Nacktfotos

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476473-60
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nacktfotos

Anfangs des Jahres, habe ich einen Bekannten von mir angezeigt, da er freizügige Fotos veröffentlicht hat. Jedoch hat die Polizei meiner Stadt trotz Beweise nicht richtig ermittelt. Der Täter behauptete, er hätte die Fotos gelöscht damit war der Fall auch abgeschlossen. Jetzt stellt sich jedoch herraus, dass er die Fotos weiter geschickt hat. Leider habe ich jetzt keine Beweise sondern 3 Zeugen.Was soll ich tun?,habe ich überhaupt eine Chance ?

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Leider habe ich jetzt keine Beweise sondern 3 Zeugen.Was soll ich tun?


Die Zeugen zur Polizei schicken und dort eine Aussage machen lassen.

Zitat:
habe ich überhaupt eine Chance ?


Wenn die Staatsanwaltschaft bzw. in weiterer Folge ein Gericht den Aussagen der 3 Zeugen Glauben schenkt, dann ja.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
da er freizügige Fotos veröffentlicht hat.
Wo veröffentlicht?
Und was für Fotos überhaupt, insbesondere wer ist abgebildet? (logisch wäre natürlich wenn es Fotos von dir waren, aber geschrieben hast du das nicht)
Wenn von dir, wie sind die Fotos entstanden? Freiwillig, oder unfreiwillig?

Zitat:
Der Täter behauptete, er hätte die Fotos gelöscht damit war der Fall auch abgeschlossen.
Also wurde ja wohl doch richtig ermittelt, es gab sogar ein Geständnis, was willst du mehr? Ob es dann eine Bestrafung gibt liegt im Ermessen der Behörde.
Das Löschen der Fotos oder die Kontrolle darüber (soweit das überhaupt möglich ist) ist nicht die Aufgabe der Polizei.
Wenn die Veröffentlichung im Internet war dann ist ein Löschen auch schwer möglich (das Netz vergisst - zum Glück - nichts).

Zitat:
Jetzt stellt sich jedoch herraus, dass er die Fotos weiter geschickt hat.
An wen?
Anmerkung: Einzelne Weitergaben sind u.U. keine Veröffentlichungen.

Zitat:
Leider habe ich jetzt keine Beweise sondern 3 Zeugen.
Zeugen sind Beweise (zumindest wenn sie glaubwürdig sind).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Man sollte hier übrigens den strafrechtlichen Teil vom zivilrechtlichen Teil trennen.
Nur weil er nicht bestraft wird (Geringfügigkeit oder mangelndes öffentliches Interese z. B.) heisst das nicht, dass er das durfte. Nur ist der Unterlassungsanspruch eine zivilrechtliche Angelegenheit mit der die Polizei nichts zu tun hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb476473-60):
Anfangs des Jahres, habe ich einen Bekannten von mir angezeigt, da er freizügige Fotos veröffentlicht hat.

Es ist nicht strafbar, "freizügige Fotos" zu veröffentlichen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen