Agentur für Arbeit verschlampt Antragsbearbeitung

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
Agentur für Arbeit verschlampt Antragsbearbeitung

Liebe Forumsmitglieder,

ich bin schwer erkrankt und bereits von der Krankenkasse ausgesteuert.

Nachdem ich - im zwischenzeitlich neu aufgenommenen Arbeitsverhältnis - wieder erkrankt bin, habe ich ALG I beantragt, da kein Anspruch auf Krankengeld mehr besteht.

Die Agentur für Arbeit hat daraufhin gesagt, dass sie die Prüfung der Erwerbsfähigkeit einleitet, ich habe den Gesundheitsfragebogen und Unterlagen an den Medizinischen Dienst eingereicht.

Die Agentur hat mich dann mündlich an das Jobcenter verwiesen, da aufgrund des Arbeitsverhältnisses angeblich

- kein Anspruch mehr auf die Nahtlosigkeitsregel besteht

und

- ich dem Arbeitsmarkt bis zur Klärung der Erwerbsfähigkeit nicht zur Verfügung stehen würde.

Das Jobcenter hat diese Begründung akzeptiert und leistet.

Auf den Antrag ALG I erfolgte kein Bescheid, eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst fand noch nicht statt.

Die von mir an den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit übersandten Unterlagen erhielt ich nach einigen Monaten mit Anschreiben der Agentur für Arbeit dankend zurück.

Das Jobcenter hat nun bei der Agentur für Arbeit angerufen.

Jetzt kommt’s:

Die Agentur für Arbeit hat den Antrag nicht weiter bearbeitet!

Warum? Darüber hat auch das Jobcenter keine Information bekommen.

Das Jobcenter möchte jetzt die Prüfung der Erwerbsfähigkeit nachholen, wenn ich damit einverstanden bin.

Ich bin höchst verunsichert, ob ich dem zustimmen soll, da mein Antrag - ob bearbeitet oder nicht - bei der Agentur für Arbeit noch läuft, ich meinen Mitwirkungspflichten nachgekommen bin und ich nicht weiss, ob sich die Prüfung der Erwerbsfähigkeit beim Jobcenter in irgendeiner für mich nachteiligen Weise von der Prüfung bei der Agentur für Arbeit unterscheidet.

Bevor ich zum Anwalt gehe, möchte ich erst einmal Euren Rat hören. Danke dafür.


-- Editiert von gloegg am 22.10.2017 11:56

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
Die Agentur hat mich dann mündlich an das Jobcenter verwiesen, da aufgrund des Arbeitsverhältnisses angeblich

- kein Anspruch mehr auf die Nahtlosigkeitsregel besteht

und

- ich dem Arbeitsmarkt bis zur Klärung der Erwerbsfähigkeit nicht zur Verfügung stehen würde.


Das sind doch genau die Punkte, für welche es die Nahtlosigkeitsregelung gibt?!

Zitat (von gloegg):
Das Jobcenter möchte jetzt die Prüfung der Erwerbsfähigkeit nachholen, wenn ich damit einverstanden bin.


Solange da nichts schriftlich kommt, würde ich da gar nix machen. Sollen die sich mit der Arbeitsagentur auseinandersetzen.

Und 6 Monate nach Antragstellung ist eine Untätigkeitsklage möglich.

-- Editiert von Tasti123 am 22.10.2017 12:35

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich bin auch davon ausgegangen, dass die Nahtlosigkeitsregelung für diesen Fall gilt.

Dagegen argumentiert wurde, dass ich nach der Aussteuerung wieder Arbeit aufgenommen hätte.

Ich bin jedoch der Meinung, dass die Tatsache an sich, nämlich, dass ich

-wegen der Aussteuerung kein Krankengeld mehr bekomme

und

-wegen der Erkrankung und der Feststellung der Erwerbsfähigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe,

dafür ausreicht, nach der Nahtlosigkeitsregel behandelt zu werden.

Abwarten möchte ich nicht weiter, das Jobcenter wird mich in den nächsten Tagen auffordern, den Antrag auf Prüfung der Erwerbsfähigkeit erneut zu stellen, und ich möchte vorbereitet sein...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.