Liebe Forumsmitglieder,
ich bin schwer erkrankt und bereits von der Krankenkasse ausgesteuert.
Nachdem ich - im zwischenzeitlich neu aufgenommenen Arbeitsverhältnis - wieder erkrankt bin, habe ich ALG I beantragt, da kein Anspruch auf Krankengeld mehr besteht.
Die Agentur für Arbeit hat daraufhin gesagt, dass sie die Prüfung der Erwerbsfähigkeit einleitet, ich habe den Gesundheitsfragebogen und Unterlagen an den Medizinischen Dienst eingereicht.
Die Agentur hat mich dann mündlich an das Jobcenter verwiesen, da aufgrund des Arbeitsverhältnisses angeblich
- kein Anspruch mehr auf die Nahtlosigkeitsregel besteht
und
- ich dem Arbeitsmarkt bis zur Klärung der Erwerbsfähigkeit nicht zur Verfügung stehen würde.
Das Jobcenter hat diese Begründung akzeptiert und leistet.
Auf den Antrag ALG I erfolgte kein Bescheid, eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst fand noch nicht statt.
Die von mir an den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit übersandten Unterlagen erhielt ich nach einigen Monaten mit Anschreiben der Agentur für Arbeit dankend zurück.
Das Jobcenter hat nun bei der Agentur für Arbeit angerufen.
Jetzt kommt’s:
Die Agentur für Arbeit hat den Antrag nicht weiter bearbeitet!
Warum? Darüber hat auch das Jobcenter keine Information bekommen.
Das Jobcenter möchte jetzt die Prüfung der Erwerbsfähigkeit nachholen, wenn ich damit einverstanden bin.
Ich bin höchst verunsichert, ob ich dem zustimmen soll, da mein Antrag - ob bearbeitet oder nicht - bei der Agentur für Arbeit noch läuft, ich meinen Mitwirkungspflichten nachgekommen bin und ich nicht weiss, ob sich die Prüfung der Erwerbsfähigkeit beim Jobcenter in irgendeiner für mich nachteiligen Weise von der Prüfung bei der Agentur für Arbeit unterscheidet.
Bevor ich zum Anwalt gehe, möchte ich erst einmal Euren Rat hören. Danke dafür.
-- Editiert von gloegg am 22.10.2017 11:56
Agentur für Arbeit verschlampt Antragsbearbeitung
22. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. Oktober 2017 | 11:55
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Agentur für Arbeit verschlampt Antragsbearbeitung
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2017 | 12:35
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatDie Agentur hat mich dann mündlich an das Jobcenter verwiesen, da aufgrund des Arbeitsverhältnisses angeblich :
- kein Anspruch mehr auf die Nahtlosigkeitsregel besteht
und
- ich dem Arbeitsmarkt bis zur Klärung der Erwerbsfähigkeit nicht zur Verfügung stehen würde.
Das sind doch genau die Punkte, für welche es die Nahtlosigkeitsregelung gibt?!
ZitatDas Jobcenter möchte jetzt die Prüfung der Erwerbsfähigkeit nachholen, wenn ich damit einverstanden bin. :
Solange da nichts schriftlich kommt, würde ich da gar nix machen. Sollen die sich mit der Arbeitsagentur auseinandersetzen.
Und 6 Monate nach Antragstellung ist eine Untätigkeitsklage möglich.
-- Editiert von Tasti123 am 22.10.2017 12:35
#2
Antwort vom 22. Oktober 2017 | 14:23
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Ich bin auch davon ausgegangen, dass die Nahtlosigkeitsregelung für diesen Fall gilt.
Dagegen argumentiert wurde, dass ich nach der Aussteuerung wieder Arbeit aufgenommen hätte.
Ich bin jedoch der Meinung, dass die Tatsache an sich, nämlich, dass ich
-wegen der Aussteuerung kein Krankengeld mehr bekomme
und
-wegen der Erkrankung und der Feststellung der Erwerbsfähigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe,
dafür ausreicht, nach der Nahtlosigkeitsregel behandelt zu werden.
Abwarten möchte ich nicht weiter, das Jobcenter wird mich in den nächsten Tagen auffordern, den Antrag auf Prüfung der Erwerbsfähigkeit erneut zu stellen, und ich möchte vorbereitet sein...
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