Direktsionsrecht Pausen

8. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Direktsionsrecht Pausen

Hi,

nachdem ich hier von Direktionsrecht gelesen habe in Pausen:

Fiktiver Fall:

Arbeitszeit: 09-12
Pause: 12-17
Arbeit: 17-22

Pause: 22 - 09 Ruhezeit 11 Stunden

Gibt es Urteile, dass dies erlaubt wäre?

lg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

So eine Arbeitszeiteinteilung nennt sich geteilter Dienst. Es ist umstritten, ob so eine Einteilung ohne vertragliche Regelung zulässig ist.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von altona01):
So eine Arbeitszeiteinteilung nennt sich geteilter Dienst. Es ist umstritten, ob so eine Einteilung ohne vertragliche Regelung zulässig ist.


Auch wenn es vertraglich geregelt wäre, sehe ich hier einen Mißbrauch. Daher die Anfrage.

Bei so einem Dienst, kann der AN sich a) gar nicht regenerieren, und b) sich vernünftig die Zeit einteilen.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das sehe ich anders. Wenn es sich hierbei um eine geregelte Arbeitszeit handelt, also diese Zeiten jeweils die gleichen bleiben und sich nicht verändern, dann kann man sich die Zeit ganz sicher gut einteilen. Manch einer würde unter Umständen sagen, dass es durchaus praktisch ist während der Tagesfreizeit Dinge erledigen zu können.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Geteilte Dienste sind z.B. bei den mobilen Pflegekräften gang und gäbe, z.T auch wohl bei Heimpersonal.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Das sehe ich anders. Wenn es sich hierbei um eine geregelte Arbeitszeit handelt, also diese Zeiten jeweils die gleichen bleiben und sich nicht verändern, dann kann man sich die Zeit ganz sicher gut einteilen. Manch einer würde unter Umständen sagen, dass es durchaus praktisch ist während der Tagesfreizeit Dinge erledigen zu können.


Nicht alles was vertraglich geregelt wurde, ist rechtmäßig. Die Frage ist, ob es bereits ein Urteil zu geteilten Diensten gibt.

Ich sehe darin folgendes Problem:

Die Fahrtzeiten verdoppeln sich - weniger Freizeit. Natürlich für den AG perfekt, denn dieser kann den AN mehr oder weniger 13 Stunden an sich binden, mit der Ausrede, dass der AN 3 Stunden Pause (oder 5 hat).

Wird gerne bei Pferdewirten oder Gastro. Aber hier das Unternehmerrisiko an den AN abzuwälzen sehe ich kritisch.

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat:
Auch wenn es vertraglich geregelt wäre, sehe ich hier einen Mißbrauch.
So pauschal fällt man mit dieser Ansicht gerne mal auf die Schnauze. Geteilter Dienst kann unzulässig sein, ist es aber auch in der genannten Kombination nicht per se. Zumal Punkt a) und b) beide gerade nicht zutreffen. Die gesetzlichen Vorgaben zu Ruhezeiten sind eingehalten und durch die fixen Zeiten kann auch gut geplant werden. Wobei letzteres sowieso kein rechtliches Problem ist.


Und pauschal zu sagen, es wäre rechtmäßig nicht? :???:

Deswegen wollte ich wissen, ob es überhaupt Urteile dazu gibt.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Natürlich für den AG perfekt, denn dieser kann den AN mehr oder weniger 13 Stunden an sich binden, mit der Ausrede, dass der AN 3 Stunden Pause (oder 5 hat).
Das ist jetzt aber Unsinn. Der AN steht dem AG während der Pause nicht zur Verfügung. Es bleibt bei 8h.

Signatur:

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