Vorfahrt Radweg ja/ nein

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
jaber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorfahrt Radweg ja/ nein

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Meiner - lediglich auf Intuition beruhenden - Meinung nach haben Autofahrer Vorfahrt, da deren Fahrbahn durchgängig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Das sehe ich wie teador. Der Radweg kann durch den Verlauf nicht mehr als Bestandteil der Hauptstraße eingestuft werden.

Auch die Straßenmarkierung, sowie die Beschilderung machen deutlich, dass die Autofahrer Vorfahrt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich komme zum gleichen Ergebnis, allerdings mit einer etwas anderen Begründung.

Der Radweg kreutzt die Straße nicht mehr im direkten Kreuzungsbereich, sondern deutlich abseits davon.
Die Entfernung hab ich aber nur grob anhand der Länge der Mittellinie geschätzt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Der Radweg hat doch mit der Straßenbeschilderung gar nix zu tun!?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
321moep
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Radweg ist mMn nicht mehr Straßenbegleitend (da zu weit abgesetzt) zur Hauptstraße. Daher müsste, wenn es sich nicht um einen abgesenkten Bordstein o.Ä. handelt und auch keine weiteren Verkehrsschilder die Vorfahrt regeln, Rechts vor Links gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Daher müsste, wenn es sich nicht um einen abgesenkten Bordstein o.Ä. handelt und auch keine weiteren Verkehrsschilder die Vorfahrt regeln, Rechts vor Links gelten.


Nein, der Radweg gehört nicht zur Fahrbahn, sondern ist ein anderer Straßenteil im Sinne des § 10 StVO . Es gilt daher nicht rechts vor links sondern es bleibt dabei, dass die Autofahrer Vorfahrt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
321moep
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, der Radweg gehört nicht zur Fahrbahn, sondern ist ein anderer Straßenteil im Sinne des § 10 StVO . Es gilt daher nicht rechts vor links sondern es bleibt dabei, dass die Autofahrer Vorfahrt haben.


In meinen Augen ist der Radweg in diesem Fall eine eigenständige Straße (er kann ja zu keiner Fahrbahn gehören, da keine in der nähe ist) und damit kein Einfahren/Anfahren gegeben. Halt eine klassische Kreuzung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
In meinen Augen ist der Radweg in diesem Fall eine eigenständige Straße (er kann ja zu keiner Fahrbahn gehören, da keine in der nähe ist) und damit kein Einfahren/Anfahren gegeben. Halt eine klassische Kreuzung.


Diese Auffassung wird von der Rechtsprechung aber nicht geteilt.
https://www.verkehrslexikon.de/Module/AndererStrassenteil.php

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
321moep
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von hh):
Diese Auffassung wird von der Rechtsprechung aber nicht geteilt.
https://www.verkehrslexikon.de/Module/AndererStrassenteil.php


Wie kommst du da drauf? Davon abgesehen dass das "verkehrslexikon" kein Gesetzgeber ist, wird hier vermutlich auch der Straßenbegleitende Radweg gemeint sein. Wenn die Straße nur aus dem Radweg besteht, ist dieser ja nicht nur ein "teil" davon.
Sämtliche auf der Seite aufgeführte Urteile haben mit der Situation hier auch nichts zutun, da geht es immer ums "Einfahren" (nicht kreuzen) von einem die Fahrbahn begleitenden Radweg. Dieser ist natürlich ein anderer Straßenteil, keine Frage.

Davon ab wäre zu klären ob diese Wege denn überhaupt Radwege sind, wenn tatsächlich keine Beschilderung herscht würde ich auch das erstmal verneinen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Straße nur aus dem Radweg besteht, ist dieser ja nicht nur ein "teil" davon.


Auch wenn man einen alleinigen Radweg als Straße einordnet, so fehlt es dem Radweg aber an der Fahrbahn. Wenn der Radweg aber keine Fahrbahn hat, dann kann er nur ein anderer Straßenteil sein. Alternativ kann der Radweg wie bei einer verkehrsberuhigten Zone auch eine Sonderfläche sein. Aber auch in dem Fall hätte der Radfahrer keine Vorfahrt.

Sowohl die Straßenmarkierung als auch die Beschilderung machen in dem hier diskutierten Beispiel zusätzlich deutlich, dass die Radfahrer keine Vorfahrt haben.

Zitat:
Davon ab wäre zu klären ob diese Wege denn überhaupt Radwege sind, wenn tatsächlich keine Beschilderung herscht würde ich auch das erstmal verneinen.


Mag sein, ändert aber nichts daran, dass der Weg keine Vorfahrt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
jaber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich löse auf. Die Radwege haben in Wirklichkeit Vorfahrt gewähren Schilder, also haben die Autos Vorfahrt.

Allerdings lassen mich hier Autofahrer immer wieder passieren, halten an und lassen mir die Vorfahrt. Entweder sind sie Fahrradfahrerfreundlich oder unsicher...

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Entweder sind sie Fahrradfahrerfreundlich oder unsicher...


Sie sind unsicher, bzw. sie irren sich über die Vorfahrtsregelung. Während die Unsicherheit des Autofahrers in der Situation ziemlich ungefährlich ist, kann ein Irrtum eines Radfahrers über die Vorfahrtsregelung fatale Folgen haben. Daher stehen die Schilder dort zur Klarstellung, obwohl sie rein formell dort nicht stehen müssten.

Insgesamt bleibe ich dabei, dass die Radfahrer auch ohne Beschilderung an der Stelle keine Vorfahrt hätten. Da in der Rechtsprechung zur Vorfahrtsituation erwartet wird, dass die Verkehrsteilnehmer aus dem Gesamtzusammenhang entscheiden, wie die Vorfahrtregelung tatsächlich ist, kann es durchaus zu Unsicherheiten und Irrtümern kommen.

Viel verbreiteter als die Meinung von 321moep, dass dort rechts vor links gelten könnte ist die Auffassung, dass der Radweg trotz der Verschwenkung Teil der Hauptstraße bleibt und dass aus diesem Grund die Radfahrer Vorfahrt haben. Dann müssten die Stop-Schilder für die Autofahrer aber vor dem Radweg und nicht erst direkt an der Einmündung in die Hauptstraße stehen.

Vergleichbares erlebt man häufig im Zusammenhang mit verkehrsberuhigten Zonen, wo viele Verkehrsteilnehmer auch unsicher sind. Da habe ich schon Diskussionen mit erfahrenen Autofahrern geführt, die nicht glauben wollten, dass beim Verlassen einer verkehrsberuhigten Zone kein rechts vor links gilt, sondern derjenige, der aus der verkehrsberuhigten Zone kommt nie Vorfahrt hat. Und selbst, wenn man solchen Verkehrsteilnehmern den Wortlaut des § 10 StVO zeigt, geht die Diskussion weiter, was denn eine verkehrsberuhigte Zone ist, denn umgangssprachlich wird die häufig (und fälschlich) als Spielstraße bezeichnet.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
321moep
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von hh):
Auch wenn man einen alleinigen Radweg als Straße einordnet, so fehlt es dem Radweg aber an der Fahrbahn. Wenn der Radweg aber keine Fahrbahn hat, dann kann er nur ein anderer Straßenteil sein.

Wieso kann ein Straße, die lediglich aus einem Radweg besteht nicht auch eine Fahrbahn haben?

Zitat (von hh):

Sowohl die Straßenmarkierung als auch die Beschilderung machen in dem hier diskutierten Beispiel zusätzlich deutlich, dass die Radfahrer keine Vorfahrt haben.

Straßenmarkierungen regeln aber keine Vorfahrt, von welcher Beschilderungen sprichst du?

Zitat (von hh):
Mag sein, ändert aber nichts daran, dass der Weg keine Vorfahrt hat.

Natürlich, komplett ohne Schilder ist es eine Straße wie die, die sie Kreuzt. Ohne Vorfahrtschilder/LZA/.. keine Vorfahrtsregelung.

Zitat (von jaber):
Ich löse auf. Die Radwege haben in Wirklichkeit Vorfahrt gewähren Schilder, also haben die Autos Vorfahrt.

Gut so, wie man hier sieht könnte es sonst für den ein oder anderen gefährlich werden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Wieso kann ein Straße, die lediglich aus einem Radweg besteht nicht auch eine Fahrbahn haben?


Das ergibt sich z.B. aus den Erläuterungen zu Zeichen 237.

Zitat:
Straßenmarkierungen regeln aber keine Vorfahrt, von welcher Beschilderungen sprichst du?


Richtig, die gestrichelte Wartelinie (Zeichen 341) kann aber nur an einer Stelle aufgebracht sein, an der man die Vorfahrt gewähren muss. Hätte der Radweg Vorfahrt, dürfte sich dort nicht das Zeichen 341 befinden. Das Zeichen 341 selbst regelt aber keine Vorfahrt, sondern stellt nur eine Empfehlung dar, wo derjenige, der Vorfahrt zu gewähren hat warten soll.

Ich spreche von den auf dem Bild eingetragenen Stop-Schildern (Zeichen 206). Wenn der Radweg noch als Bestandteil der Hauptstraße gelten soll und damit Vorfahrt hätte, dann wären sowohl Zeichen 205 oder 206 als auch die Haltelinie (Zeichen 294) vor dem Radweg angebracht.

Zitat:
Natürlich, komplett ohne Schilder ist es eine Straße wie die, die sie Kreuzt.


Das bestreite ich nach wie vor. Die bekannteste Situation, bei der diese Aussage offensichtlich falsch ist, ist die verkehrsberuhigte Zone. Und Zeichen 237 führt "nur" zu einer Radwegebenutzungspflicht. Wenn das Zeichen fehlt, wird deswegen aus einem Radweg weder eine Fahrbahn noch eine Straße.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von jaber):
Ich löse auf. Die Radwege haben in Wirklichkeit Vorfahrt gewähren Schilder, also haben die Autos Vorfahrt.

Sie lösen damit nicht auf, Sie erschaffen einen neuen Sachverhalt.
Wenn an einer rechts-vor-links-Stelle plötzlich Vorfahrts-Schilder stehen, gelten auch andere Regeln als ohne.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hh):
Daher stehen die Schilder dort zur Klarstellung, obwohl sie rein formell dort nicht stehen müssten.


So hab ich es auch kennengelernt.

Wir haben in Dortmund eine fast identische Situation. Ausfahrt von der B45 Rombergpark stadtauswärts.
Dort kam es vor Jahren nach dem ersten Umbau (Verlegung des Radweges weiter nach rechts) zunächst immer wieder zu Vorfällen zwischen Autofahrern, die die B54 verlassen und zu Radfahrern, die weiter neben der B54 stadtauswärts fahren wollen.

Daraufhin hat sich die Stadt Do zur Beschilderung entschlossen, wobei in der Sitzung ausdrücklich vom zuständigen Amt darauf hingewiesen wurde, dass eine Beschilderung nicht zwingens sei, weil der Radweg zu weit nach rechts ausschwenkt, um noch zur Kreuzung (Abfahrt) zu zählen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
321moep
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das ergibt sich z.B. aus den Erläuterungen zu Zeichen 237.

Ahh, das klingt tatsächlich so als würde sich das ausschließen. Ich finde das aber trotzdem zu wage, gibt es denn keine Urteile die diese Frage klären? Ist dir zufällig etwas bekannt?

Zitat (von hh):
Ich spreche von den auf dem Bild eingetragenen Stop-Schildern (Zeichen 206). Wenn der Radweg noch als Bestandteil der Hauptstraße gelten soll und damit Vorfahrt hätte, dann wären sowohl Zeichen 205 oder 206 als auch die Haltelinie (Zeichen 294) vor dem Radweg angebracht.

Hier ist für mich halt klar, dass der Radweg nicht begleitend ist sondern eine separate Straße darstellt. Wenn der Radweg begleitend wäre und mit Zeichen 205 beschildert, würde dies übrigens auch für die Fahrbahn gelten, da diese generell nur für die komplette Straße gelten können. (Soweit die Theorie, gab da wohl ein paar putzige Urteile in letzter Zeit zu diesem Thema...)

Zitat (von hh):
Das bestreite ich nach wie vor. Die bekannteste Situation, bei der diese Aussage offensichtlich falsch ist, ist die verkehrsberuhigte Zone. Und Zeichen 237 führt "nur" zu einer Radwegebenutzungspflicht. Wenn das Zeichen fehlt, wird deswegen aus einem Radweg weder eine Fahrbahn noch eine Straße.

Aber eine verkehrsberuhigten Zone muss doch entsprechend Beschildert sein, sonst ist es keine! Ein Feldweg muss als solcher erkennbar sein. Ein abgesenkter Bordstein auch. Alle dies wäre hier (ohne Beschilderung auf dem "Radweg") nicht gegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
gibt es denn keine Urteile die diese Frage klären? Ist dir zufällig etwas bekannt?


Ja die gibt es und dabei geben die Gerichte wirklich ihr Bestes um sich ja nicht konkret festlegen zu müssen. Zu der konkreten Fragestellung habe ich kein Urteil gefunden, dennoch ein paar Auszüge, wie Gerichte mit solchen Fragestellungen umgehen:

Zunächst einmal zur Einordnung um welche Art von von Weg/Straße usw. es sich handelt

OLG München:
Zutreffend geht das Landgericht mit der herrschenden Meinung davon aus, dass der Begriff „Feld- oder Waldweg" sich allein nach dem äußeren Anschein (Beschaffenheit) und nicht nach der Verkehrsbedeutung richtet (vgl. Hentschel-König, StVR, 40. Aufl., § 8 StVO Rn. 36).

OLG Rostock
Ein Feld- und Waldweg im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO definiert sich nicht nach seinem äußeren Erscheinungsbild, sondern nach der Verkehrsbedeutung.

Und jetzt? Wonach soll sich der Verkehrsteilnehmer nun richten? Aber wir haben ja noch den BGH, auf dessen älteres Urteil sich übrigens beide OLG beziehen:
Unter Feldwegen und Waldwegen sind nur solche Straßen zu verstehen, die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben. Wenn der Weg weder zu einer Ortschaft, noch zu einem Gebäude, noch zu einem Wirtschaftsbetrieb, sondern allein zu Feldern führt, handelt es sich um einen Feldweg, der gegenüber der Landesstraße untergeordnet ist.

Aha, das heißt also, wenn man sich so einer Kreuzung nähert, dann muss man zunächst einmal prüfen, wohin der Weg überhaupt führt um festzustellen, wer denn da Vorfahrt hat. lle:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html#strassenbegleitend

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.966 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen