Für mehrere Tage auf Gehweg gestanden + Keine Plakette

14. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tobias1993
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Für mehrere Tage auf Gehweg gestanden + Keine Plakette

Hallo :)

Also es fing an das ich vor ein paar Wochen nach Bochum gezogen bin und vor kurzem mir die Windschutzscheibe auswechseln lassen habe. Nun ich fahre einen neuen Benziner und habe deswegen eigentlich eine grüne Plakette. Diese hatte ich aber bestellt an meine alte Adresse und sie kam deswegen erst die Tage bei mir an. Nun da ich neu in der Stadt bin parke ich mein Auto auf einer Stelle die für mich wie ein Parkplatz aussah aber nun leider anscheinend ein Gehweg ist. Ich parkte öfter dort und lies mein Auto auch ein paar Tage dort stehen.
Ein Knöllchen am Fenster hatte ich in der Zeit nie.
Nun bin ich heute meine alte WG besuchen gefahren um auch meine Post ab zu holen und es war ein Bußgeldanhörungsbogen der Stadt Bochum dabei. Fürs parken auf dem Gehweg und verschmutzen der Luft. Ein Betrag den ich zahlen soll war noch nicht dabei.
Und kann es sein das in den nächsten Tagen noch mehr so Briefe rein kommen da ich ja so oft dort stand.

Nun stelle ich mir die Frage: Wie weit staffelt sich das pro Falschparken. Unwissenheit schützt vor strafe nicht aber kann ich nicht zumindest die Plakette nachzeigen ? Oder bekomme ich jetzt für jedes mal wo eine Politesse an dem Auto vorbei kam eine Strafe fürs falsch parken und fürs fahren ohne Plakette.

mfg
Tobi

-- Editiert von Tobias1993 am 14.10.2017 20:31

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Tobias1993):
Oder bekomme ich jetzt für jedes mal wo eine Politesse an dem Auto vorbei kam eine Strafe fürs falsch parken und fürs fahren ohne Plakette.

Was stellt man sich denn so vor? Rabattkärtchen, Abonnements, bei 5 Verstößen einer frei, ... ?

Jedes Vergehen bei dem man erwischt wurde kostet Bußgeld.

Wenn man jedoch 3h an der selben Stelle falsch parkt und 3 Politessen kommen vorbei kann man auch 3 "Knöllchen" bekommen. Die werden dann jedoch in der Regel auf entsprechenden Hinweis zu einem Vergehen zusammen gefasst, wegen dem ununterbrochenen zeitlichen Zusammenhang.
Fährt man zwischendurch weg und parkt wieder an der selben Stelle, hat man Pech gehabt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

das mit der fehlenden Plakette sehe ich als Dauerverstoß, und würde einmal zahlen und dann die anderen Bescheide entsprechend zurückweisen.

Stefan

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Tobias1993):

Nun stelle ich mir die Frage: Wie weit staffelt sich das pro Falschparken.

Gar nicht. Wenn das Fahrzeug zwischendurch nicht bewegt wird, ist es ein Rechtsverstoß.

Der Punkt ist aber, daß 10 Tage "Parken auf dem Gehweg" teurer wird als "eine Stunde Parken auf dem Gehweg".

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Sowohl das Parken auf dem Gehweg als auch die fehlende Plakette sind jeweils ein Dauerverstoß, der nur jeweils einmal bestraft wird. Da man nachweislich mehr als 1 Stunde geparkt hat, werden dann jedoch aus mehrfach 20€ allerdings einmalig 30€ für das Parken auf dem Gehweg. Die fehlende Umweltplakette kostet 80€ zzgl. 28,50€ Gebühren.

Bei der Plakette kommt es übrigens nicht darauf an, welche Plakette dem Fahrzeug zugestanden hätte. Der Bußgeldtatbestand ist das Fehlen der Plakette und nicht etwa die tatsächliche Luftverschmutzung. Es hilft daher nicht, dass man anschließend nachweist, dass dem Fahrzeug die grüne Plakette zugestanden hätte.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sowohl das Parken auf dem Gehweg als auch die fehlende Plakette sind jeweils ein Dauerverstoß, der nur jeweils einmal bestraft wird.
Der TS schrieb aber "Ich parkte öfter dort ...", also zumindest in dem Punkt "Parken auf dem Gehweg" kein Dauerverstoß.
Je nach Örtlichkeit könnte man vielleicht mit Irrtum argumentieren, aber das wäre wohl eher eine Ausnahme.

Und bei der Plakette bin ich mir auch nicht so sicher wie ein Gericht da entscheiden würde (ich hatte ja ausdrücklich geschrieben, dass - nur - ich es als Dauerverstoß sehe).
Ist es denn ein Dauerverstoß, wenn man einmal in die Umweltzone einfährt und diese dann niemals wieder verlässt (in Großstädten ja durchaus möglich)?
Das wäre dann ein interessanter Ansatz für Halter von Fahrzeugen die nicht wirtschaftlich nachrüstbar sind. Man beruft sich dann einfach auf das erste Bußgeld, fertig. Ich kann mir nicht vorstellen, wie die Behörde ein zwischenzeitliches verlassen der Zone nachweisen will (darf man halt nur nicht außerhalb geblitzt werden :) ).

Die Rechtsprechung in Bezug auf die Umweltzone ist meiner Kenntnis nach auch alles andere als eindeutig. Laut Gesetz ist "die Teilnahme am Verkehr mit einem Kraftfahrzeug innerhalb einer so gekennzeichneten Zone ist verboten", trotzdem gibt es gerichtlich bestätigte Bußgelder nur für das Vorfinden eines unzulässigen Fahrzeuges in eine Umweltzone (egal wie es dahin gekommen ist - via Abschleppwagen?, oder weil sich Carglass einen blöden Standort ausgesucht hat?). Argumentiert wird da natürlich damit, dass die Karre ja irgendwie/irgendwann einmal dahin gefahren sein muss, ergo gab es einmal die Teilnahme am Verkehr.
Der hiesige Fall könnte da sehr interessant sein, weil er beide Seiten betrifft. Einerseits wurde irgendwann einmal an dem Schild vorbei gefahren (dann aber vielleicht Dauerverstoß), andererseits wurde das Fahrzeug mehrmals wieder in Betrieb genommen (kein Dauerverstoß, dann aber gar kein Verstoß, denn dabei wurde der TS ja offenbar nicht erwischt).

Stefan

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