Wohnung für Kinder mieten

9. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go476114-92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung für Kinder mieten

Guten Tag,

Meine Mutter würde eine Wohnung für mich mieten, da mein azubi gehalt den meisten Vermietern nicht ausreicht und einige die Bürgschaft nicht akzeptieren. Ich würde mit als Mieter im Vertrag stehen und natürlich auch dort wohnen.
Meine Mutter würde dort aber nicht wohnen, müsste sie es trotzdem als Zweitwohnsitz anmelden?
Die 8% wohnsitzsteuer in Hamburg sind ja nicht gerade ohne.

Danke Schonmal für die Antworten!

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wer eine Wohnung mietet, darf farin wohnen, muss es aber nicht.

Deine Mama muss sich also in HH nicht anmelden.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Was genau steht denn in der Satzung wie / wann die Steuerpflicht entsteht?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
go476114-92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau steht denn in der Satzung wie / wann die Steuerpflicht entsteht?

Sobald man einen Zweitwohnsitz anmeldet muss man 8% der Kaltmiete monatlich an Steuer zahlen.

Zitat (von Akkarin):
Wer eine Wohnung mietet, darf farin wohnen, muss es aber nicht.

Deine Mama muss sich also in HH nicht anmelden.

Das klingt gut :)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von go476114-92):
Sobald man einen Zweitwohnsitz anmeldet muss man 8% der Kaltmiete monatlich an Steuer zahlen.

Seltsame Interpretation von "genau" ...
Aber gut.
Dann ist doch alles in Ordnung, sie meldet dann einfach keinen Zweitwohnsitz an, fertig.



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#5
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von go476114-92):
Das klingt gut


Es klingt nur gut. Wenn die Mutter im Mietvertrag steht ist das ihr Zweitwohnsitz und sie müsste evtl. für den zweiten Wohnsitz Steuer bezahlen, die nicht überall gleich ausfällt. Der Vermieter muss nach dem neuen Meldegesetz alle Mieter anmelden. Auf diesem Weg erfährt die Behörde vom zweiten Wohnsitz der Mutter. Ob diese Steuer umgegangen weden kann weiss ich nicht, ich denke eher nicht, denn welche Stadt/Kommune lässt sich Einnahmen entgehen.. Vorsorglich mal bei der zuständigen Behörde anfragen.

Wie wäre eine Regelung mit dem VM mit einer Vereinbarung der Mutter, dass von ihr Deine Verbindlichkeiten jeden Monat an den VM geleistet werden. Da müsste es eigentlich eine Möglichkeit geben. Habe das selbst so praktiziert, ohne jeglichen Ärger.

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von go476114-92):
Das klingt gut


Es klingt nur gut. Wenn die Mutter im Mietvertrag steht ist das ihr Zweitwohnsitz und sie müsste evtl. für den zweiten Wohnsitz Steuer bezahlen, die nicht überall gleich ausfällt. Der Vermieter muss nach dem neuen Meldegesetz alle Mieter anmelden. Auf diesem Weg erfährt die Behörde vom zweiten Wohnsitz der Mutter. Ob diese Steuer umgegangen weden kann weiss ich nicht, ich denke eher nicht, denn welche Stadt/Kommune lässt sich Einnahmen entgehen.. Vorsorglich mal bei der zuständigen Behörde anfragen.

Wie wäre eine Regelung mit dem VM mit einer Vereinbarung der Mutter, dass von ihr Deine Verbindlichkeiten jeden Monat an den VM geleistet werden. Da müsste es eigentlich eine Möglichkeit geben. Habe das selbst so praktiziert, ohne jeglichen Ärger.


Lies einfach nochmal nach, da stimmt nicht besonders viel.
Der VM meldet niemanden an, er bestätigt den Einzug auf der Wohnungsgeberbestaetigung, mit der sich der Mieter anmeldet.
Da Mama nicht einzieht, kann er das aber nicht bestätigen.


Signatur:

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#7
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Lies einfach nochmal nach, da stimmt nicht besonders viel.
Der VM meldet niemanden an, er bestätigt den Einzug auf der Wohnungsgeberbestaetigung, mit der sich der Mieter anmeldet.
Da Mama nicht einzieht, kann er das aber nicht bestätigen


Wem willst Du mit diesem Hinweis gefallen?

1. Der VM muss dafür sorgen, dass der M. angemeldet wird. Er gibt diese Wohnungsgeberbestätigung unterschrieben und richtig ausgefüllt dem M. und dieser hat nun die Pflicht diesen Wisch zum Einwohnermeldeamt zu bringen. Per Fahrrad oder Auto ist egal.
Zu Fuß gilt auch.

Wenn, Akkarin, wenn die Mama den Mietvertrag unterschreibt -und das war in Erwägung gezogen-, dann ist sie Mieterin einer Zweitwohnung und muss angemeldet werden. Ob die Mama einzieht spielt keine Rolle, sie hätte die Zweitwohnungssteuer zu entrichten. Vielleicht gibt es Ausnahmen, Sonderregelungen, wenn die Tochter in dieser Wohnung lebt. Ich kenne keine.

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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Wem willst Du mit diesem Hinweis gefallen?


keine Ahnung, aber z.b. würde ich nie einen Darwin Award gewinnen wollen.

Zitat (von Banane123):
1. Der VM muss dafür sorgen, dass der M. angemeldet wird. Er gibt diese Wohnungsgeberbestätigung unterschrieben und richtig ausgefüllt dem M. und dieser hat nun die Pflicht diesen Wisch zum Einwohnermeldeamt zu bringen.


Unfug

Zitat (von Banane123):

Wenn, Akkarin, wenn die Mama den Mietvertrag unterschreibt -und das war in Erwägung gezogen-, dann ist sie Mieterin einer Zweitwohnung und muss angemeldet werden.

Eben nicht
Zitat (von Banane123):
Ob die Mama einzieht spielt keine Rolle, sie hätte die Zweitwohnungssteuer zu entrichten. Vielleicht gibt es Ausnahmen, Sonderregelungen, wenn die Tochter in dieser Wohnung lebt. Ich kenne keine.

Möglicherweise wäre Mama das wirklich lt. Satzung, aber das ist egal. Die Gemeinden greifen auf die Meldedaten zurück und da ist Mama zurecht nicht dabei.

Wer muss sich denn anmelden? Der Mieter einer Wohnung, nein. Der Eigentümer einer Wohnung meldet sich da ja auch nicht an, in der Zeit in der die Wohnung leer steht.

Anmelden muss, sich " Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."

Für die Anmeldung benötigt er vom Wohnungsgeber eine Bestätigung. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich .. zu bestätigen.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der nach § 17 Absatz 1 meldepflichtigen Personen. ( Das sind alle die, die Wohnung beziehen)

Weder muss Mama sich anmelden, noch darf der Vermieter den Einzug von Mama bestätigen,
da Mama die Wohnung nicht bezieht.

Rechtsgrundlage : § 17 und 19 Bundesmeldegesetz

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Anmelden muss sich der Bewohner. Insoweit ist eben auch der Vermieter in der Pflicht. Das muss nicht zwingend derjenige sein, der schuldrechtlich für den Mietzins aufkommt. Etwas anderes kann sich allerdings ergeben, wenn es sich um sozialen Wohnungsbau handelt. Einmal, weil da die QM ja personenbezogen zugeteilt werden und auch, wenn z.B. Wohngeld beantragt werden soll.

wirdwerden

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#10
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Wenn, Akkarin, wenn die Mama den Mietvertrag unterschreibt -und das war in Erwägung gezogen-, dann ist sie Mieterin einer Zweitwohnung und muss angemeldet werden.


Durchaus kein Unfug. Bei uns ist so der Ablauf wie von mir beschrieben, und ich denke in Deiner Gegend ebenso. Ist müssig weiter zu kommentieren.

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Durchaus kein Unfug. Bei uns ist so der Ablauf wie von mir beschrieben
Das bezweifle ich stark. Ich vermute eher, du hast es nicht verstanden.

Nimm mal folgendes Beispiel: Jemand mietet eine Wohnung (z.B. eine Firma) und vermietet die komplett weiter an jemand anderen (z.B. Mieter). Dann muss sich die Firma selbstverständlich nicht in der Wohnung anmelden, sie darf es noch nicht einmal. Denn die Firma wohnt ja nicht an. Anmelden muss sich derjenige, der in die Wohnung einzieht. Und wenn du jetzt Firma durch Mama ersetzt, ändert sich nichts.

Natürlich sollte man sich die Satzung anschauen. Danach hatte Harry bereits ganz am Anfang gefragt. Wenn die Satzung auch eine Steuer fürs weitervermieten vorsieht oder anderweitig direkt einen Mieter (und nicht einen Bewohner) steuerpflichtig macht, dann wäre das für die Mama schon wichtig. Auch der von wirdwerden angesprochene soziale Wohnungsbau könnte Verpflichtungen enthalten, dass der Bewohner auch der Mieter sein. Darum müsste sich aber der Vermieter kümmern.

Für den Teilnehmer bleibt die Aufgabe, konkret die Satzung zu überprüfen, wer dort steuerlicht belastet wird. Und er sollte darauf achten, dass im Mietvertrag der eigentliche Bewohner als Bewohner der Wohnung festgehalten wird. Sonst kann es der Mama im Zweifel passieren, dass der Vermieter den Einzug des Sohnes verweigert. Und ja, das wäre möglich, wenn die Mama da gar nicht wohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Der VM muss dafür sorgen, dass der M. angemeldet wird.

Das ist - zumindest in Deutschland - nicht so



Zitat (von Banane123):
Bei uns ist so der Ablauf wie von mir beschrieben,

Dann hat man da etwas nicht ganz verstanden oder man vermietet nicht in Deutschland.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Banane123):

Durchaus kein Unfug. Bei uns ist so der Ablauf wie von mir beschrieben, und ich denke in Deiner Gegend ebenso. Ist müssig weiter zu kommentieren.

Nein, deine Antwort ist schlicht sachlich falsch.
Die Bestimmungen zur Anmeldung ergeben sich aus dem Bundesmeldegesetz -auch bei dir in der Gegend.
Danach muss Mama sich nicht anmelden und damit sind alle weiteren Überlegungen zur Steuerpflicht obsolet, da Mama mangels Anmeldung nicht veranlagt wird.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Danach muss Mama sich nicht anmelden und damit sind alle weiteren Überlegungen zur Steuerpflicht obsolet

Eben.

Kann bei einer anderen Gemeinde aber anders sein, denn jede Gemeinde kann ihre eigene Satzung machen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Nein, deine Antwort ist schlicht sachlich falsch.
Die Bestimmungen zur Anmeldung ergeben sich aus dem Bundesmeldegesetz -auch bei dir in der Gegend.
Danach muss Mama sich nicht anmelden und damit sind alle weiteren Überlegungen zur Steuerpflicht obsolet, da Mama mangels Anmeldung nicht veranlagt wir


Sag mal, das ist doch sonst nicht Deine Art. Und nochmals: Wenn, wenn die Mama den MV unterschreiben würde, nur dann müsste sie sich anmelden. Akkarin, nur wenn es so wäre wie es in Erwägung gezogen war ursprünglich, nur dann müsste sie sich anmelden. Wenn die Mama den MV nicht unterschreibt ist sie auch nicht Mieter und muss sich auch nicht anmelden. Deutlicher geht nicht mehr. Ende. :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Wenn, wenn die Mama den MV unterschreiben würde, nur dann müsste sie sich anmelden.

Falsch. Unfug. Blösinn. Stuß. 0,0 Rechtsgrundlage. Im Gesetz steht das Gegenteil.

Jetzt kapiert?



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Falsch. Unfug. Blösinn. Stuß. 0,0 Rechtsgrundlage. Im Gesetz steht das Gegenteil.

Jetzt kapiert?


Nein, noch nicht kapiert. In welchem Gesetz steht das? Ich gehe von den Bedingungen in unserer Gemeinde aus. Hier wird jeder, der einen Mietvertrag unterschreibt auch angemeldet. Betrifft auch Zweitwohnungsbesitzer wegen dieser Zweitwohnungssteuer.
Wäre dankbar für die Angabe dieses Gesetzes.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das du es anders kennst ist das eine aber ich habe um 15:44 Uhr die korrekte gesetzliche Grundlage für die Anmeldung gepostet: Paragraf 17 und 19 Bundesmeldegesetz.

Signatur:

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#19
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Akkarin):
Danach muss Mama sich nicht anmelden und damit sind alle weiteren Überlegungen zur Steuerpflicht obsolet

Eben.

Kann bei einer anderen Gemeinde aber anders sein, denn jede Gemeinde kann ihre eigene Satzung machen.


Ohne Anmeldung wird es praktisch keine Veranlagung geben, es sei denn Mama schreibt einen Brief an die Stadtverwaltung : "Ätsch, ihr kriegt mich nicht!"

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#20
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)



Wer muss einen Zweitwohnsitz anmelden?

"Einen Zweitwohnsitz anmelden müssen alle diejenigen, die eine zusätzliche Wohnstätte beziehen. Ob dabei Steuern anfallen, wird bundesweit nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt."

EOD!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Ich gehe von den Bedingungen in unserer Gemeinde aus.

Dann nenne doch einfach die Rechtsgrundlage auf die die Gemeinde dieses stützt.



Zitat (von Banane123):
Hier wird jeder, der einen Mietvertrag unterschreibt auch angemeldet.

Tja, das kann für den Vermieter dann recht teuer werden wenn er an den richtigen gerät.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
EOD!

Stimmt.
Du hast bewiesen, das die Anwendung der Deutschen Sprache nicht Deine Kernkompetenz ist.

Weder kennst Du den Unterschied zwischen "beziehen" und "mieten" noch erschließt sich Dir der Unterschied zwischen "diejenigen, die eine zusätzliche Wohnstätte beziehen" und "diejenigen, die eine zusätzliche Wohnstätte vermieten"

Wenn man schon von anderen Websiten kopiert, dann sollte man auch die Quelle angeben.

Und das andere Websiten keine Rechtsgrundlage sind, hatten wir ja nun schon mehrfach.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#23
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Nix EOD,

Aber ich brauch jetzt erstmal ein Bier, nüchtern Ertrag ich das nicht mehr :cheers:

Banane : Du hast es doch gerade schon selbst geschrieben:

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich anmelden und wer meldet, berappt.

Richtig. Im Umkehrschluss gilt aber auch, wer nicht einzieht, muss sich nicht anmelden und nix berappen.

Und Mama zieht nicht ein, meldet sich deshalb nicht an und ist feinraus.

Q.E.D.

Signatur:

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#24
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
EOD!


Stimmt.
Du hast bewiesen, das die Anwendung der Deutschen Sprache nicht Deine Kernkompetenz ist


EOD heißt: End of discussion. Und was beweisen Sie mit Ihrem Beitrag #22?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Einen Zweitwohnsitz anmelden müssen alle diejenigen, die eine zusätzliche Wohnstätte beziehen

Den Satz sollte man mal ganz einfach noch mal lesen. Zwischen Beziehen und Anmieten ist der Unterschied.
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/neues-melderecht-vermieterbescheinigung-erlebt-comeback_258_167830.html

Der Einzug muss vom Vermieter gemeldet werden, und das kann auch der Sohn sein.
Alles andere wäre Unfug, auch Arbeitgeber mieten mal für die Mitarbeiter mal Wohnungen an, und der Arbeitgeber wohnt nie darin selbst, nur eines der Beispiele.

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