Jahressonderzahlung Splitting

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wolfsgesang
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Jahressonderzahlung Splitting

Schönen guten Tag,

wir haben in der Metallbranche den Tarifvertrag IG-Metall. Dort gibt es nach dem Tarifvertrag für die Stahlbranche 110% Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Oktober. So auch dieses Jahr :-)

Es ist geplant die Zahlung des Geldes auf 2 Termine zu splitten. Heißt 40% im Juni und 60% dann im Oktober. Das Ganze soll erst mal per Stimmungsabfrage (Liste) nach dem Wunsch der MA abgefragt werden. Irgend jemand meinte dann, dass dann die Jahressonderzahlung gekündigt werden kann. Stichwort ist hier die betriebliche Übung.

Meine Frage wäre: Ist es so einfach möglich? Wenn ja,warum, und wenn nein, warum?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// 110% Jahressonderzahlung
/// 2 Termine zu splitten. Heißt 40% im Juni und 60% dann im Oktober.

Geht sich rein rechnerisch schon nicht aus, es sei denn, Kürzung wäre schon eingepreist.
Ansonsten gilt doch bei euch der TV - wieso soll davon abgewichen werden.

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#2
 Von 
Wolfsgesang
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// 110% Jahressonderzahlung
/// 2 Termine zu splitten. Heißt 40% im Juni und 60% dann im Oktober.

Geht sich rein rechnerisch schon nicht aus, es sei denn, Kürzung wäre schon eingepreist.
Ansonsten gilt doch bei euch der TV - wieso soll davon abgewichen werden.


Oh, ich meinte natürlich 50% im Juni und 60% im Oktober,sorry. Ich konnte und kann mir nicht vorstellen, dass man den Tarifvertrag einfach so aushebeln kann. Daher wollte ich mal nachfragen. Ich verstehe denn Sinn erst mal auch nicht wirklich. Das muss ja irgendeinen Vorteil für den Arbeitgeber sein?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38341 Beiträge, 13980x hilfreich)

Natürlich kann man nach dem Günstigskeitsprinzip einen Tarifvertrag aushebeln. Die Verteilung aufs Jahr ist für die Mitarbeiter interessant, die vielleicht den Arbeitsplatz wechseln wollen. Und man kommt steuerrechtlich nicht so arg in die Progression. Das gleicht sich zwar im darauffolgenden Jahr über die Rückzahlung vom Finanzamt wieder aus, aber viele Mitarbeiter haben halt weniger Steuern von vornherein lieber als den nachträglichen Ausgleich.

wirdwerden

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