Sind Leihmittel auch Sachbezüge?

8. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
gulaschsuppe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Leihmittel auch Sachbezüge?

Bekommt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Sachbezug und muss dafür garnichts oder weniger bezahlen als der Sachbezugswert muss die Differenz zwischen Sachbezugswert und Zuzahlung (sofern es eine gibt) als geldwerter Vorteil versteuert werden (Freigrenzen sollen bei der Frage nicht beachtet werden und sind auch nicht relevant).

In den meisten Fällen ist der Verbleib der Sachbezüge und die Besitzverhälntisse klar: Schenkt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Kiste Bier oder einen Einkaufsgutschein oder es gibt allgemein Verpflegung werden diese Sachbezüge nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht zurückverlangt (Man kann ja schlecht die Pizza auskotzen die man vor einem halben Jahr vom Chef geschenkt bekommen hat =D ).

Doch wie sieht es aus, wenn es sich bei einer Sache nur um ein Leihmittel handelt?

Beispiel: Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer während des Beschäftigungsverhältnis ein Laptop der auch für private Zwecke genutzt werden darf, aber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber zurückgeht. Dadurch hat der Arbeitnehmer zwar temporär einen Mehrwert der ja aber wieder entfällt.

Sind diese Leihmittel auch Sachbezüge und müssen als geldwerte Vorteile versteuert werden?

-- Editier von gulaschsuppe am 08.10.2017 18:12

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