Hallo zusammen!
Meine Großmutter ist mittellos (Kleine Rente und Sozialhilfe)im Pflegeheim verstorben.
Zu meinem Vater, der als Kind adoptiert wurde, haben wir seit ca.
18 Jahren keinen Kontakt mehr, mütterl.Seits war nie ein Kontakt da-kenne sie und diese Familie nicht!
Von Amtswegen war er angeblich auch nicht auffindbar.
Wohnungsauflösungskosten etc.habe ich damals getragen, weil man es mir einfach "auf´s Auge gedrückt" hatte, da ich einzige greifbare Angehörige bin/war (ihre Schwester lebte damals noch, weitere Verwandte sind auch da).
Vom Krankenhaus ins Heim: da musste alles schnell geschehen und Hilfe bei Behörden habe ich keine bekommen.
Nun sagte man mir vom Heim aus, ich müsse die Beerdigung beauftragen oder es ginge auch über das Ordnungsamt: aber dann bekäm ich jede Menge Ärger und die Kosten würden noch höher!
Da ich am Wochenende nicht da war, als es geschah, wurde ein ortsabsässiges Unternehmen beauftragt sie einzusargen.
Jenes wollte dann, daß ich der Beauftragte werde...
Freunde u.a. ein Arzt und eine Sozialarbeiterin in einem Krankenhaus sagten mir, ich solle bloß nichts unterschreiben!
Sozialamt druckste rum und sagte, ich müsse den Auftrag erteilen zur Bestattung, danach könne ich bei ihnen einen Antrag auf evtl. Erstattung stellen.
Nun habe ich gesagt, dass es über das Ordnungsamt laufen soll
(Erbausschlagung).
1. Können trotzdem Kosten auf mich zu kommen????
2. Muß ich evtl. einmal auch für Mutter/Vater oder leibl. Großeltern bezahlen?
Bin für jeden Rat dankbar
LG
Beerdigungskosten an (Stief-)Enkel ???
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
zu 1.: Ja, als Abkömmling bist Du unterhaltspflichtig und musst daher wahrscheinlich die Beerdigungskosten übernehmen. Dein Vater wäre allerdings vorrangig unterhaltspflichtig (§ 1615 Abs. 2 BGB
).
Ob das Ordnungsamt tatsächlich die Beerdigungskosten von Dir einfordert, ist eine andere Sache.
zu 2.: Für Vater/Mutter kann das auch passieren, wenn deren Nachlass für die Bezahlung der Beerdigung nicht ausreicht. Zu den leiblichen Großeltern ist das Verwandtschaftsverhältnis erloschen, daher besteht in dieser Hinsicht keine Unterhaltspflicht.
Korrektur zu 2.:
Das Verwandtschaftsverhältnis ist natürlich nur zu den leiblichen Eltern Deines Vaters erloschen.
Bezüglich der Eltern Deiner Mutter kann das Ganze auch passieren.
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