Glühbirnen im Hausflur

12. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
pal389586-69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Glühbirnen im Hausflur

Wir haben in einem Neubau eine ETW erworben. Nun wurden die Haus- und Kellerflure mit Deckenleuchten versehen. Jede dieser Deckenleuchten wurde mit zwei Gühbirnen bestückt. Ist dies überhaupt noch zulässig?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Warum sollte das nicht zulässig sein?

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Der Fragesteller denkt offenbar an das "Glühlampenverbot" in der EU.

Das betrifft aber nur Herstellen, Importieren und Inverkehrbringen - nicht jedoch Einbauen oder Nutzen.

Außerdem sind derzeit nicht pauschal Glühlampen verboten, sondern Lampen, die eine schlechtere Energieeffizienklasse als "C" haben. Glühlampen, die "C" oder besser haben, sind derzeit weiterhin erlaubt. Viele Halogenlampen erreichen "C".
(Ab Herbst 2018 muss mindestens "B" erreicht werden, womit die meisten Hochvolt-Halogenlampen vom Markt verschwinden werden, denn "B" erreichen nur LED-Lampen, Energiesparlampen und vielleicht Niedervolt-Halogenlampen).

Sehr ausführlich, informativ und sachlich:
https://www.light11.de/lightmag/gluehlampenverbot/


-- Editiert von drkabo am 12.10.2017 09:25

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pal389586-69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die gute Darstellung. Meine Frage ist damit beantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das betrifft aber nur Herstellen, Importieren und Inverkehrbringen
Wobei man "In Verkehr bringen" nicht mit "verkaufen" verwechseln darf.

Signatur:

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