In diesem Artikel steht, dass ein Student alle seine Studienkosten als Werbungskosten angeben kann.
Im Einkommenssteuergesetz §9 Werbungskosten Abschnitt/Absatz (6) steht allerdings: Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
Im übrigen ist der verlinkte Artikel nicht der einzige der behauptet als Student könne man Studienkosten als Werbungskosten angeben. Das würde laut des zitierten Absatzes aber nur gelten wenn es sich NICHT um eine Erstausbildung handelt.
1. Sind diese Artikel daher alle falsch?
2. Wenn es doch möglich ist, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies (also welchen Paragraphen)? Und warum steht dies dann nicht in Konflikt mit dem oben zitierten Abschnitt/Absatz?
Ich bin immer dankbar für konstruktive Antworten.
Grüße
gulaschsuppe
-- Editier von gulaschsuppe am 07.10.2017 22:40
Sind Kosten fürs Studium Werbungskosten?
7. Oktober 2017
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Frage vom 7. Oktober 2017 | 22:33
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Kosten fürs Studium Werbungskosten?
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#1
Antwort vom 8. Oktober 2017 | 18:43
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
1. Ja.
2. Entfällt.
#2
Antwort vom 8. Oktober 2017 | 20:14
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
M.E. ist dazu noch ein Verfahren vor dem BVerfG anhängig (Az.: 2 BvL 22-27/14
).
Es müssen also Steuererklärungen eingereicht werden und gegen die ablehnende Bescheidung form- und fristgerecht Einsprüche eingelegt werden, um evtl. später von einem Urteil zugunsten der Steuerpflichtigen profitieren zu können.
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