Hallo Leute,
eine wichtige Frage wiill ich mal loswerden:
Vor ca 3 Wo. an einer kleiner Kreuzung ist ein kleiner Bub abends kurz nach 20 Uhr mit seinem Fahrrad gegen meinem Fahrzeug gefahren und hat auf der Haube 2 tiefe Dellen und Kratzer hinterlassen. Der Knabe ist 10 Jahre alt und sein Vater meint, dass ich rechtlich gesehen keine Chance hätte! Sein Fahrrad war nicht so ganz verkehrssicher, kaputte Beleuchtung und auch nicht ausreichend hell gekleidet. Beim Abbiegen konnte ich gar nichts erkennen.
Meine Frage: Kann es sein, dass sein Vater wirklich Recht hat wg. Alter? Oder ist es doch mehr eine verletzte Aufsichtspflicht?
Vielen Dank im Voraus
Mfg... Lumpii
Verkehrsunfall mit einem 10 j. Junge
13. Oktober 2017
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Frage vom 13. Oktober 2017 | 19:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall mit einem 10 j. Junge
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2017 | 20:50
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatKann es sein, dass sein Vater wirklich Recht hat wg. Alter? Oder ist es doch mehr eine verletzte Aufsichtspflicht? :
Beides möglich und einzelfallabhängig. Der Vater sollte das seiner Privathaftpflicht melden. Falls er es nicht tut, würde ich den Betrag vom Kostenvoranschlag mal per Einschreiben mit Fristsetzung fordern, vielleicht bewegt er sich dann.
-- Editiert von Stiftgrün am 13.10.2017 20:50
#2
Antwort vom 14. Oktober 2017 | 00:56
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Beim Abbiegen konnte ich gar nichts erkennen.
D.h. Sie sind abgebogen, während das Kind geradeaus fuhr oder Ihnen entgegen kam?
Wenn ja, dann haben Sie wegen §9(3) STVO keine Chance.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2017 | 13:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47500 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Beim Abbiegen konnte ich gar nichts erkennen.
In welche Richtung bist Du abgebogen? Von wo kam das Kind? Fuhr das Kind auf der Fahrbahn, dem Radweg oder dem Gehweg?
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