In wie weit ist der Verwendungszweck einer Überweisung relevant?

14. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
mg69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
In wie weit ist der Verwendungszweck einer Überweisung relevant?

Guten Tag,

angenommen A stellt B insgesamt 5 Teilrechnungen für eine nachweislich erbrachte Dienstleistung. B hat mehrfach (auch schriftlich) geäußert, dass er gewillt ist, die Rechnungen zu zahlen. Da das Verhältnis zwischen A und B inzwischen nicht mehr sonderlich gut ist und B Zahlungsschwierigkeiten hat, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten. B gibt nun als Verwendungszweck der Überweisung der zweiten Teilrechnung an, dass es sich um die Endrechnung handelt.

In wie weit muss A nun auf diesen Verwendungszweck reagieren, wenn er nach wie vor der Meinung ist, dass die noch offenen Teilrechnungen (3, 4 und 5) definitiv noch von B zu begleichen sind?

Vielen Dank im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

In der Regel hat er rein informativen Charakter.

Wenn es aber wie hier zweifelhaft ist und nicht nur 5 EUR dran hängen, würde ich das klarstellen. Schriftlich, mit Zustellnachweis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mg69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, verstanden. Vielen Dank für die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

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