Hi,
nachdem ich hier von Direktionsrecht gelesen habe in Pausen:
Fiktiver Fall:
Arbeitszeit: 09-12
Pause: 12-17
Arbeit: 17-22
Pause: 22 - 09 Ruhezeit 11 Stunden
Gibt es Urteile, dass dies erlaubt wäre?
lg
Direktsionsrecht Pausen
8. Oktober 2017
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Frage vom 8. Oktober 2017 | 17:19
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Direktsionsrecht Pausen
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#1
Antwort vom 8. Oktober 2017 | 19:14
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
So eine Arbeitszeiteinteilung nennt sich geteilter Dienst. Es ist umstritten, ob so eine Einteilung ohne vertragliche Regelung zulässig ist.
#2
Antwort vom 8. Oktober 2017 | 19:35
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatSo eine Arbeitszeiteinteilung nennt sich geteilter Dienst. Es ist umstritten, ob so eine Einteilung ohne vertragliche Regelung zulässig ist. :
Auch wenn es vertraglich geregelt wäre, sehe ich hier einen Mißbrauch. Daher die Anfrage.
Bei so einem Dienst, kann der AN sich a) gar nicht regenerieren, und b) sich vernünftig die Zeit einteilen.
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#3
Antwort vom 8. Oktober 2017 | 20:20
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Das sehe ich anders. Wenn es sich hierbei um eine geregelte Arbeitszeit handelt, also diese Zeiten jeweils die gleichen bleiben und sich nicht verändern, dann kann man sich die Zeit ganz sicher gut einteilen. Manch einer würde unter Umständen sagen, dass es durchaus praktisch ist während der Tagesfreizeit Dinge erledigen zu können.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 8. Oktober 2017 | 22:07
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
Geteilte Dienste sind z.B. bei den mobilen Pflegekräften gang und gäbe, z.T auch wohl bei Heimpersonal.
#6
Antwort vom 9. Oktober 2017 | 10:03
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatDas sehe ich anders. Wenn es sich hierbei um eine geregelte Arbeitszeit handelt, also diese Zeiten jeweils die gleichen bleiben und sich nicht verändern, dann kann man sich die Zeit ganz sicher gut einteilen. Manch einer würde unter Umständen sagen, dass es durchaus praktisch ist während der Tagesfreizeit Dinge erledigen zu können. :
Nicht alles was vertraglich geregelt wurde, ist rechtmäßig. Die Frage ist, ob es bereits ein Urteil zu geteilten Diensten gibt.
Ich sehe darin folgendes Problem:
Die Fahrtzeiten verdoppeln sich - weniger Freizeit. Natürlich für den AG perfekt, denn dieser kann den AN mehr oder weniger 13 Stunden an sich binden, mit der Ausrede, dass der AN 3 Stunden Pause (oder 5 hat).
Wird gerne bei Pferdewirten oder Gastro. Aber hier das Unternehmerrisiko an den AN abzuwälzen sehe ich kritisch.
#7
Antwort vom 9. Oktober 2017 | 10:04
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Zitat:So pauschal fällt man mit dieser Ansicht gerne mal auf die Schnauze. Geteilter Dienst kann unzulässig sein, ist es aber auch in der genannten Kombination nicht per se. Zumal Punkt a) und b) beide gerade nicht zutreffen. Die gesetzlichen Vorgaben zu Ruhezeiten sind eingehalten und durch die fixen Zeiten kann auch gut geplant werden. Wobei letzteres sowieso kein rechtliches Problem ist.Zitat:Auch wenn es vertraglich geregelt wäre, sehe ich hier einen Mißbrauch.
Und pauschal zu sagen, es wäre rechtmäßig nicht?
Deswegen wollte ich wissen, ob es überhaupt Urteile dazu gibt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#9
Antwort vom 9. Oktober 2017 | 10:45
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Das ist jetzt aber Unsinn. Der AN steht dem AG während der Pause nicht zur Verfügung. Es bleibt bei 8h.ZitatNatürlich für den AG perfekt, denn dieser kann den AN mehr oder weniger 13 Stunden an sich binden, mit der Ausrede, dass der AN 3 Stunden Pause (oder 5 hat). :
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