Hallo,
im, vor dem Arbeitsgericht, geschlossenen Vergleich wurde u. a. festgehaltenen: "Die Beklagte stellt die Klägerin ab dem xx.xx.2017 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der Vergütung unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unwiderruflich frei."
Der Lohn bestand aus einem Grundlohn (eigentlich Gehalt, denn es war ein Festbetrag - jeden Monat gleich) und einer Akkordprämie. Ich bin davon ausgegangen, dass ich für die Zeit der Freistellung den Durchschnitt der letzten 3 Monate, wie für Urlaubs- bzw. Krankheitstage erhalte. Der Arbeitgeber hat nur den Grundlohn berücksichtigt. Ist das korrekt?
Vielen Dank im Voraus
Nina
Vergütung während Freistellung nach Kündigung
11. Oktober 2017
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Frage vom 11. Oktober 2017 | 17:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergütung während Freistellung nach Kündigung
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2017 | 19:06
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Da gibt es wohl eine Unklarheit oder einen Definitionsmangel im Vergleich, den AG sich zunutze macht: was beinhaltet 'Fortzahlung der Vergütung'? Es könnte durchaus sein, dass die Akkordzulage wegfällt, weil Akkord während der Freistellung eben nicht gegeben ist - analog Nachtzulage usw.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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