Abbiegendes Fahrzeug und Fußgänger

1. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.10.2017 18:21:37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abbiegendes Fahrzeug und Fußgänger

Hallo,
es ist für mich ein großes Ärgernis, wenn Fahrzeuge beim Einbiegen in eine Straße Fußgänger missachten und damt gefährden.
Dazu meine Frage:
Hat ein Fahrzeuglenker, der in eine oder aus einer Einmündung einfährt und dabei den Weg eines die Straße überquerenden Fußgängers schneidet, diesen die "Vorfahrt" zu gewähren, bzw. herüber zu lassen, wenn dieser erkennbar am Rand steht?

Ich habe in einem Urteil gelesen, dass KfZ auf die Einmündung querende Fußgänger lediglich achten müssen, d.h. aber nicht herüberzulassen, falls diese am Rand stehen. Sind Fußgänger rechtlich gleichzusetzen mit Fahrzeugen, dann wäre die Lage eindeutig - sie hätten Vorfahrt, da ihnen der Weg geschnitten wird.

Gibt es hierzu eine eindeutige Rechtslage

Viele Grüße


-- Editier von DerBaske am 01.10.2017 11:34

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von DerBaske):
Hat ein Fahrzeuglenker, der in eine oder aus einer Einmündung einfährt und dabei den Weg eines die Straße überquerenden Fußgängers schneidet, diesen die "Vorfahrt" zu gewähren, bzw. herüber zu lassen, wenn dieser erkennbar am Rand steht?

1. Logischerweise Ja
2. Nein



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.10.2017 18:21:37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

1. Logischerweise Ja
2. Nein


Wenns logisch ist, wieso frag ich eigentlich.
Es scheint mir daher, dass viele Autofahrer nicht logisch denken können?

Trotzdem danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von DerBaske):
Wenns logisch ist, wieso frag ich eigentlich.

Gute Frage.
Die Anwendung gesunden Menschenverstandes sollte eingentlich ausreichen zu erkennen das es mehr als unhöflich ist, einen die Straße überquerenden Fußgänger zu gefähredn / anzufahren / zu überfahren.
Weshalb man dann solche Leute auch anzeigen kann.



Zitat (von DerBaske):
Es scheint mir daher, dass viele Autofahrer nicht logisch denken können?

Volle Zustimmung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ich habe in einem Urteil gelesen, dass KfZ auf die Einmündung querende Fußgänger lediglich achten müssen, d.h. aber nicht herüberzulassen, falls diese am Rand stehen.


So ist es.

Fußgänger sind nicht mit Fahrzeugen gleichzusetzen.

Im Gegensatz zu einem Radfahrer hat ein Fußgänger jedoch keine Vorfahrt (§ 25 Abs. 3 StVO ). Auch wenn das Auto aus einer Seitenstraße kommt, muss das Fahrzeug nicht warten, wenn ein Fußgänger die Fahrbahn überqueren muss.

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