Vergütung während Freistellung nach Kündigung

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.10.2017 15:04:05
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergütung während Freistellung nach Kündigung

Hallo,
im, vor dem Arbeitsgericht, geschlossenen Vergleich wurde u. a. festgehaltenen: "Die Beklagte stellt die Klägerin ab dem xx.xx.2017 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der Vergütung unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unwiderruflich frei."
Der Lohn bestand aus einem Grundlohn (eigentlich Gehalt, denn es war ein Festbetrag - jeden Monat gleich) und einer Akkordprämie. Ich bin davon ausgegangen, dass ich für die Zeit der Freistellung den Durchschnitt der letzten 3 Monate, wie für Urlaubs- bzw. Krankheitstage erhalte. Der Arbeitgeber hat nur den Grundlohn berücksichtigt. Ist das korrekt?
Vielen Dank im Voraus
Nina

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Da gibt es wohl eine Unklarheit oder einen Definitionsmangel im Vergleich, den AG sich zunutze macht: was beinhaltet 'Fortzahlung der Vergütung'? Es könnte durchaus sein, dass die Akkordzulage wegfällt, weil Akkord während der Freistellung eben nicht gegeben ist - analog Nachtzulage usw.

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen