Besuch beim Vater - Kosten des Aufenthalts

15. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Oregano123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuch beim Vater - Kosten des Aufenthalts

Mein Sohn über 18 geht zu Schule und lebt bei mir. Er erhält Unterhalt von seinem Vater. Im Sommer war er übers Wochenende bei seinem Vater. Die beiden haben kräftig gefeiert und mein Sohn hat sich im Taxi übergeben. Sein Vater wollte noch während des Vorfalls keine Reinigungskosten akzeptieren. Polizei wurde gerufen. Nun kam die Rechnung für die Reinigung des Taxis. Wer muss zahlen? Sohn hat nur Taschengeld und weiter nichts. Noch etwas: Sohn trinkt keinen Alkohol, fühlte sich aber in der Situation herausgefordert. Vater weiss, dass sein Sohn normalerweise abstinent ist.


-- Editiert von Oregano123 am 16.10.2017 00:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wer muss zahlen?
Derjenige der den Schaden verursacht hat, hier als SOHN!

Zitat:
Sohn hat nur Taschengeld und weiter nichts
Schlecht für Sohn! Dann soll er sich versuchen auf eine Ratenzahlung zu einigen, einen Job suchen, sich bei Mutto oder Vati Geld leihen, oder sonst irgendjemandem.

Zahlt Sohn nicht, wirds demnächst teurer werden, da dan noch anwaltsschreiben kommen werden und sich Sohn evtl auch von einem Richter erklären lassen darf wieso er zu zahlen hat.

Wenn du jetzt meinst, der Vater MUSS das zahlen, dann irsst du! Er kann, genau so gut kannst aber auch du oder sonst jemand zahlen!

Fakt ist einfach nur Shon ist hier Schadensverursacher und muss den Schaden bezahlen, ganz einfach...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Oregano123):
Sohn hat nur Taschengeld und weiter nichts.


Nö, er bekommt auch Unterhalt vom Vater und hat ggf. sogar einen U-Anspruch gegen die Mutter.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Der Sohn als Schadensverursacher ist zunächst dafür haftbar.
Aber um weiteren Schaden vom Sohn abzuwenden, werden wohl bestimmt die Eltern einspringen.
So wie es die meisten anderen Eltern bei uns allen hier auch schon mal zu Jugendzeiten (in welcher Form auch immer) getan haben.

0x Hilfreiche Antwort

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