Verlängerung des Aufenthaltstitels Ausländischer Student

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476486-28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlängerung des Aufenthaltstitels Ausländischer Student

Hallo Zusammen,

ich studiere in Dortmund und leider würde ich immer aufgefordert einen Nachweis über finanzielle Sicherung in Form von Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung vorzuliegen. Ich kenne andere Studenten in München, Göttingen und Kaiserslautern, die Ihre Aufenthalt ohne die vorgenannte Nachweise verlängern könnten (Arbeitsvertrag, HiWi mit 300 euro monatlich und girokonto). Ich selber habe einen Arbeitsvertrag aber wurde als Nachweis abgelehnt. Der Sachbearbeiter meinte, dass die Regeln sind die gleiche in alle Bundesländer und was meine Freunde mir erzählt haben stimmt nicht, allerdings, würden meine Freunde nicht lügen. Ich möchte mal wissen ob überhaupt ein feste Regel dafür gibt oder ist die Entscheidung von Sachbearbeiter bzw. Ausländerbehörde abhängig.

Zweitens, während meines Bachelor Studiums in Gießen, habe ich ein Praktikum mit monatlichen Einkommen von 850 Euro durchgeführt und wurde den Vertrag als Finanzielle Sicherung akzeptiert. Jetzt in Dortmund studiere Master und will gerne wieder ein Praktikum absolvieren, aber der Sachbearbeiter meinte, dass der Aufenthaltstitel ausschließlich mit einem Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung verlängert würde, egal ob es sich um ein bezahltes und nicht bezahltes Praktikum handelt. Stimmt das eigentlich?

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4 Antworten
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#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Welche finanziellen Mittel müssen z.B. auf einem Sperrkonto vorhanden sein, um den Aufenthaltstitel zu verlängern?

Die Höhe der Summe, die für den Erhalt bzw. die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis auf dem Konto sein muss, ist gesetzlich festgelegt und entspricht dem aktuellen BAföG-Satz. Momentan beträgt die Summe 659 Euro monatlich, das sind 7.908 Euro pro Jahr.

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#2
 Von 
recht88
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Momentan beträgt die Summe 659 Euro monatlich, das sind 7.908 Euro pro Jahr.


Stimmt nicht. 735 Euro. Wurde erhöht. Also 8820 Euro im Jahr.

Quelle : https://www.bafoeg-rechner.de/

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Das Leben ist schön, auch wenn es vergeht.

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#3
 Von 
go523186-66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine ähnliche Frage zu diesem Thema:

Ist es denn generell möglich eine VE abzugeben, nach dem der Ausländer, wie in dem obigen Fall schon ein Studium begonnen hat ?

Ab wann wäre diese denn gültig ? Denn die Einreise an sich leigt ja schon hinter.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

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