Als Mieter im "Schwarzbau"

9. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
MüllerMeyerFranz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Mieter im "Schwarzbau"

Hallo,

folgende spekulative Situation:

Ort: Dorflage, Außenbereich

Mieter "A" wohnt seit 10 Jahren in einer Mietwohnung mit Grundstück, im gleichen Haus wohnt Vermieter "B", der Partner von "Mieter A" verstirbt und das Kind von A zieht mit Anhang in die Wohnung, mit neuem Mietvertrag. Mieter A selbst bezieht ein Nebengebäude auf dem Grundstück (nach Absprache mit B, allerdings ohne eigenen Mietvertrag).
Nach einigen Jahren stellt sich raus das "Vermieter B" zwar eine Baugenehmigung für das Haus (Mietobjekt) hat, jedoch nicht in vollem Ausmaß. D.h. der Bau weicht zum einen vom angegbenen Plan ab (z.B. einige cm zu hoch, kein Balkon eingezeichnet) und viel wichtiger der Wohnraum von Famile A ist nicht als solcher angegeben. Auch stellt sich heraus das, dass Nebengebäude welches A bezogen hat überhaupt nicht existiert und erst recht nicht als Wohnraum.
Vermieter B , versucht nun die Nutzungsänderung zu erreichen und den Bauplan zu überarbeiten.

Dazu noch folgendes:

- B hat auf diesem Grundstück weitere "Schwarzbauten", das zuständige Bauamt war bereits vor Ort inkl. Fotos usw.
- auch der Wohnraum von B ist nicht als solcher angemeldet sonder nur als Gewerbliches Objekt
- es handelt sich um "Außenbereich"

Fragen dazu:

- wie wahrscheinlich ist es, dass das Bauamt einer Nutzungsänderung zustimmt? Gibt es da Erfahrungen
- sollte es zu einer Nutzungsuntersagung kommen, wielange hätte Partei A Zeit um auszuziehen ?
- trägt B dann die Kosten für entstanden Schaden von A (Umzug etc.)
- wie sollte sich A jetzt verhalten? Zu Beginn des Mietverhältnis war dieser Zustand nicht ab zu sehen

Vielen Dank schon mal an alle

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

- wie wahrscheinlich ist es, dass das Bauamt einer Nutzungsänderung zustimmt? Gibt es da Erfahrungen
Nachträgliche Legalisierung kann lediglich eine Formsache sein, die relativ unkompliziert über die Bühne geht.
Allerdings unterliegt der "Außenbereich" ganz besonderen Vorschriften - dort ist i.d.R. nur eine priviliegierte Nutzung zulässig (darunter fällt nicht Wohnen). Deswegen dürften die Chancen hier eher schlecht stehen.
Durch die Abgrenzung von Baugebieten und Außenbereich soll ja gerade eine Zersiedelung der Landschaft verhindert werden - vielleicht mal hier zum Verständnis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenbereich

- sollte es zu einer Nutzungsuntersagung kommen, wielange hätte Partei A Zeit um auszuziehen ?
Ich habe einen solchen Fall noch nicht erlebt - würde aber ab Nutzungsuntersagung immerhin noch von mehreren Monaten Räumungsfrist ausgehen.

- trägt B dann die Kosten für entstanden Schaden von A (Umzug etc.)
Der Vermieter - ggf. muss der auch für eine Zwischenunterkunft aufkommen.

- wie sollte sich A jetzt verhalten? Zu Beginn des Mietverhältnis war dieser Zustand nicht ab zu sehen
Eigentlich sollte es ein Anliegen des Vermieters sein, den Mieter über den aktuellen Stand und die Erfolgsaussichten auf dem Laufenden zu halten - weil der Vermieter das Problem hat bzw. für den gesamten Schaden des Mieters aufzukommen hat.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
MüllerMeyerFranz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke @ "Lolle" für deine Antwort .

die Informationen des Vermieters sind sehr schwammig, er bemüht sich wohl über eine Einigung und nach neustem Stand muss wohl auch die Gemeinde über irgendwas abstimmen/beraten, über was genau ist ihm aber angeblich unbekannt.
Auf der einen Seite ist die Angst alles aufzugeben und schon vorher auszuziehen (wobei man dann wahrscheinlich keinen Anspruch mehr gegenüber dem Vermieter hat) wenn doch eine Chance besteht hier wohnen zu bleiben. Auf der anderen, die Angst das von "heute auf morgen" ein Brief kommt und man dann unter Zeitzwang etwas neues finden muss....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ja, das ist wirklich eine dumme Zwickmühle.
Ich würde mich in einer solchen Situation jedenfalls vorsichtshalber schonmal nach einer neuen Wohnung umschauen.

Wichtig ist aber, noch kein neues Mietverhältnis einzugehen bevor nicht a) mindestens die explizite Nutzungsuntersagung durch das Bauamt vorliegt oder b) mit dem Vermieter eine Einigung (auf Schadenersatz - z.B. in Form einer Pauschalbetrages) getroffen wurde.




Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Lolle):


- sollte es zu einer Nutzungsuntersagung kommen, wielange hätte Partei A Zeit um auszuziehen ?
Ich habe einen solchen Fall noch nicht erlebt - würde aber ab Nutzungsuntersagung immerhin noch von mehreren Monaten Räumungsfrist ausgehen.


Da gibt es 2 Varianten, die eine ist "sofort" - dann ist meist was gefährliches dabei und die normale Variante mit Räumungsfrist.
(Auch das Bauamt weiß, dass man normalerweise nicht sofort umziehen kann), aber das wird eine kurze Frist sein -Wenige Wochen- statt mehrere Monate.

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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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