BesteAuktion - Forderung rechtens?

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BesteAuktion - Forderung rechtens?

Hallo und erstmal ein schönes neues Jahr euch allen!

Ich hoffe, dass ich in diesem Unterforum richti bin, denn eseinzelpositionen&re handelt sich um die Auktionsplattform "BesteAuktion", die, wie viele andere Plattformen, Ende 99/Anfang 2000 aus dem Boden sprießen.

Heute, vor einigen Minuten, bekam ich eine Email:

Hallo XXXX,

Sie haben in letzter Zeit erfolgreich Artikel über BesteAuktion
verkauft. Wir möchten Sie nun bitten, die dafür fällige Provision
in Höhe von 2.44 EUR zu überweisen. Dieser Betrag
beinhaltet 16% MwSt (=0.34 EUR).
Eine Einzelauflistung
der Rechnung finden Sie unter "Mein Konto" oder indem Sie
nachfolgendem Link folgen:

https://www.besteauktion.de/my_konto.php3?page=chnung_id=xxxx

Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 10 Tagen auf
nachfolgendes Konto:

Konto-Nr.: x
Bankleitzahl: x
Kreditinstitut: x
Verwendungszweck (Zeile 1): x
Verwendungszweck (Zeile 2): x
Betrag: 2.44 EUR
IBAN: x
BIC: x

Sollten Sie außerhalb von Deutschland leben, können Sie uns den fälligen
Betrag auch als Scheck an unten angegebene Adresse zukommen lassen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß und Erfolg bei BesteAuktion!

Ihr Team von BesteAuktion

--

Ich dachte zuerst an einen Hoax, so loggte ich mich ein, da ich tatsächlich vor Jahren einmal Artikel versteigert hatte; aber, soviel ich mich erinnern kann, gab es noch eine "Grenze" bei den Gebühren bzw. gab es gar keine? Es ist eben schon eine Ewigkeit her:

Rechnung Nummer #xxxx
Vorgangsnummer Datum Vorgang Auktionsnummer Betrag Saldo
x 18.06.00 Verkaufsprovision x -0.15 EUR -0.15 EUR
x 11.08.00 Verkaufsprovision x -0.54 EUR -0.69 EUR
x 17.08.00 Verkaufsprovision x -6.21 EUR -6.90 EUR
x 25.08.00 Gutschrift Auktion #x 6.21 EUR -0.69 EUR
x 28.10.00 Verkaufsprovision x -0.32 EUR -1.01 EUR
x 19.12.00 Verkaufsprovision x -0.52 EUR -1.53 EUR
x 16.01.02 Verkaufsprovision x -0.91 EUR -2.44 EUR

Rechnungsbetrag: 2.44 EUR

--

Ich hoffe, dass dies nicht zu sehr zerissen nach dem posten aussieht.

Nicht, dass ich mich wegen den 2,50 aufrege, aber es kam weder eine Mitteilung, dass Gebühren erhoben werden (nachträglich), noch dass sich die AGB geändert haben.

Wie gehe ich da am Besten vor?


von Bahnler am 01.01.2006 05:07
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Hallo Bahnler.

Sofern die Rechnungsmail NACH MITTERNACHT bei Dir eingegangen ist, ist die Forderung verjährt !

Dein letzter Verkauf hat im Januar 02 stattgefunden.
Die Verjährungsfrist für diesen letzten Verkauf begann also am 1.1.03 und ENDETE am 31.12.2005.
Unabhängig davon, ob es damals überhaupt eine Gebührenliste gab oder nicht ist die Forderung somit VERJÄHRT !

Du hast also 2 Möglichkeiten:

1. Du zahlst den Betrag.

2. Du bezahlst nicht und sitzt die Sache aus.
Natürlich könnte Dir dann die Plattform den Account löschen. Da Du aber seit 2002 kein Interesse mehr an einer Zusammenarbeit mit BesteAuktion gezeigt hast, dürfte Dir das wohl egal sein.
Du könntest theoretisch auch Mahnungen oder sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Mahnungen könntest Du einfach ignorieren. Einem gerichtlichen Mahnbescheid müßtest Du innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widersprechen (Begründung: "Die Forderung ist verjährt"). Ein entsprechendes Formblatt liegt meistens dem Mahnbescheid bei.

Meine Vermutung:

Möglicherweise hat irgendein Inkassobüro diese Uralt-Forderungen von BesteAuktion aufgekauft und versucht jetzt mit der Unwissenheit der Leute ( und satten Gebühren ) noch Reibach zu machen.
Pech nur, daß die Forderung ein paar Stunden zu spät bei Dir eingegangen ist. Dumm gelaufen

Darum UNBEDINGT die Rechnungsmail AUSDRUCKEN, damit Du einen Nachweis über Datum und Uhrzeit des Zugangs als Beweis hast.

Ein gutes neues Jahr wünscht Dir

RobertRatlos


-- Editiert von RobertRatlos am 01.01.2006 06:59:30


von RobertRatlos am 01.01.2006 06:53
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Hallo RobertRatlos,

vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Die Email kam am 01.01.2006 um 04:47 an. Interesse habe ich tatsächlich keine mehr, da es sich zu einem "Briefmarken/Postkarten-Umschlaghafen" entwickelt hat.

Liebe Grüße

Bahnler


von Bahnler am 01.01.2006 11:12
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Aber Vorsicht, wenn du denen jetzt schreibst: hihi.. die Forderung ist verjährt dann kommt das nem Schuldeingeständnis gleich und du hebst die Verjährung auf.. also am besten gar nicht antworten!

Bye


von Moonrayker am 01.01.2006 11:34
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Nene, ich schreib' denen gar nichts, hatte es ehrlich gesagt - bevor ich hier nachgefragt habe - vor.

Ich hoffe, dass das einloggen, um o.g. "Umsätze" abzufragen, keine weitere Auswirkungen hat.

Aber eine geschickte Methode, um noch an Geld zu gelangen, wobei das hier - im Gegensatz zu den großen Hütchenspieler - pipifax ist. Aber die Masse machts ja bekanntlich aus...


von Bahnler am 01.01.2006 12:36
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
dann kommt das nem Schuldeingeständnis gleich und du hebst die Verjährung auf

Nein. Verjährt ist verjährt, das wird nicht mehr 'aufgehoben'.

Trotzdem bleibt aber der Tip richtig, der Gegenseite gegenüber gar nicht zuzugeben, die Email überhaupt erhalten zu haben. Die sind nämlich beweispflichtig dafür, innert der Verjährungsfrist gemahnt zu haben.


von Mareike am 01.01.2006 14:37
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Wobei die Mahnung alleine nichts hilft.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"


von Mahnman am 01.01.2006 16:03
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
dachte ich mir schon Mareike.. wenn er jetzt am 31.12. hihi geschrieben hätte, hätte es die Verjährungsfrist verlängert.. richtig?!?

Moonrayker


von Moonrayker am 01.01.2006 16:52
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
Nö.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"


von Mahnman am 01.01.2006 18:01
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
eine mahnung unterbricht die verjjährung nicht.

und auch der hinweis dass eine gestellte forderung bereits verjährt ist, stellt kein schuldeingeständniss dar


von catwelatze am 02.01.2006 01:11
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>BesteAuktion - Forderung rechtens?
--- editiert vom Admin


von guest123-1707 am 02.01.2006 09:20
Status: Unsterblich (903 Beiträge)
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