Hallo,
ich bin zum 30.9.17 ausgezogen, hatte an den Decken noch Paneele vom Vormieter dran. Diese musste ich beim Auszug entfernen - soweit so gut. Nun waren aber auch Rauchmelder auf den Paneelen vom Vermieter angebracht worden (als das Gesetz raus kam). Die Paneele im Flur und Wohnzimmer haben wir so entfernt, dass darauf die Melder geblieben sind. Nun will mir der Vermieter die Kosten für die Wiederanbringung in Rechnung stellen. Das kann doch aber nicht rechtens sein, oder!?
Vielleicht kann mir jemand helfen...
Grüße,
Nancy
Kosten für Anbringung der Rauchmelder nach Auszug übernehmen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatDas kann doch aber nicht rechtens sein, oder!? :
Wieso? Ihr habt es ja anscheinend nicht gemacht der Schilderung nach.
Wer einen Schaden verursacht, der muss ihn in der Regelauch ersetzen. Nennt sich Schadenersatz.
-- Editiert von Harry van Sell am 11.10.2017 23:07
Die Melder werden vom Vermieter angebracht und er will mir das berechnen. Sowas geht doch nicht!! Zumal schon ein Nachmieter da ist... Warum soll ich das bezahlen?? Gehört doch mit zur Instandsetzung der Wohnung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatGehört doch mit zur Instandsetzung der Wohnung. :
Ja, nachdem ihr die kauptt hinterlassen habt.
Wie kommt man eigentlich auf die seltsame Idee Sachen kaputt zu machen und das dann nicht bezahlen zu müssen?
ZitatWarum soll ich das bezahlen?? :
Vereinfacht gesagt: Wer es kaputt macht muss es bezahlen.
Man hätte das ja auch selbst reparieren können, hat man aber nicht.
ZitatDie Melder werden vom Vermieter angebracht und er will mir das berechnen. :
Dürfte billiger sein als wenn er das durch eine Firma machen lässt.
Was berechnet er denn für wieviela Melder und wie setze sich das zusammen?
ZitatZumal schon ein Nachmieter da ist... :
Ja und? Gerade deswegen.
Wer hat denn was von kaputt hinterlassen geschrieben?? Mal richtig lesen!!
Die Teile sind noch an nem Stück Paneele unversehrt dran, dort aber verblombt. So dass man sie nicht einfach so wieder an die Decke bringen kann.
ZitatDiese musste ich beim Auszug entfernen :
Warum? Wem hat der Vormieter die Paneele vermacht? Eigentum vom Vermieter oder Nachmieter?
ZitatWer hat denn was von kaputt hinterlassen geschrieben :
Du.
ZitatDie Paneele im Flur und Wohnzimmer haben wir so entfernt, dass darauf die Melder geblieben sind. :
Die Rauchmelder waren zuvor an der Decke (wo sie hin gehören). Jetzt sind sie es nicht mehr = kauputt*
* Da man das mit dem Schadenersatz nicht verstehen wollte, habe ich mal auf "Kummunikation in einfachen Worten" umgestellt.
Zitatdort aber verblombt. So dass man sie nicht einfach so wieder an die Decke bringen kann. :
Immer diese scheibchenweise Informationen ... noch irgendwas relevantes in der Schilderung vergessen?
Und was genau bedeutet "verplompt"? Offizielle Plombe oder was sebst gebasteltes vom Vermieter?
Oh Gott, was bist du denn für ein Schlaumeier?? Die Melder sind nicht kaputt, nur weil sie nicht mehr an der Decke sind. Es werden die selben wieder angebracht.
Aber egal-auf Kommentare von dir kann ich gerne verzichten.
ZitatDie Melder werden vom Vermieter angebracht und er will mir das berechnen :
Es sind wahrscheinlich nicht mehr als 3 RWM, die auf jeden Fall wieder angeracht werden müssen. Der M. hat diese Dinger abmontiert und hat sie wieder anzubringen, fertig. Sollten dafür Ihre Fähigkeiten nicht reichen müssen die RWM kostenpflichig angebracht werden. Sollte dies der VM selbst erledigen wäre es ohne MWSt, also weitaus günstiger als die Anbringung durch einen Handwerker.
Wenn Du den Betrag des Vermieters anzweifeln solltest kannst Du Dir gerne dafür einen Kostenvoranschlag eines Fachmanns besorgen. In diesem Fall hast Du die Gewissheit, dass der VM sich nicht übermäßig bereichert mit dieser Arbeit. Wäre so mein Vorschlag.
Da waren also mietereigene Paneelen an den Decken.
Dann hat der Vermieter gemäß seinen gesetzlichen Pflichten Rauchwarnmelder montieren lassen ... notgedrungen auf die Decken-Paneelen des Mieters.
Bei seinem Auszug hatte der Mieter seine Einrichtungen/Einbauten/Veränderungen beseitigen müssen. Diese Rückbaupflicht umfasst auch etwaige Folgeschäden/Folgekosten.
Damit ist auch der Mieter dafür verantwortlich, dass die Rauchwarnmelder von seinen entfernten Paneelen demontiert und wieder ordnungsgemäß an der Decke montiert werden müssen.
ZitatNun will mir der Vermieter die Kosten für die Wiederanbringung in Rechnung stellen. :
völlig zu recht also
Wenn du gewünscht hättest, dass du dir die Mehrkosten beim Auszug sparst, dann hättest du deine Deckenpaneelen halt vor der Montage der Rauchwarnmelder entfernen müssen, damit der Vermieter die Rauchwarnmelder gleich direkt auf den Decke anbringen kann.
Danke Lolle, endlich mal eine vernünftige Antwort. ☺
Tja, mein Vormieter hatte die Paneele dran gebaut und ich hab das so übernommen-vor 10 Jahren. Da war an solche Melder noch nicht zu denken.
Ich weiß auch nicht, warum mein Vormieter die damals dran lassen durfte. Natürlich konnte sich bei der Wohnungsbaugenossenschaft auch keiner mehr daran erinnern, wie das damals lief. Jetzt ärgert es mich auch, dass ich das damals so übernommen hab. Aber so ist es nun mal... dumm gelaufen.
Zitatdass ich das damals so übernommen hab :
damit sollte man immer vorsichtig sein bzw. bedenken, dass das rechtlich dann wie eine eigenhändig selbst eingebrachte Einrichtung/Veränderung einzuordnen ist
Zitat.....endlich mal eine vernünftige Antwort. ☺ :
Sorry aber was erwartest Du denn, wenn Du mit den Informationen kleckerweise rüberkommst?
In Deinem letzten Beitrag nun sind wieder neue Informationen drin, welche den Sachverhalt wieder komplett darstellen können.
ZitatTja, mein Vormieter hatte die Paneele dran gebaut und ich hab das so übernommen-vor 10 Jahren. :
Von WEM hast Du das damals so übernommen, von deinem VOrmieter oder deinem VErmieter?
Um es Dir zu verdeutlichen.
Dein VOrmieter klöppelt Paneele unter die Decke, zieht er aus, "muss" er diese wieder entfernen.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten.
Der VErmieter verzichtet auf die Entfernung, weil
1. Er selbst die Paneele übernimmt, oder
2. der NAchmieter diese vom VOrmieter, inkl. der Pflicht diese nach Mietende zu entfernen, übernimmt.
Bei 1. hättet Ihr den ganzen Rotz einfach unter der Decke hängen lassen können.
Zitatdamit sollte man immer vorsichtig sein bzw. bedenken, dass das rechtlich dann wie eine eigenhändig selbst eingebrachte Einrichtung/Veränderung einzuordnen :ist
Streiche ist und ersetze es durch "werden kann".
Es kann nämlich ebenso ganz einfach in das Eigentum des Vermieters übergehen.
-- Editiert von spatenklopper am 12.10.2017 13:54
ZitatIch weiß auch nicht, warum mein Vormieter die damals dran lassen durfte. :
Ganz einfach: weil der Nachmieter das offenbar widerspruchslos akzeptiert hat:
ZitatTja, mein Vormieter hatte die Paneele dran gebaut und ich hab das so übernommen :
ZitatZitat (von Kegelmaus82): :
Ich weiß auch nicht, warum mein Vormieter die damals dran lassen durfte.
Ganz einfach: weil der Nachmieter das offenbar widerspruchslos akzeptiert hat:
Zitat (von Kegelmaus82):
Tja, mein Vormieter hatte die Paneele dran gebaut und ich hab das so übernommen
Seh ich anders.
Sollte der VM nicht nachweisen können, dass das Eigentum der Paneele auf den neuen
Mieter übergegangen ist, hat er in meinen Augen eine Wohnung mit Paneele vermietet.
Gemietet wie besehen.
Ein widerspruchslos akzeptieren reicht hier in meinen Augen nicht aus.
Hat sich ja aber eh erledigt.
gruß charly
ZitatSeh ich anders. :
Sollte der VM nicht nachweisen können, dass das Eigentum der Paneele auf den neuen
Mieter übergegangen ist, hat er in meinen Augen eine Wohnung mit Paneele vermietet.
Gemietet wie besehen.
Ein widerspruchslos akzeptieren reicht hier in meinen Augen nicht aus.
Hat sich ja aber eh erledigt.
Dem stimme ich zu, aber da der TE das Ding von der Decke geruppt hat erübrigt sich hier jegliche Diskussion.
ZitatOh Gott, was bist du denn für ein Schlaumeier?? Die Melder sind nicht kaputt, nur weil sie nicht mehr an der Decke sind. Es werden die selben wieder angebracht. :
Aber egal-auf Kommentare von dir kann ich gerne verzichten.
Sie weisen umgangstechnisch erhebliche Defizite auf.
Sie haben die Paneele samt Rauchmelder von der Decke geroppt, wo sie - wie HvS richtig bemerkte - eigentlich hingehört, dann haben Sie die Wohnung so verlassen, mit dem runtergeroppten Teil an der Paneele klebend, oder das selbige zurücklassend, what ever. Nun sagt der VM es hat Defekte und muss ausgetauscht werden, wie wollen Sie das Gegenteil beweisen? Wollen Sie tatsächlich für 20/30 Euronen in den Krieg ziehen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
20 Antworten
-
4 Antworten
-
27 Antworten
-
5 Antworten
-
16 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten