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10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go476152-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
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Hallo.


Ich habe bis vor ca 6 Monaten eine Website betrieben (Nicht Kommerziell). Bei der man Desktop Wallpaper hoch laden konnte.
Ich habe beim upload darauf hingewiesen das der upload Urheberrechtlich geschützter Bilder nicht erlaubt sei und ein Kontakt Formular zur Verfügung gestellt wo man mich kontaktieren kann wenn es doch der fall war.

Schnell waren über 16000 Wallpaper hoch geladen und ich hab erkannt das mich das überfordert und beschlossen das Projekt zu beenden und die domain gekündigt.

Vor ca 5 Monaten hab ich dann eine email von einer Firma bekommen die mich auf einen urheberrechtlichen verstoß aufmerksam gemacht und wohin ich das betroffene bild sofort entfernt habe.

Was die Firma nicht davon abhielt von mir 450€ zur Nachlizenzierung zu fordern. und immer darauf hinwies das ich diese E-Mails nicht veröffentlichen dürfe.

Ich hab mich dann auf das Telemediengesetz §10 berufen und die Forderung zurück gewiesen.
Vor ca 1 Monat habe ich dann einen Brief von einem Inkasso Unternehmen bekommen mit einer Forderung von mehr als 800€.
Auch diese habe ich mit der selben Begründung zurück gewiesen.

Ich halte beide Firmen auf Grund der Gespräche für unprofessionell und unseriös.

Jetzt würde ich gerne wissen. Wie weit soll ich gehen? wenn jetzt eine gerichtlichen Mahnbescheid bekomme. Bezahlen? oder anwalt nehmen.

Gruß

-- Editiert von go476152-88 am 10.10.2017 17:41

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Es gibt nur 2 wirtschaftlich sinnvolle Varianten:

a) direkt anerkennen und zahlen

b) vor Gericht ein Urteil erwirken.

du hast dich gegen a entschieden, daher greift jetzt b. Also dem Mahnbescheid widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go476152-88):
Bezahlen? oder anwalt nehmen.

Warum nicht die bisherige Strategie fortführen und widersprechen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go476152-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe bis her nicht viel damit zu tun gehabt. Aber nach meinem Verständnis bin ich doch im recht? wie wahrscheinlich ist das ich vor einem Gericht gewinne?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von go476152-88):

Ich habe bis vor ca 6 Monaten eine Website betrieben (Nicht Kommerziell). Bei der man Desktop Wallpaper hoch laden konnte.
Ich habe beim upload darauf hingewiesen das der upload Urheberrechtlich geschützter Bilder nicht erlaubt sei und ein Kontakt Formular zur Verfügung gestellt wo man mich kontaktieren kann wenn es doch der fall war.

Urheberrechtlich nicht geschützt sind nur Fotos, deren Urheber schon länger als 70 Jahre tot sind, und "einfache Lichtbilder" (also Fotos ohne Gestaltungshöhe), die älter als 50 Jahre sind. Alle anderen Fotos sind urheberrechtlich geschützt.
Zitat:
Vor ca 5 Monaten hab ich dann eine email von einer Firma bekommen die mich auf einen urheberrechtlichen verstoß aufmerksam gemacht und wohin ich das betroffene bild sofort entfernt habe.

Was die Firma nicht davon abhielt von mir 450€ zur Nachlizenzierung zu fordern. und immer darauf hinwies das ich diese E-Mails nicht veröffentlichen dürfe.

Ich hab mich dann auf das Telemediengesetz §10 berufen und die Forderung zurück gewiesen.

Die entscheidende Frage ist, ob sich der Websitebetreiber die fremden Inhalte "zu eigen gemacht" hat. Denn dann haftet er von Anfang an auch für diese Inhalte.
Das einzuschätzen sollte man einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt überlassen.
Zitat:

Jetzt würde ich gerne wissen. Wie weit soll ich gehen? wenn jetzt eine gerichtlichen Mahnbescheid bekomme. Bezahlen? oder anwalt nehmen.

Rechtsberatung im Einzelfall ist in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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