Wir haben in einem Neubau eine ETW erworben. Nun wurden die Haus- und Kellerflure mit Deckenleuchten versehen. Jede dieser Deckenleuchten wurde mit zwei Gühbirnen bestückt. Ist dies überhaupt noch zulässig?
Glühbirnen im Hausflur
Verbaut?
Verbaut?
Warum sollte das nicht zulässig sein?
Der Fragesteller denkt offenbar an das "Glühlampenverbot" in der EU.
Das betrifft aber nur Herstellen, Importieren und Inverkehrbringen - nicht jedoch Einbauen oder Nutzen.
Außerdem sind derzeit nicht pauschal Glühlampen verboten, sondern Lampen, die eine schlechtere Energieeffizienklasse als "C" haben. Glühlampen, die "C" oder besser haben, sind derzeit weiterhin erlaubt. Viele Halogenlampen erreichen "C".
(Ab Herbst 2018 muss mindestens "B" erreicht werden, womit die meisten Hochvolt-Halogenlampen vom Markt verschwinden werden, denn "B" erreichen nur LED-Lampen, Energiesparlampen und vielleicht Niedervolt-Halogenlampen).
Sehr ausführlich, informativ und sachlich:
https://www.light11.de/lightmag/gluehlampenverbot/
-- Editiert von drkabo am 12.10.2017 09:25
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Danke für die gute Darstellung. Meine Frage ist damit beantwortet.
Wobei man "In Verkehr bringen" nicht mit "verkaufen" verwechseln darf.ZitatDas betrifft aber nur Herstellen, Importieren und Inverkehrbringen :
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