Schadensforderung bei Mietwagen

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Zora123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensforderung bei Mietwagen

Guten Tag.

Am 14.09 hat mein Freund einen Transporter bei einem Autoverleih gemietet. Er hatte sich entschieden, das Auto ohne Versicherung zu mieten. Die Übergabe wurde schnell und oberflächlich abgehandelt, d.h. er unterschrieb, dass es keine Schäden bis auf einen verbeulten Radkasten gebe.
Am nächsten Morgen, nachdem er das Auto abends wieder auf den Parkplatz zurückgestellt hatte, rief der Autoverleih an: 3 Schäden, die sich auf 3000€ belaufen würden, wären verursacht worden.
Da wir kurze Zeit später in Urlaub flogen, konnten wir uns die behaupteten Schäden nicht ansehen. Nichtsdestotrotz sind die Vorwürfe absurd, da mein Freund keinen Unfall hatte und es sich lediglich um eine kurze Strecke für den Transport weniger Möbel handelte.
Letzte Woche kam erst die Forderung/Rechnung. Das Konglomerat von 10 Seiten ist uns nicht ganz verständlich.
Der Autoverleih beschränkt sich nun auf den vorher festgelegten Selbstbehalt im Schadensfall von 1100€, obwohl die Rechnung 3494€ beträgt. Repariert wurde u.a eine Seitenwandbeplankung vor dem Radlauf ( vllt der im Protokoll erwähnte Schäden ?) und an der Fahrertür etc.
Es steht außerdem: " Die Sachverständigenleistung Reparaturkostenkalkulation erfolgte auftragsgemäß ohne Objektbesichtigung nach Aktenlage. Relevante Faktoren wie Sonderausstattung und Angaben des Auftraggebers über Unfalleinwirkungen fanden Berücksichtigung, soweit sie auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen beurteilt werden konnten" Seiten später die gutachterliche Stellungnahme: "In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird eine Reparaturkostenkalkulation/ ein Gutachten nach Aktenlage erstellt, obwohl die gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegte Schadenobergrenze überschritten ist. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es bei komplexen Schadenbildern zu nicht regressfähigen Fehleinschätzungen kommen kann"
Meine Frage ist: Haben wir jetzt einfach Pech beziehungsweise zu viel Naivität gehabt und müssen zahlen? Oder können wir dagegen irgendwie vorgehen? Es geht ja nun nicht aus der Rechnung hervor, wofür wir die 1100€ zahlen sollen? Warum sollte der Autoverleih so nett sein und uns 2300€ erlassen?
Es gibt kein Gutachten, nur die Reparaturkostenkalkulation - die Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll reicht als Beweislast, dass die Schäden von meinem Freund verursacht worden sein sollen?
Die Reparatur erfolgte am 19.10.
Für Einschätzungen danke ich im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Zora123):
Warum sollte der Autoverleih so nett sein und uns 2300€ erlassen?


Vermutlich hat er nicht noch einmal in die Unterlagen geschaut und ist davon ausgegangen, dass kein vernünftiger Mensch ein Fahrzeug ohne Versicherung mietet. Aber die Motivation der Firma ist doch nebensächlich.

Entscheident sind belegbare Fakten: da gibt es zum einen
A) ein vom Freund unterschriebenes Protokoll
und sicher auch
B) Bilder vom beschädigten Fahrzeug.

Der Freund hat sich den Schaden nicht zeigen lassen - eine Bewertung dieser Nichthandlung erspare ich mir lieber, denn sie würde drastisch ausfallen.

Was hat er jetzt an belegbaren Fakten in der Hand um die Forderung abwehren zu können?

Berry

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#2
 Von 
Zora123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Wie gesagt, standen wir kurz vor Abflug - wir hätten also zurückkehren müssen und den Flug canceln, um die behaupteten Schäden zu begutachten.
Wir haben keine Fotos bekommen, obwohl zugesagt.
Also verstehe ich das richtig, dass wir keine Handhabe haben? Es handelt sich ja offenbar 'nur' um eine Kostenkalkulation - die Schäden müssten dann ja noch sichtbar sein? Auch wurde eingeräumt, dass lediglich aus Aktenbeschreibung durchaus Fehleinschätzung resultieren können. Da könnte ja auch alles in der Akte stehen - was nicht stimmt.
Ich kann ja nun aus dieser Kostenkalkulation nicht erkennen, ob die Seitenwandbeplankung vor dem Radlauf, die so kostenintensiv zu sein scheint - nicht eigentlich der schon im Protokoll vermerkte Schaden am Radkasten ist.
Vielen Dank im Voraus.
Zora

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Zora123):
nachdem er das Auto abends wieder auf den Parkplatz zurückgestellt hatte,

Wenn man einen Mietwagen zurück gibt, dann sichert man doch Beweise über den Zustand innen und außen? Nicht gemacht?

Wie waren denn die genauen vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Rückgabe?



Der Vermieter will Geld, er müsste also beweisen, was für Schäden tstschälich vorhanden waren und das die Schäden von euch verursacht wurden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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