Anfangs des Jahres, habe ich einen Bekannten von mir angezeigt, da er freizügige Fotos veröffentlicht hat. Jedoch hat die Polizei meiner Stadt trotz Beweise nicht richtig ermittelt. Der Täter behauptete, er hätte die Fotos gelöscht damit war der Fall auch abgeschlossen. Jetzt stellt sich jedoch herraus, dass er die Fotos weiter geschickt hat. Leider habe ich jetzt keine Beweise sondern 3 Zeugen.Was soll ich tun?,habe ich überhaupt eine Chance ?
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16. Oktober 2017
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Frage vom 16. Oktober 2017 | 00:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2017 | 05:30
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 703x hilfreich)
Zitat:Leider habe ich jetzt keine Beweise sondern 3 Zeugen.Was soll ich tun?
Die Zeugen zur Polizei schicken und dort eine Aussage machen lassen.
Zitat:habe ich überhaupt eine Chance ?
Wenn die Staatsanwaltschaft bzw. in weiterer Folge ein Gericht den Aussagen der 3 Zeugen Glauben schenkt, dann ja.
Grüße
#2
Antwort vom 30. Oktober 2017 | 15:56
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Wo veröffentlicht?Zitat:da er freizügige Fotos veröffentlicht hat.
Und was für Fotos überhaupt, insbesondere wer ist abgebildet? (logisch wäre natürlich wenn es Fotos von dir waren, aber geschrieben hast du das nicht)
Wenn von dir, wie sind die Fotos entstanden? Freiwillig, oder unfreiwillig?
Also wurde ja wohl doch richtig ermittelt, es gab sogar ein Geständnis, was willst du mehr? Ob es dann eine Bestrafung gibt liegt im Ermessen der Behörde.Zitat:Der Täter behauptete, er hätte die Fotos gelöscht damit war der Fall auch abgeschlossen.
Das Löschen der Fotos oder die Kontrolle darüber (soweit das überhaupt möglich ist) ist nicht die Aufgabe der Polizei.
Wenn die Veröffentlichung im Internet war dann ist ein Löschen auch schwer möglich (das Netz vergisst - zum Glück - nichts).
An wen?Zitat:Jetzt stellt sich jedoch herraus, dass er die Fotos weiter geschickt hat.
Anmerkung: Einzelne Weitergaben sind u.U. keine Veröffentlichungen.
Zeugen sind Beweise (zumindest wenn sie glaubwürdig sind).Zitat:Leider habe ich jetzt keine Beweise sondern 3 Zeugen.
Stefan
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#3
Antwort vom 5. November 2017 | 19:01
Von
Status: Student (2297 Beiträge, 360x hilfreich)
Man sollte hier übrigens den strafrechtlichen Teil vom zivilrechtlichen Teil trennen.
Nur weil er nicht bestraft wird (Geringfügigkeit oder mangelndes öffentliches Interese z. B.) heisst das nicht, dass er das durfte. Nur ist der Unterlassungsanspruch eine zivilrechtliche Angelegenheit mit der die Polizei nichts zu tun hat.
#4
Antwort vom 12. November 2017 | 16:28
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatAnfangs des Jahres, habe ich einen Bekannten von mir angezeigt, da er freizügige Fotos veröffentlicht hat. :
Es ist nicht strafbar, "freizügige Fotos" zu veröffentlichen...
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