Instandhaltungspflichten des Vermieters (Mietobjekt: Stall)

9. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
eve120
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Instandhaltungspflichten des Vermieters (Mietobjekt: Stall)

Hallo zusammen,

ich habe folgendes "Problem":
Aktuell habe ich gemeinsam mit 4 Personen einen Pferdestall gemietet.
Wir zahlen jeden Monat somit einen bestimmten Betrag um den Stall sowie die Räumlichkeiten und Flächen nutzen zu können.
Nun haben wir das Problem, dass das Weidezaungerät defekt war und die Pferde immer ausgebrochen sind. In diesem Schritt wurde ein neues Weidezaungerät sowie der komplette Stromzaun neu gemacht. Hierfür will der Vermieter jetzt Geld haben. Sprich eine Mieterhöhung weil er den Zaun neu gemacht hat. (Er hat uns das nur gesagt, nichts schriftliches vorgelegt).

Ich bin der Meinung, dass dies zu den Instandhaltungspflichten des Vermieters gehört oder?

Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.

Mfg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Mieterhöhungen sind meines Wissens nach nur für Wohnraum-Mietverträge gesetzlich reguliert. Da es sich nicht um Wohnraum handelt, könnt ihr frei verhandeln. Der Vermieter bietet euch anscheinend an, den Miethöhe einvernehmlich zu ändern. Das könnt ihr meiner Meinung nach verweigern. Wie der Vermieter dann reagiert, kann niemand beurteilen. Er könnte den Mietvertrag einfach kündigen, sofern sich im Vertrag kein Kündigungsausschluss befindet. Gründe braucht er nicht dafür.

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