Hoffe es kann mir jemand helfen. Wir besitzen eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus. Der Miteigentümer macht uns immer wieder Probleme. Hätte in Vergangenheit Kosten nicht zur Instandhaltung, sowie Kaminkehrer nicht bezahlt. Deshalb hat er etwa 1000€ Schulden bei uns und zahlt diese nicht. Ein WEG Konto lehnt er hab. Wir ziehen jetzt aus und werden die Wihnung bis um Verkauf nicht beheizen. Jetzt will er Heizöl kaufen und wir sollen und zur Hälfte daran beteiligen. Stimmt das, dass wir das müssen? Und auch der Anteil von 50% obwohl die Wohnung nicht beheizt wird. Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung?
Heizkosten obwohl Eigentumswohnung nicht bewohnt und beheizt wird
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
An der Verteilung der Heizkosten ändert sich nichts, auch wenn die Wohnung leer steht. Ein Teil nach Wohnfläche, ein Teil nach Verbrauch.
ZitatAn der Verteilung der Heizkosten ändert sich nichts, auch wenn die Wohnung leer steht. Ein Teil nach Wohnfläche, ein Teil nach Verbrauch. :
Danke für die Antwort. Bisher haben wir die Heizölrechnung geteilt. Jeweils zu 50%. Kann doch nicht sein, dass ich die Hälfte Bezahlen muss obwohl nicht beheizt und leer steht. Wird ja erst wieder gekauft wenn das leer ist. Ist so die Rechtsprechung? Muss den gleichen Anteil bezahlen obwohl Wohnung leer steht und nur Frostwächter an ist.
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ZitatAn der Verteilung der Heizkosten ändert sich nichts, auch wenn die Wohnung leer steht. Ein Teil nach Wohnfläche, ein Teil nach Verbrauch. :
Danke für die Antwort. Bisher haben wir die Heizölrechnung geteilt. Jeweils zu 50%. Kann doch nicht sein, dass ich die Hälfte Bezahlen muss obwohl nicht beheizt und leer steht. Wird ja erst wieder gekauft wenn das leer ist. Ist so die Rechtsprechung? Muss den gleichen Anteil bezahlen obwohl Wohnung leer steht und nur Frostwächter an ist.
Habt ihr keine Verbrauchsmessung? Dazu seid ihr verpflichtet. Die anschließende Verteilung erfolgt laut Heizkostenverordnung.
-- Editiert von Heike J am 16.10.2017 06:13
Nein leider nicht. Wir haben das Haus zusammen geerbt. Hätte er abgelehnt genauso ein WEG Konto für Nebenkosten und Rücklagen. Nur Ärger, deshalb sind wir ausgezogen. Müsste doch eine Regelung geben, wieviel ich verpflichtet bezahlen muss. Er hat zumal bei uns noch Schulden in Höhe von über 1000€
Zitat:Müsste doch eine Regelung geben, wieviel ich verpflichtet bezahlen muss.
Ja, ohne Verbrauchserfassung wird nach Wohnfläche aufgeteilt. Wenn beide Wohnungen gleich groß sind, zahlt Ihr also die Hälfte.
ZitatHabt ihr keine Verbrauchsmessung? Dazu seid ihr verpflichtet. :
Hallo Heike,
gemäß Eingangsposting handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, in dem mind. 1 Partei als Eigentümer selbst darin wohnt. Gemäß § 2 HeizKVO ist keine Verbrauchserfassung erforderlich, es kann auch anders vereinbart sein. Vereinbart ist hier die offensichtlich hälftige Teilung.
An der Heizölbestellung muss sich der Fragesteller wohl beteiligen. Die genannten Schulden des anderen kann der Fragesteller jedoch sicher in Abzug bringen.
Zitat:Zitat:Müsste doch eine Regelung geben, wieviel ich verpflichtet bezahlen muss.
Ja, ohne Verbrauchserfassung wird nach Wohnfläche aufgeteilt. Wenn beide Wohnungen gleich groß sind, zahlt Ihr also die Hälfte.
Und wenn eine davon nicht beheizt wird auch. Die andere besitzt auch 3 Heizkörper mehr.
Ja, denn so wurde es ja, deiner Schilderung nach, vereinbart.ZitatUnd wenn eine davon nicht beheizt wird auch. :
-- Editiert von -Laie- am 16.10.2017 13:27
ZitatWir haben das Haus zusammen geerbt. :
Kann es sein, dass ihr überhaupt keine belastbaren Vereinbarungen habt, dass bisher alles unter der Hand geregelt wurde?
Macht auf mich den Eindruck.
Dann könnten sich allerdings auch die angeblichen Schulden in Luft auflösen.
Berry
Zitat:ZitatWir haben das Haus zusammen geerbt. :
Kann es sein, dass ihr überhaupt keine belastbaren Vereinbarungen habt, dass bisher alles unter der Hand geregelt wurde?
Macht auf mich den Eindruck.
Dann könnten sich allerdings auch die angeblichen Schulden in Luft auflösen.
Berry
Ja leider, hat er immer abgelehnt. Wir wollten eine anständige Vereinbarung auch dass alle Kosten über ein separates Konto läuft. Die Schulden fügen damals über ein Rechtsanwalt. Sind also dokumentiert. Hätte trotzdem nicht bezahlt sogar auf den Notarkosten sind wir sitzengeblieben. Denke unsere Schulden können wir abziehen und hoffe dass unser Teil bald verkauft ist.
Mal eine ganz dumme Frage: Wer soll denn so dumm sein euren Anteil vom Haus zu kaufen wenn es überhaupt keine Regelung zu Kostenteilungen gibt???
ZitatMal eine ganz dumme Frage: Wer soll denn so dumm sein euren Anteil vom Haus zu kaufen wenn es überhaupt keine Regelung zu Kostenteilungen gibt??? :
Das muss jetzt wohl machen. Dachte nur dass er es mit einem Bruder machen kann.
Zitat:ZitatHabt ihr keine Verbrauchsmessung? Dazu seid ihr verpflichtet. :
Hallo Heike,
gemäß Eingangsposting handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, in dem mind. 1 Partei als Eigentümer selbst darin wohnt. Gemäß § 2 HeizKVO ist keine Verbrauchserfassung erforderlich, es kann auch anders vereinbart sein. Vereinbart ist hier die offensichtlich hälftige Teilung.
An der Heizölbestellung muss sich der Fragesteller wohl beteiligen. Die genannten Schulden des anderen kann der Fragesteller jedoch sicher in Abzug bringen.
Leider falsch, da 2 HKV hier nicht zur Anwendung kommen kann. Es nicht den Gebäudeeigentümer.
ZitatMal eine ganz dumme Frage: Wer soll denn so dumm sein euren Anteil vom Haus zu kaufen wenn es überhaupt keine Regelung zu Kostenteilungen gibt??? :
Es gibt eine Regelung. Sie steht a) in der Teilungserklärung und b) im WEG.
Zitat:Wer soll denn so dumm sein euren Anteil vom Haus zu kaufen wenn es überhaupt keine Regelung zu Kostenteilungen gibt???
Es gibt keinen Anteil am Haus, sondern eine Eigentumswohnung.
Ich hoffe man wird den Käufer über den "speziellen" Miteigentümer entsprechend informieren.
Sonst könnte es teuer werden...
ZitatWir haben das Haus zusammen geerbt. :
ZitatDachte nur dass er es mit einem Bruder machen kann. :
Seit ihr überhaupt die Eigentümer der Wohnung od. habt ihr 50% des Hauses geerbt u. bis auf "ich wohne hier u. du wohnst da" wurde nichts geregelt?
ZitatEs gibt keinen Anteil am Haus, sondern eine Eigentumswohnung. :
Kein Widerspruch, verlässt man sich auf den Text des TS.
Aber ich habe dennoch Zweifel ob das alles so richtig dargestellt ist.
Berry
Zitat:ZitatWir haben das Haus zusammen geerbt. :
ZitatDachte nur dass er es mit einem Bruder machen kann. :
Seit ihr überhaupt die Eigentümer der Wohnung od. habt ihr 50% des Hauses geerbt u. bis auf "ich wohne hier u. du wohnst da" wurde nichts geregelt?
Es wurde eine notarielle Teilungserklärung gemacht. Leider hat er da schon einige Punkte abgelehnt wie zB ein WEG Konto. Es wurde alles geteilt und geregelt, nur eben die laufende Kosten hat er abgelehnt.
Zitat:ZitatWir haben das Haus zusammen geerbt. :
ZitatDachte nur dass er es mit einem Bruder machen kann. :
Seit ihr überhaupt die Eigentümer der Wohnung od. habt ihr 50% des Hauses geerbt u. bis auf "ich wohne hier u. du wohnst da" wurde nichts geregelt?
Es wurde eine notarielle Teilungserklärung gemacht. Leider hat er da schon einige Punkte abgelehnt wie zB ein WEG Konto. Es wurde alles geteilt und geregelt, nur eben die laufende Kosten hat er abgelehnt.
Ich frage mich , ob es sich überhaupt um eine echte Teilungserklärung im Sinne des WEG handelt.
Liegt eine Abgeschlossenheitsbescheinogung vor? Liegen Pläne vor welche Räume zu welchem Eigentum gehören? Wie groß sind die beiden WEG-Anteile? Gibt es Sondernutzungsrechte? Wem gehört der Heizungskeller? Steht in der Teilungserklärung, dass jeder von euch das Recht hat einen Verwalter zu wählen bzw. ein zu setzen?
ZitatIch frage mich , ob es sich überhaupt um eine echte Teilungserklärung im Sinne des WEG handelt. :
Liegt eine Abgeschlossenheitsbescheinogung vor? Liegen Pläne vor welche Räume zu welchem Eigentum gehören? Wie groß sind die beiden WEG-Anteile? Gibt es Sondernutzungsrechte? Wem gehört der Heizungskeller? Steht in der Teilungserklärung, dass jeder von euch das Recht hat einen Verwalter zu wählen bzw. ein zu setzen?[/
Es wurde ein neuer Bauplan erstellt. Dort wurde eingezeichnet wem was gehört. Wohnungen Erdgeschoss und Obergeschoss sind Identisch. Im Untergeschoss wurden zwei weitere Heizungen installiert. Obergeschoss wurde getrennt. Genauso Keller und Garagen sowie Garten (dieser wurde fachmännisch Vermessen). Der Heizungskeller ist der einzige Raum der beiden gehört. Die Einsetzung eines Verwalters hatte er abgelehnt.
Mich interessiert nur die Heizkosten, wenn ich nicht mehr hier wohne. Es kann doch nicht sein, dass ich seine Wärme Wohnung mitbezahlen muss.
ZitatIch frage mich , ob es sich überhaupt um eine echte Teilungserklärung im Sinne des WEG handelt. :
Liegt eine Abgeschlossenheitsbescheinogung vor? Liegen Pläne vor welche Räume zu welchem Eigentum gehören? Wie groß sind die beiden WEG-Anteile? Gibt es Sondernutzungsrechte? Wem gehört der Heizungskeller? Steht in der Teilungserklärung, dass jeder von euch das Recht hat einen Verwalter zu wählen bzw. ein zu setzen?[/
Es wurde ein neuer Bauplan erstellt. Dort wurde eingezeichnet wem was gehört. Wohnungen Erdgeschoss und Obergeschoss sind Identisch. Im Untergeschoss wurden zwei weitere Heizungen installiert. Obergeschoss wurde getrennt. Genauso Keller und Garagen sowie Garten (dieser wurde fachmännisch Vermessen). Der Heizungskeller ist der einzige Raum der beiden gehört. Die Einsetzung eines Verwalters hatte er abgelehnt.
Mich interessiert nur die Heizkosten, wenn ich nicht mehr hier wohne. Es kann doch nicht sein, dass ich seine Wärme Wohnung mitbezahlen muss.
Zitat... Mich interessiert nur die Heizkosten, wenn ich nicht mehr hier wohne. Es kann doch nicht sein, dass ich seine Wärme Wohnung mitbezahlen muss. :
Herr, lass es Hirn regnen...
Es gibt im Gesetz eine Regelung zur Kostenverteilung. Wenn es keine abweichende Vereinbarung gibt, werden Kosten - unabhängig davon ob das Ergebnis einem Wohnungseigentümer gefällt oder nicht - nach dem gesetzlichen Schlüssel (Miteigentumsanteile) zu verteilen sein.
Da aktuell keine Verbrauchserfassung vorliegt, gilt das auch für die Heiz- und Warmwasserkosten.
Für die Zukunft kann eine Verbraucherfassung und auch eine Verwalter Bestellung auch gegen den Willen anderer Wohnungseigentümer, notfalls eben gerichtlich, durchgesetzt werden. Es ist allerdings mit Aufwand verbunden.
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