Verpflichtende Steuererklärung

5. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schila
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflichtende Steuererklärung

Hallo, ich hatte die Jahre 2013 und 2014 zwei Jobs. Einmal mit Steuerklasse 1 und einmal mit steuerklssse 6. ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht auch nicht in den beiden Jahren mit den zwei Steuerklassen. Wollte jetzt mal mit dem Steuererklärungen anfangen und habe gelesen das ich in den Jahren 2013 und 2014 zur Steuererklärung verpflichtet war. Kann mir dort nachträglich noch was vom Finanzamt passieren? Ich wurde vom Finanzamt auch nie zur Steuererklärung aufgefordert.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Kann mir dort nachträglich noch was vom Finanzamt passieren? Na sicher doch.
Ich wurde vom Finanzamt auch nie zur Steuererklärung aufgefordert. Ja und? Davon wird Ihr Verhalten nicht legaler. Bei Klasse 6 kommt es oft zu einer Nachzahlung, d. h., Sie haben vermutlich Steuern hinterzogen. Und das verjährt erst nach 5 Jahren... Aber da man da das noch bemerkt wurde, hätten Sie immerhin die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige, d. h., Sie müssen nur die Steuern samt Zinsen nachzahlen.

-- Editiert von muemmel am 05.10.2017 17:37

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

von einer ausdrücklichen Selbstanzeige (sprich: auch das Wort benutzen, den Beitrag von muemmel könnte man so verstehen) möchte ich dringend abraten. Gib' einfach die Erklärungen ab, das reicht völlig.

Mit Strafen musst du - als Ersttäter - wahrscheinlich nicht rechnen, auszuschließen ist es aber auch nicht. Sicher ist aber, dass du auf eine Nachzahlung Zinsen zahlen musst (auf eine Erstattung aber auch erhalten würdest). Konkret werden es 0,5% pro Monat ab dem 16. Monat (die ersten 15 sind gratis) sein.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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