln, indem er einfach nicht zur post geht. was natürlich nicht sein kann. die lösung erfolgt über die rechtskonstruktion der zugangsverhinderung. holt der empfänger die abholbereite einschreibesendung trotz ordnungsgemäßer benachrichtigung nicht ab, obwohl ihm das möglich wäre, so geht dies zu seinen lasten. dies ist ausfluss von treu und glauben gem. § 242 und bedarf im einzelfall ner besonderen begründung. bei nem riesenverein, wie premiere, der ja auch besondere organisationspflichten hat, dürfte man die voraussetzungen recht leicht bejahen können.
das sind die dogmatischen grundsätze. nach wie vielen tagen die gerichte konkret bereit sind, den zugang wegen vereitelung zu fingieren, wäre noch nachzuschauen.
einen passus, wonach der zugang am dritten tag als bewirkt gilt, wird man im bgb wohl nicht finden. ich kenne das nur aus dem verwaltungsrecht.
noch ne frage zum schluss. warum eigentlich einschreiben rückschein und nicht nur ein einwurfeinschreiben ? kostet weniger, der zugang ist sicherer und hat den gleichen beweiswert.
nach allem was ich jetzt so gelesen und gegoogelt habe ist einwurfeinschreiben für eine kündigung wohl wirklich sinnvoller.
bin beim googeln auf einen fall der huk coburg gestossen. da schein es ähnlich zu sein wie bei premiere. alle sendungen die an die zentrale adressiert sind gehen ins zuständige postamt. die einschreiben/rückschein leiden dann dort wohl grundsätzlich einige zeit, bevor sie entgegen genommen werden.
das erklärt natürlich die extrem lange postlaufzeit bis zu zustellung.
in solchen fällen müsste aber dann eigentlich das ganzemit dem tag der hinterlegung als zugestellt gelten, denn sonst wäre das ja die von dir erwähnte zwangsverhinderung.
ich denke grosse unternehmen werden sioh schwer tun zu argumentieren, es war grad kein postbevollmächtigter anwesend und man hat es leider auch die nächsten tage nicht zur post geschafft.
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da gebe ich dir recht. grossen unternehmen wird es schwer fallen, zu sagen, dass es ihnen nicht eher möglich war, die briefe abzuholen. vor allem nicht, wenn wochen vergehen und dies regelmäßig passiert.
aber, ob dann wirklich schon am tag der hinterlegung der zugang fingiert werden soll - da hab ich meine zweifel. denn das zugangsprinzip beim übergabeeinschreiben heisst nun mal überreichen des briefes. ist jemand tatsächlich mal nicht anwesend und der brief geht zur post, kann dieser frühestens am nächsten tag abgeholt werden. wenn er das dann eine ewigkeit versäumt, müsste man für den fingierten zugang dann auch am üblichen verhalten anknüpfen. das hiesse für mich: zugang frühestens am ersten tag, an dem die sendung abholbar bereit lag. und das ist in der regel ein tag nach dem einwurf der benachrichtigungskarte.
naja. du siehst, viel aufwand für etwas, was man natürlich auch anders sehen kann. man müsste einfach mal nachschauen, wie es die gerichte handhaben. ich kanns nur leider nicht von hier aus.
habe grad mal bei meinem letzten einschreibe / R geschaut.
einlieferung bei meinem postamt 11.01.2006 abends.
onlineabfrage bei der post: die sendung liegt in unserer filiale am neumarkt 40, 22041 hamburg ab dem 17.01.2006 zu abholung bereit. das müsste dann eigentlich der tag nach dem zustellversuch sein. aber sie haben es seit 3 tagen schon wieder nicht geschaft das abzuholen.
ein schelm wer methode dahinter vermutet
na da steht dir ja wenigstens noch etwas spass bevor ...
kein problem, ich streite mich gerne mit premiere.
und bis jetzt haben sie zwar viel versucht, aber letztendlich immer einen rückzieher gemacht.
wenn ich mir die anschaue, wunder ich mich auch jedes mal, wie ein unternehmen mit so nem seltsamen umgang mit seinen kunden bestand haben kann.
und zugegeben - gegen so nen gegner ist man natürlich besonders motiviert.
viel erfolg !!!
ok, wenn jemand schuldlos ist, muss man das auch mal sagen.
heute war der rückschein in der post, entgegengenommen am 17.01.2006
bei der sendungsverfolgung der post steht aber immer noch, die sendung liegt seit 17.01.2006 zur abholung bereit.
wahnsinnig aktuell das ganze. könnte die sich auch schenken. kann premiere also mal nix dafür. muss man dann auch mal sagen.
soeben erspäht:
http://www.123recht.net/article.asp?a=15618
hier sieht jemand die verwendung von einwurfeinschreiben deutlich negativer. leider bleibt die begründung etwas vage. muss man wohl mal die zitierten artikel bemühen.
interessant.
also bleibe ich zukünftig doch bei meinem einschreiben / rückschein.
--- editiert vom Admin
ich glaube fax ist immer noch problematisch.
mit dem sendebericht kannst du ja nur nachweisen, dass du etwas abgeschickt hast. das es dort (lesbar) angekommen ist, ist damit nicht bewiesen.
soviel ich weiss wird das momentah von gerichten unterschiedlich beurteilt.
aber eine sichere kündigungsmethode ist das fax m.m.n. nicht.
--- editiert vom Admin
das mit dem leeren einschreiben kommt ja auch hier im forum immer wieder mal hoch. ich kenne allerdings bis jetzt keinen fall, wo jemand mit dieser argumentation vor gericht durchgekommen ist.
ich sehe beim fax bisher nur ein anderes problem. die kündigung ist ja eine empfangsbedürftige willenserklärung. und ein fax sehe ich genauso wie ein normales einschreiben. ich kann nachweisen, dass ich das ganze abgeschickt habe aber nicht das es auch tatsächlich angekommen ist. das mit der sendedauer ist allerdings ein guter hinweis.
inwieweit ein sendeprotokoll als nachweis anerkannt wird, weiss ich allerdings nicht. so ein protokoll dürfte an jedem computer relativ leicht nachzubasteln sein. wird das wirklich anerkannt ?
--- editiert vom Admin
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